ACAB heißt doch "All Cops Are Beautiful", oder?
Weil der Polizist in seiner Funktion den Staat repräsentiert, er also nicht für sich, sondern im Auftrag des Staates handelt.
Wenn man dann dem Staat eine herausgehobene Rolle zudeutet, die er nunmehr auf Grund seiner Rechte und Pflichten gegenüber dem Bürger hat, dann sollte das schon anders bewertet werden.
Zudem ist die Beleidigung eines Staatsbediensteten immer auch auf beiden Ebenen angesiedelt, sprich: die persönliche Beleidigung als auch die Beleidigung der ausgeübten Funktion...
Respekt muss man sich erarbeiten. Allein die Tatsache, dass jemand eine Uniform trägt, nötigt mir jedenfalls nicht mehr Respekt ab als vor jedem anderen.
Wobei es bei manchen hier auf der Wache tatsächlich eine respektable Leistung darstellt, überhaupt in sowas wie ne Uniform reinzupassen.
Grundsätzlich wird erstmal nicht unterschieden.Wieso sollte man das denn anders bewerten? Man beleidigt einen (oder mehrere Menschen), da braucht man doch nicht weiter zu unterscheiden Höchstens die schwere der Beleidigung sollte über der Strafe entscheiden.. Ich bin faul, dazu gibt es doch sicher Gesetzeskommentar?
Artikel 3 Absatz 1 GG:Grundsätzlich wird erstmal nicht unterschieden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Nichts desto trotz kann das Strafmaß ja stets unterschiedlich hoch angesetzt und die Schwere unterschiedlich bewertet werden. Hier sehe ich dann eben schon einen Unterschied, ob man einen Amtsträger oder seinen Nachbarn beleidigt.
Das ist aber eher meine Rechtsauffassung.
Grundsätzlich wird erstmal nicht unterschieden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Nichts desto trotz kann das Strafmaß ja stets unterschiedlich hoch angesetzt und die Schwere unterschiedlich bewertet werden. Hier sehe ich dann eben schon einen Unterschied, ob man einen Amtsträger oder seinen Nachbarn beleidigt.
Das ist aber eher meine Rechtsauffassung.
Ist ja schon klar, nur halte ich es für äußerst schwierig, die Sachverhalte als gleichwertig zu betrachten, weil sie ja schon von vornherein anders sind: Staat und Privatpersonen sind nicht das Gleiche.Artikel 3 Absatz 1 GG:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Allgemeine Rechtsauffassung dazu:
Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, Gleiches ungleich zu behandeln. Ebenso darf Ungleiches nicht gleich behandelt werden.
https://www.sueddeutsche.de/digital/google-code-rassismus-1.4938119
und ich dachte schon dass, das Maß an Lächerlichkeit nicht noch mehr zu überbieten ist... (und das ist nur ein Beispiel von vielen). Es wird ja quasi in jeder Ecke und unter jedem Stein danach gesucht..
Ich finde es sehr erschreckend und bedenklich was heutzutage alles als Rassismus gedeutet wird, dabei ist dieser Begriff klar definiert.
Noch erschreckender finde ich es das es da keinen Aufschrei gibt, es wird hingenommen und gut.
Wahrscheinlich gelte ich jetzt auch als Rassistin weil ich die ganze Entwicklung anprangere..
Weil der Polizist in seiner Funktion den Staat repräsentiert, er also nicht für sich, sondern im Auftrag des Staates handelt.
Wenn man dann dem Staat eine herausgehobene Rolle zudeutet, die er nunmehr auf Grund seiner Rechte und Pflichten gegenüber dem Bürger hat, dann sollte das schon anders bewertet werden.
Zudem ist die Beleidigung eines Staatsbediensteten immer auch auf beiden Ebenen angesiedelt, sprich: die persönliche Beleidigung als auch die Beleidigung der ausgeübten Funktion...
Das hat rein gar nichts mit höherer Schulbildung zu tun. Sondern mit Anstand und Respekt.