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Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
120
zuhause in Niedersachsen
Darauf soll es auch in keinster Weise hinaus laufen. Es ging mir eher darum das Tom wie auch im vorherigen Fall keine genauen Angaben zum Fall hat, aber meint er könne es besser beurteilen. Keiner will einen Freibrief für sowas, aber an einer Einzelfallprüfung kann doch grundsätzlich nichts auszusetzen sein. Es kann ja bei sowas auch immer umgedreht der Fall sein, das da jemand jemandem eins auswischen will.

woher nimmst du die aussage das ich dazu keine weiteren angaben hätte? muss ich grundsätzlich den komplexen sachverhalt erst aufschlüsseln ? der Fall ging seinerzeit schon durch die Medien, und wenn du meine aussage dazu gelesen hättest, dann wüsstest du was ich meinte und das nicht explizit nur auf diesen Fall bezogen!

Es tut mir leid, lieber Hirni, das ich für dich nicht immer alle alten quellen raussuche und es dir haarklein erkläre damit auch du zufrieden bist ;)
aber mit google solltest du doch auch noch umgehen können? schaffen andere ja auch und inzwischen wurden die Begründungen ja auch gepostet.


Hat er das jetzt so beurteilt?
Das mit dem auswischen ist mir wohl bekannt und das ist auch eine üble Sache. Rechtfertigt aber nicht das es nun leider zur Genüge Leute gibt (ob Männlein oder Weiblein) die gerne mal eine Gelegenheit nutzen für anzügliche Annäherungen, die sehr oft die Grenzen überschreitet.
Der Typ hat ja gestanden das er das getan hat, wenn auch angeblich unüberlegt.
Ich weiß nicht wie es sich jetzt in dem Fall genau verhält. Dazu müsste man den kompletten Fall kennen und einsehen können.



Die Frage ist halt: Wo sind denn genau die Grenzen?
Also einmal grabschen ist erlaubt, nur bei mehreren Malen wäre es eine sexuelle Belästigung?
Wenn es dem Arbeitgeber aber nun gereicht hat, dieses eine Mal bereits als einen Kündigungsgrund anzusehen, weil man diesen Mitarbeiter aufgrund diesen Vorfalls nicht mehr in der Firma haben möchte, ist das nicht sein gutes Recht?

Bei sowas sehe ich die grenze schon recht hart, eindeutige ansagen "angebote" und vorallem begrabschen ist zuviel. wobei bei verbalen Sachen noch ne abmahnung reichen mag, bei anfassen meiner Meinung nach aber nicht mehr


nein, das ist nich richtig.

"). Unmaßgeblich ist, wie er selbst sein Verhalten zunächst eingeschätzt und empfunden haben mag und verstanden wissen wollte (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 24). Mit seinen erkennbar unerwünschten Handlungen hat der Kläger iSv. § 3 Abs. 4 AGG die Würde von Frau M. verletzt und sie zum Sexualobjekt erniedrigt.
19
III. Obschon der Kläger Frau M. sexuell belästigt hat, ist es der Beklagten zuzumuten, ihn weiter zu beschäftigen. Nach den Umständen des Streitfalls hätte eine Abmahnung als Reaktion von ihrer Seite ausgereicht."


"aa) Es ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger nicht unfähig sei, sein Verhalten zu ändern. Mit dem Hinweis auf einen unerklärlichen „Blackout“ wollte er ausdrücken, dass es sich bei seiner Handlungsweise um ein ihm wesensfremdes, einmaliges „Augenblicksversagen“ gehandelt habe. Es spricht nichts dafür, dass der Kläger sich noch einmal irrtümlich einbilden könnte, „angeflirtet“ zu werden, und auf eine solche Annahme erneut in vergleichbarer Weise reagieren müsste. Ersichtlich war er imstande, seine Fehleinschätzung sofort zu erkennen und entsprechend dieser Einsicht zu handeln, nämlich augenblicklich von Frau M. abzulassen."

etc pp. :o

ahso, wenn ich also einer Frau an die titten fasse, aber dann "oh sorry" sage dann sehe ich das "fehlverhalten" ja ein? oha oha oha...
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
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gx164Gn.jpg
:o
 

normaal!?

