Und ja auch dieses Urteil geht, basierend auf dem, was man im Urteil - nicht in der Zeitung - lesen konnte, in Ordnung. Das würde ich als Frau genau so entscheiden.
Wie gesagt, wenn man das Urteil liest und die Begründung liest geht das völlig in Ordning. Eine außerordentliche Kündigung wäre unverhältnismäßig.
Ich würde als Frau in solchen Sachen auch erst mal interne Wege durchgehen und mit den zuständigen Stellen im Unternehmen, falls vorhanden, sprechen, bevor ich vor Gericht ziehe.
Und vor Gericht ist selbstverständlich eine Einzelfallprüfung notwendig. Und natürlich müssen beide Seiten sich äußern können. Da kommt das dann wie immer auf die Glaubwürdigkeit etc. an.
Sofern der Vorfall so "krass" war, dass die Personen nicht mehr miteinander zusammanarbeiten können und dies ihnen auch nicht zugemutet werden kann, dann würde das Urteil auch anders ausfallen. Da muss es auch nicht erst zu einer Vergewaltigung kommen, sondern als besonders aufdringlich wahrgenommen werden.
Wenn man sich aber entschuldigt und diese auch
angenommen wird, dann kann man der Sache sehr wohl einen Schlußstrich setzen, ohne juristisch eine außerordentliche Kündigung zu bewirken.