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MasterChu19155

Moderatorin
6 Aug. 2003
19.320
713
128
40
Hamburg & Berlin
Ich würde mich jetzt eigentlich als Wutbürger darüber aufregen...aber die Entscheidung kommt ja vom (Bundesarbeits)Gericht, also ist es ja richtig...


:rolleyes:
Und ja auch dieses Urteil geht, basierend auf dem, was man im Urteil - nicht in der Zeitung - lesen konnte, in Ordnung. Das würde ich als Frau genau so entscheiden.


Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz muss nicht zwangsläufig zur fristlosen Kündigung des Täters führen. Ob unsittliche Annäherungen tatsächlich eine Entlassung nach sich ziehen, hänge immer von den Umständen des Einzelfalls ab, stellte ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts am Dienstag in Erfurt klar.

Zuvor hatte "Spiegel Online" von einem Fall berichtet, den das oberste deutsche Arbeitsgericht bereits im vergangenen November verhandelte, dessen Entscheidungsgründe aber erst jetzt veröffentlicht wurden. Damals hatte ein Automechaniker aus Nordrhein-Westfalen, der einer Putzfrau an den Busen gegriffen hatte, erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt.

http://www.focus.de/finanzen/recht/...tigt-und-war-entlassen-worden_id_4466985.html

Wie gesagt, wenn man das Urteil liest und die Begründung liest geht das völlig in Ordning. Eine außerordentliche Kündigung wäre unverhältnismäßig.

Ich würde als Frau in solchen Sachen auch erst mal interne Wege durchgehen und mit den zuständigen Stellen im Unternehmen, falls vorhanden, sprechen, bevor ich vor Gericht ziehe.

Und vor Gericht ist selbstverständlich eine Einzelfallprüfung notwendig. Und natürlich müssen beide Seiten sich äußern können. Da kommt das dann wie immer auf die Glaubwürdigkeit etc. an.

Sofern der Vorfall so "krass" war, dass die Personen nicht mehr miteinander zusammanarbeiten können und dies ihnen auch nicht zugemutet werden kann, dann würde das Urteil auch anders ausfallen. Da muss es auch nicht erst zu einer Vergewaltigung kommen, sondern als besonders aufdringlich wahrgenommen werden.

Wenn man sich aber entschuldigt und diese auch angenommen wird, dann kann man der Sache sehr wohl einen Schlußstrich setzen, ohne juristisch eine außerordentliche Kündigung zu bewirken.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Ohne jetzt die extrem linke Szene in Schutz nehmen zu wollen, aber bei Frau Lengsfeld sollte man sehr aufpassen. Hab selten Kommentare und Talkshowauftritte von jemandem gelesen/gesehen, der sich die Welt so passend redet, wie die gute Dame das tut.

Siehe meinen längeren Sermon davor. :D

Hier hätten wir nochmal einen ziemlich stumpfen Artikel:

http://www.rolandtichy.de/kolumnen/bettina-roehl-direkt/der-grosse-frust-der-freien-liebe/

Manche Menschen scheinen ihren Baum der Erkenntnis echt nötig zu haben... :rolleyes:

Ääääääh. Was kriegen die da zu essen / trinken / rauchen? :uff:

Ich würde mich jetzt eigentlich als Wutbürger darüber aufregen...aber die Entscheidung kommt ja vom (Bundesarbeits)Gericht, also ist es ja richtig...

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz muss nicht zwangsläufig zur fristlosen Kündigung des Täters führen. Ob unsittliche Annäherungen tatsächlich eine Entlassung nach sich ziehen, hänge immer von den Umständen des Einzelfalls ab, stellte ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts am Dienstag in Erfurt klar.

Zuvor hatte "Spiegel Online" von einem Fall berichtet, den das oberste deutsche Arbeitsgericht bereits im vergangenen November verhandelte, dessen Entscheidungsgründe aber erst jetzt veröffentlicht wurden. Damals hatte ein Automechaniker aus Nordrhein-Westfalen, der einer Putzfrau an den Busen gegriffen hatte, erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt.

http://www.focus.de/finanzen/recht/...tigt-und-war-entlassen-worden_id_4466985.html

Nachdem ich die Einzelheiten und Hintergründe zur Begründung kenne, sehe ich das genauso, wie das Gericht.