W:O:A Metalmaster
25 Mai 2013
33.409
6.348
118
Niedersachsen
Tom, warum hast du denn den “vorgefärbten“ Artikel, der die wesentlichen Aspekte der Urteilsbegründung weglässt, zitiert und nicht das Urteil selbst, damit die Diskussion gleich auf einer sachlichen Ebene geführt werden kann?

Erst kommen reißerische Aufmacher und dann die Behauptung, die Fakten hätten vorgelegen. Woher kenne ich diesen Stil bloß? :o
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
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zuhause in Niedersachsen
Tom, warum hast du denn den “vorgefärbten“ Artikel, der die wesentlichen Aspekte der Urteilsbegründung weglässt, zitiert und nicht das Urteil selbst, damit die Diskussion gleich auf einer sachlichen Ebene geführt werden kann?

Erst kommen reißerische Aufmacher und dann die Behauptung, die Fakten hätten vorgelegen. Woher kenne ich diesen Stil bloß? :o

soll ich demnächst noch vorlesen kommen?
ausserdem war da kein "reißerischer" aufmacher, sondern lediglich ein artikel das man ja den Gerichten immer recht geben muss.
Nein, den Zusammenhang dazu schlüssel ich dir nicht auf, da kannst du durchaus selbst drauf kommen ;)
Und ja durchaus verfolge ich die Medien, wobei da deine allseits gern zitierte "bild-zeitung" nicht zugehört, bevor das wieder kommt ;)

Im übrigen, warst du das nicht vorhin, die meinte man solle ERST die ganze begründung lesen und dann urteilen...sich aber danach dann erst die Begründung angeschaut hatte? ;)
 

normaal!?

W:O:A Metalmaster
25 Mai 2013
33.409
6.348
118
Niedersachsen
soll ich demnächst noch vorlesen kommen?
ausserdem war da kein "reißerischer" aufmacher, sondern lediglich ein artikel das man ja den Gerichten immer recht geben muss.
Nein, den Zusammenhang dazu schlüssel ich dir nicht auf, da kannst du durchaus selbst drauf kommen ;)
Und ja durchaus verfolge ich die Medien, wobei da deine allseits gern zitierte "bild-zeitung" nicht zugehört, bevor das wieder kommt ;)

Im übrigen, warst du das nicht vorhin, die meinte man solle ERST die ganze begründung lesen und dann urteilen...sich aber danach dann erst die Begründung angeschaut hatte? ;)

Stimmt. Aber erst habe ich das genommen, worauf du dich bezogen hattest. Und da war schnell klar, dass das, was zu dem Entscheid führte, in dem Artikel gar nicht enthalten sein kann.
 

Libbelah

W:O:A Metalhead
16 Aug. 2008
4.606
1
63
48
Tange
Ich wollte auf keine Fall irgendwas ins Lächerliche ziehen.
Aber grad heut Nachmittag hab ich mit ner guten Freundin über genau dieses Urteil gesprochen.
Und sie vertritt die Meinung "Fasst mir einer ungefragt an Titten oder Arsch, muß er erstmal damit rechnen, ungefragt ne Faust in die Fresse oder ein Knie zwischen die Beine zu bekommen. Und danach kann man sich überlegen, wer besser dasteht."
Find ich fair.
 

EvilJay

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2009
12.330
1
83
Bochum/Sauerland
Ich wollte auf keine Fall irgendwas ins Lächerliche ziehen.
Aber grad heut Nachmittag hab ich mit ner guten Freundin über genau dieses Urteil gesprochen.
Und sie vertritt die Meinung "Fasst mir einer ungefragt an Titten oder Arsch, muß er erstmal damit rechnen, ungefragt ne Faust in die Fresse oder ein Knie zwischen die Beine zu bekommen. Und danach kann man sich überlegen, wer besser dasteht."
Find ich fair.

