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Reiður Loki

VIP-Saufziege
7 Juli 2018
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Trier
Respekt muss man sich erarbeiten. Allein die Tatsache, dass jemand eine Uniform trägt, nötigt mir jedenfalls nicht mehr Respekt ab als vor jedem anderen.
Wobei es bei manchen hier auf der Wache tatsächlich eine respektable Leistung darstellt, überhaupt in sowas wie ne Uniform reinzupassen.
 

VaultBoyAsHimself

W:O:A Metalmaster
13 Mai 2020
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Weil der Polizist in seiner Funktion den Staat repräsentiert, er also nicht für sich, sondern im Auftrag des Staates handelt.
Wenn man dann dem Staat eine herausgehobene Rolle zudeutet, die er nunmehr auf Grund seiner Rechte und Pflichten gegenüber dem Bürger hat, dann sollte das schon anders bewertet werden.
Zudem ist die Beleidigung eines Staatsbediensteten immer auch auf beiden Ebenen angesiedelt, sprich: die persönliche Beleidigung als auch die Beleidigung der ausgeübten Funktion...

Wieso sollte man das denn anders bewerten? Man beleidigt einen (oder mehrere Menschen), da braucht man doch nicht weiter zu unterscheiden:confused: Höchstens die schwere der Beleidigung sollte über der Strafe entscheiden.. Ich bin faul, dazu gibt es doch sicher Gesetzeskommentar?
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
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Respekt muss man sich erarbeiten. Allein die Tatsache, dass jemand eine Uniform trägt, nötigt mir jedenfalls nicht mehr Respekt ab als vor jedem anderen.
Wobei es bei manchen hier auf der Wache tatsächlich eine respektable Leistung darstellt, überhaupt in sowas wie ne Uniform reinzupassen.

also auch bei feuerwehrleuten? :o
 

SAVA

W:O:A Metalgod
4 Aug. 2014
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Hansestadt
Wieso sollte man das denn anders bewerten? Man beleidigt einen (oder mehrere Menschen), da braucht man doch nicht weiter zu unterscheiden:confused: Höchstens die schwere der Beleidigung sollte über der Strafe entscheiden.. Ich bin faul, dazu gibt es doch sicher Gesetzeskommentar?
Grundsätzlich wird erstmal nicht unterschieden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Nichts desto trotz kann das Strafmaß ja stets unterschiedlich hoch angesetzt und die Schwere unterschiedlich bewertet werden. Hier sehe ich dann eben schon einen Unterschied, ob man einen Amtsträger oder seinen Nachbarn beleidigt.
Das ist aber eher meine Rechtsauffassung.
 
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Reiður Loki

VIP-Saufziege
7 Juli 2018
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Trier
Grundsätzlich wird erstmal nicht unterschieden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Nichts desto trotz kann das Strafmaß ja stets unterschiedlich hoch angesetzt und die Schwere unterschiedlich bewertet werden. Hier sehe ich dann eben schon einen Unterschied, ob man einen Amtsträger oder seinen Nachbarn beleidigt.
Das ist aber eher meine Rechtsauffassung.
Artikel 3 Absatz 1 GG:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Allgemeine Rechtsauffassung dazu:
Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, Gleiches ungleich zu behandeln. Ebenso darf Ungleiches nicht gleich behandelt werden.
 
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VaultBoyAsHimself

W:O:A Metalmaster
13 Mai 2020
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Grundsätzlich wird erstmal nicht unterschieden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Nichts desto trotz kann das Strafmaß ja stets unterschiedlich hoch angesetzt und die Schwere unterschiedlich bewertet werden. Hier sehe ich dann eben schon einen Unterschied, ob man einen Amtsträger oder seinen Nachbarn beleidigt.
Das ist aber eher meine Rechtsauffassung.

Achso, hatte es nicht so gelesen, dass es sich um deine persönliche Auffassung handelt.
 

das.kati

W:O:A Metalhead
27 Juni 2019
1.811
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40
https://www.sueddeutsche.de/digital/google-code-rassismus-1.4938119

und ich dachte schon dass, das Maß an Lächerlichkeit nicht noch mehr zu überbieten ist... (und das ist nur ein Beispiel von vielen). Es wird ja quasi in jeder Ecke und unter jedem Stein danach gesucht..