Sie sollten auch erwähnen, dass die leute, die Ihnen den klaps gegeben haben, jetzt psychisch zerstört sind :o

Und die haben alle einen gebrochenen Arm. :o:ugly:

Man kann nur hoffen das dieses Urteil kein Freibrief wird für Busengrabscher. Ich sehe da keinen Unterschied zwischen auf den Po klatschen oder den Busen angrabschen. Beides ist für mich eine sexuelle Belästigung, da ich das niemandem außer meinen Partner erlaube.
Je nachdem welche Situation das ist, würde ich entsprechend reagieren.
In dem Fall hat sich der Arbeitgeber das Recht vorbehalten, denjenigen zu kündigen. Eine Konsequenz aus einer (eventuell) unüberlegten Handlung.

Wie seht ihr das?
Muss man sich da jetzt drüber lustig machen?:confused:

Nee, muss man nicht. Ich sehe das auch nicht als Freibrief, gebe aber zu, dass der Gedanke auch mein erster Impuls war.
Der Fall hat allerdings so einige Besonderheiten, die darin begründet liegen, dass einerseits der Täter geständig und mehr als glaubwürdig reuig war, und darüber hinaus die Betroffene die Sache ebenso als erledigt ansieht und weiter keine Probleme mit allem hat. Heißt, das Gericht hat Recht, wenn sie sagen, die Weiterbeschäftigung ist allen Beteiligten zuzumuten.

Man muss ja im Hinterkopf behalten:
- die Sache ist zum Chef gegangen,
- es gab eine Anzeige und ein Strafverfahren
- es gab eine Schmerzensgeldzahlung
- das Gericht hat arbeitsrechtliche Maßregelung empfohlen, allerdings hier eine Abmahnung.

Eine Abmahnung ist schon genug. Da lebt man quasi auf Bewährung im Job. Bei den Umständen hätte das völlig ausgereicht.
Wäre der Täter uneinsichtig gewesen, wäre es ein Wiederholungsfall gewesen, wäre die Betroffene durch die Weiterbeschäftigung nachhaltig beeinträchtigt, dann wäre wohl eine Kündigung gerechtfertigt gewesen.

Nochmal, das Gericht gibt ja keinen Freifahrtschein für sexuelle Belästigung. Es beschäftigt sich nur ausschließlich mit der Kündigung, die ja nur ein Aspekt in der Bestrafung des Täters darstellt.
 

papilio_niger

W:O:A Metalmaster
23 Dez. 2008
18.025
21
83
the big M town
:rolleyes:
Und ja auch dieses Urteil geht, basierend auf dem, was man im Urteil - nicht in der Zeitung - lesen konnte, in Ordnung. Das würde ich als Frau genau so entscheiden.



Wie gesagt, wenn man das Urteil liest und die Begründung liest geht das völlig in Ordning. Eine außerordentliche Kündigung wäre unverhältnismäßig.

Ich würde als Frau in solchen Sachen auch erst mal interne Wege durchgehen und mit den zuständigen Stellen im Unternehmen, falls vorhanden, sprechen, bevor ich vor Gericht ziehe.

Und vor Gericht ist selbstverständlich eine Einzelfallprüfung notwendig. Und natürlich müssen beide Seiten sich äußern können. Da kommt das dann wie immer auf die Glaubwürdigkeit etc. an.

Sofern der Vorfall so "krass" war, dass die Personen nicht mehr miteinander zusammanarbeiten können und dies ihnen auch nicht zugemutet werden kann, dann würde das Urteil auch anders ausfallen. Da muss es auch nicht erst zu einer Vergewaltigung kommen, sondern als besonders aufdringlich wahrgenommen werden.

Wenn man sich aber entschuldigt und diese auch angenommen wird, dann kann man der Sache sehr wohl einen Schlußstrich setzen, ohne juristisch eine außerordentliche Kündigung zu bewirken.