Ganz meine Meinung. Der Körper einer Frau gehört nur, aber wirklich absolut nur dieser Frau und sie ist diejenige, die einzig und allein über ihren Körper bestimmen kann.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
120
zuhause in Niedersachsen
Stimmt. Aber erst habe ich das genommen, worauf du dich bezogen hattest. Und da war schnell klar, dass das, was zu dem Entscheid führte, in dem Artikel gar nicht enthalten sein kann.
es ging auch weniger um den Artikel als um den Einführungssatz ;)
Ganz meine Meinung. Der Körper einer Frau gehört nur, aber wirklich absolut nur dieser Frau und sie ist diejenige, die einzig und allein über ihren Körper bestimmen kann.

Egal welches Geschlecht, auch wenn man es nicht glauben "will" es gibt genauso sexuelle übergriffe an Männern ;)
 

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
20.550
58
103
POYENBERG
Website besuchen
Ich würde mich jetzt eigentlich als Wutbürger darüber aufregen...aber die Entscheidung kommt ja vom (Bundesarbeits)Gericht, also ist es ja richtig...


Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz muss nicht zwangsläufig zur fristlosen Kündigung des Täters führen. Ob unsittliche Annäherungen tatsächlich eine Entlassung nach sich ziehen, hänge immer von den Umständen des Einzelfalls ab, stellte ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts am Dienstag in Erfurt klar.

Zuvor hatte "Spiegel Online" von einem Fall berichtet, den das oberste deutsche Arbeitsgericht bereits im vergangenen November verhandelte, dessen Entscheidungsgründe aber erst jetzt veröffentlicht wurden. Damals hatte ein Automechaniker aus Nordrhein-Westfalen, der einer Putzfrau an den Busen gegriffen hatte, erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt.

http://www.focus.de/finanzen/recht/...tigt-und-war-entlassen-worden_id_4466985.html

Den Artikel zugrunde gelegt finde ich die Entscheidung okay...
-sofort abgelassen,
-sofort entschuldigt,
-sofort beim Chef und den Ermittlungen geständig
-Schmerzensgeld,
-reuig (hat sich für ne Sekunde vergessen und schämt sich)
-gelobt zukünfige Unterlassung (naja, was denn auch sonst)

Meines Erachtens wäre es übertrieben, so einem jetzt die Zukunft zu versauen, "nur" für einen "Sekundenschlaf"!
 
Zuletzt bearbeitet:

Guardian of Silence

W:O:A Metalmaster
29 Dez. 2011
13.058
228
118
28
Tom Kyle
Stimmt schon, war auch mehr auf den momentanen Fall bezogen. Aber da passt immer wieder der gute alte Spruch:

"However I dress, whereever I go: Yes means yes and no means no!"

Das wird leider ziemlich zerstört von nervigen, die No sagen und Yes meinen. blöde "Flirttricks".


Nebeneffekt davon ist, dass solche braven wie ich sich da dran halten und erst später merken "Oh mist, die wollte ja doch... forever alone?"
 

Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
52.919
40.072
170
Den Artikel zugrunde gelegt finde ich die Entscheidung okay...
-sofort abgelassen,
-sofort entschuldigt,
-sofort beim Chef und den Ermittlungen geständig
-Schmerzensgeld,
-reuig (hat sich für ne Sekunde vergessen und schämt sich)
-gelobt zukünfige Unterlassung (naja, was denn auch sonst)

Meines Erachtens wäre es übertrieben, so einem jetzt die Zukunft zu versauen, "nur" für einen "Sekundenschlaf"!
Moralisch verwerflich ist die Sache natürlich. Schrecklich würde es, wenn das bei der Frau triggern würde, was es ja glücklicherweise nicht hat.
Aber arbeitsrechtlich gesehen ist die Entscheidung des Gerichts aus bisher genannten Gründen völlig legitim. Genauso wäre es auf Arbeitgeberseite genauso legitim, den Kerl bei der nächsten - wenn auch noch so kleinen - Verfehlung in hohem Bogen rauszuschmeißen.
Das wird leider ziemlich zerstört von nervigen, die No sagen und Yes meinen. blöde "Flirttricks".


Nebeneffekt davon ist, dass solche braven wie ich sich da dran halten und erst später merken "Oh mist, die wollte ja doch... forever alone?"
Ein Leben mit Videospielen, Bier und Metal ist auch ein sehr befriedigendes Leben :o