Ich finde es sehr erschreckend und bedenklich was heutzutage alles als Rassismus gedeutet wird, dabei ist dieser Begriff klar definiert.
Noch erschreckender finde ich es das es da keinen Aufschrei gibt, es wird hingenommen und gut.
Wahrscheinlich gelte ich jetzt auch als Rassistin weil ich die ganze Entwicklung anprangere..
 

SAVA

W:O:A Metalgod
4 Aug. 2014
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Hansestadt
Artikel 3 Absatz 1 GG:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Allgemeine Rechtsauffassung dazu:
Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, Gleiches ungleich zu behandeln. Ebenso darf Ungleiches nicht gleich behandelt werden.
Ist ja schon klar, nur halte ich es für äußerst schwierig, die Sachverhalte als gleichwertig zu betrachten, weil sie ja schon von vornherein anders sind: Staat und Privatpersonen sind nicht das Gleiche.
Abgesehen davon, ist die ursprüngliche Aussage über das unterschiedliche Strafmaß ja eh erstmal nur pauschal-subjektiv, von daher ist eine Diskussion schwierig...
 

VaultBoyAsHimself

W:O:A Metalmaster
13 Mai 2020
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https://www.sueddeutsche.de/digital/google-code-rassismus-1.4938119

und ich dachte schon dass, das Maß an Lächerlichkeit nicht noch mehr zu überbieten ist... (und das ist nur ein Beispiel von vielen). Es wird ja quasi in jeder Ecke und unter jedem Stein danach gesucht..

Ich finde es sehr erschreckend und bedenklich was heutzutage alles als Rassismus gedeutet wird, dabei ist dieser Begriff klar definiert.
Noch erschreckender finde ich es das es da keinen Aufschrei gibt, es wird hingenommen und gut.
Wahrscheinlich gelte ich jetzt auch als Rassistin weil ich die ganze Entwicklung anprangere..

Scheint mir eher so, als wenn dir eine Veränderung des allgemeinen Sprachgebrauchs nicht passt. ;)

Ich glaube als Biodeutscher ist es einem nahezu unmöglich sich überhaupt bewusst zu machen, wie sehr Alltagsrassismus in unserer Gesellschaft verankert ist. Wenn man dem entgegenwirken möchte finde ich das erstmal positiv. Es schadet ja niemandem. Das heißt aber natürlich auch, dass man selbstreflektiert an sich und seinem gewohnten Sprachgebrauch arbeiten muss. Wer danach strebt als "guter" Mensch seine Lebzeit zu verbringen muss eh stets an sich arbeiten und das ist anstrengend!
Ich bin auch kein großer Freund davon meine Gewohnheiten anzupassen, aber Sprache verändert sich ständig und hat einen ernormen Einfluss auf unseren sozialen Diskurs. Von daher finde ich das wichtig und richtig.
 
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Eichelfritte

W:O:A Metalhead
19 Sep. 2016
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Weil der Polizist in seiner Funktion den Staat repräsentiert, er also nicht für sich, sondern im Auftrag des Staates handelt.
Wenn man dann dem Staat eine herausgehobene Rolle zudeutet, die er nunmehr auf Grund seiner Rechte und Pflichten gegenüber dem Bürger hat, dann sollte das schon anders bewertet werden.
Zudem ist die Beleidigung eines Staatsbediensteten immer auch auf beiden Ebenen angesiedelt, sprich: die persönliche Beleidigung als auch die Beleidigung der ausgeübten Funktion...

Nein. Es gibt auch keine Beamtenbeleidung oder ähnliches. Ein Bulle hat vor Gericht die gleichen Rechte, wie jeder andere auch. Nur werden sie bei jedem anderen nicht so konsequent umgesetzt.
Im Gegenzug wird körperverletzung im Amt auch so gut wie nie bestraft. Die können halt machen was sie wollen...