Sorry fürs kurze Einmischen, bin gleich wieder weg ;)

Ich stimme dir grundsätzlich zu. Punkt.

Nur hat wohl nicht die Firma die Justiz eingeschlaten um eine fristlose Kündigung zu erreichen, sondern der Belästigende um diese, wohl schon durchgeführte, Kündigung zu beklagen. Die Firma hat also gehandelt und der Mann mit dem Kontrollverlust hat dagegen geklagt. Das Gericht hat der Klage aus vorgelegten, und meines Erachtens verständlichen, Gründen recht gegeben. Ob der Kläger nun eine fristgerechte Kündigung erhält habe ich nicht erlesen.
Leider kenne ich mich im Arbeitsrecht nicht gut genug aus, dachte aber mal, man kann eh nur fristlos gekündigt werden, wenn man schon ne Abmahnung hat, ausser es liegt ein extremer Vorfall vor. Hier käme natürlich wieder ins Spiel was wie bewertet wird... Einzelfallprüfung muss sowieso sein. Jede Klage sollte eine Einzelfallprüfung werden, somit ist ein Freifahrtschein so oder so nicht wirklich etwas, das juristisch gesehn existiert, denke ich.

*paar Korinten kackt* :D
 

Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
52.919
40.072
170
Ob der Kläger nun eine fristgerechte Kündigung erhält habe ich nicht erlesen.

Naja, das wäre jetzt auch nicht so einfach. Ich tippe mal drauf, dass in dem Betrieb mehr als 5 Leute arbeiten (sonst wär die Klage ja sowiso wurscht gewesen). Und das Gericht hat ja entschieden, dass eine verhaltensbedingte Kündigung (jetzt mal unabhängig davon, ob es eine außerordentliche Kündigung war oder nicht) nicht gerechtfertigt ist. Also dürfte die Kündigung erstmal vom Tisch sein.

Wers besser weiß, kann mich gerne korrigieren, das eine Semester Arbeitsrecht hab ich schon wieder fast verdrängt :D
 

papilio_niger

W:O:A Metalmaster
23 Dez. 2008
18.025
21
83
the big M town
Naja, das wäre jetzt auch nicht so einfach. Ich tippe mal drauf, dass in dem Betrieb mehr als 5 Leute arbeiten (sonst wär die Klage ja sowiso wurscht gewesen). Und das Gericht hat ja entschieden, dass eine verhaltensbedingte Kündigung (jetzt mal unabhängig davon, ob es eine außerordentliche Kündigung war oder nicht) nicht gerechtfertigt ist. Also dürfte die Kündigung erstmal vom Tisch sein.

Wers besser weiß, kann mich gerne korrigieren, das eine Semester Arbeitsrecht hab ich schon wieder fast verdrängt :D

Hmm... Ja stimmt.
Aber einen Grund für eine fristgerechte Kündigung findet ein Betrieb immer, wenn er will... Wenn sie ihn nicht mehr haben wollen werden Sie ihn schon los.
Das meinte ich eigentlich mehr damit ;)

Tssss... Juristin, oder BWL/VWL oder so?
 

Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
52.919
40.072
170
Hmm... Ja stimmt.
Aber einen Grund für eine fristgerechte Kündigung findet ein Betrieb immer, wenn er will... Wenn sie ihn nicht mehr haben wollen werden Sie ihn schon los.
Das meinte ich eigentlich mehr damit ;)
Aso, ja, das stimmt allerdings. Ich war da jetzt zu sehr auf den aktuellen Kündigungsgrund fixiert.
Tssss... Juristin, oder BWL/VWL oder so?
Hurrabärchi ist meist glücklich. Sie ist darum bemüht, dass alle anderen genauso viel Glück empfinden wie sie selbst. Vor allem versucht sie, Brummbärchi aufzuheitern. Hurrabärchi hat rosa Fell und einen Regenbogen auf ihrem Bauch.
Also, ähm, ja :D:ugly: