MetallKopp
W:O:A Metalmaster
Ah...
Okay, da ich also diese Szene nicht verfolge, du aber schon weihe mich doch mal in deine Quellen ein.
Äh, was? Ach komm, jetzt stellst Du Dich aber irgendwie ein bisschen doof. Videomitschnitte von den Demos gibt's ja genug offen im Netz, die Internetauftritte der einschlägig bekannten Gruppen sind offen zugänglich. Über Facebook läuft sehr viel, da agieren viele mittlerweile zunehmend offener. Früher konnte man immer noch gut bei Thiazi oder Altermedia Mäuschen spielen, das ist heute schwieriger geworden. PI-News oder Blogs wie michael-mannheimer.net haben auch Kommentarspalten, da kann man gut nachlesen.
Ich spreche ja nicht von irgendwelchen Geheiminformationen, sondern von der Selbstdarstellung der HoGeSa-Gruppen.
Es geht um die Neutralität vom Staat zur Religion allgemein, nicht von Religion zu Religion zu Staat. Man muss dem Christentum Vorteile entziehen, nicht dem Islam welche dazu geben.
Das kann man halten, wie man will, Religionsabschaffung gehört nunmal nicht zu den Zielen dieser Demokratie. Man gibt auch nicht dem Islam Vorteile, sondern beseitigt eine Benachteiligung. Das ist ein Unterschied.
Oder kennst Du Fälle, bei denen Halskettchen mit Kreuz verboten wurden?
Wieso ist das völlig richtig? Wer sagt, dass dieses Grundrecht so hoch wiegen muss? Es ist eine Auslegungssache, mehr nicht. Schon gar nicht ist es "völlig richtig".
Darüber lässt sich eben streiten, und doch, es ist richtig. Grundrechte muss man gleichwertig gegeneinander abwiegen und kann nicht ein Grundrecht als unwichtiger werten. Genau das verlangst Du aber. Du verlangst, dass der Religionsfreiheit eine mindere Bedeutung zukommen soll.
Beim Hakenkreuz allerdings schon?
Oder hey, nicht ganz so extremes Beispiel: Was würdest du wohl sagen, wenn dein Kind plötzlich ein PEGIDA T-Shirt haben will, weil sein Lieblingslehrer auch so ein Shirt trägt...
Das würde mich ärgern, und ich würde mich beschweren. Beides. Die Beschwerde geht ihren Weg, und da in diesem konkreten Fall der Schulfrieden gefährdet wäre (mir würden wahrscheinlich auch einige andere Eltern zustimmen), würde in diesem konkreten Fall, an dieser Schule, wahrscheinlich ein zeitlich befristetes Trageverbot ausgesprochen. Das wäre der Sache dienlich und angemessen.
Das Urteil richtet sich ja gegen ein allgemeines Verbot im "vorauseilenden Gehorsam", das ist ein Unterschied!
Das ist ja schön, dass es die gibt. Was genau willst du damit jetzt sagen?
Ach, vergiss es. Das bringt nichts. Diesen Streitpunkt hatten wir schon so häufig....
Nein, wie schon gesagt. Es ist in diesem Fall so interpretiert worden. Vorher wurde es anders interpretiert. Oder sagst du das auch, wenn es plötzlich von einem anderen Gericht anders gesehen wird? Lag dann das vorherige Gericht plötzlich doch falsch?
Es ist von einem höchstinstanzlichen Gericht entschieden worden. Untergeordnete Gerichte machen häufig Fehler in der Rechtsauslegung, vor allem was die Verfassungstreue bestimmter Entscheidungen angeht. In Verfassungsfragen wendet man sich halt ans BVerfG. Die sind nunmal die Fachleute.
Nur weil ein Landesgericht sagt, etwas entspräche der Verfassung, muss es noch lang nicht richtig liegen. Sieht man doch immer wieder.