Sie sollten auch erwähnen, dass die leute, die Ihnen den klaps gegeben haben, jetzt psychisch zerstört sind
Ich treibe sie alle in den Wahnsinn.
Sie sollten auch erwähnen, dass die leute, die Ihnen den klaps gegeben haben, jetzt psychisch zerstört sind
Man kann nur hoffen das dieses Urteil kein Freibrief wird für Busengrabscher. Ich sehe da keinen Unterschied zwischen auf den Po klatschen oder den Busen angrabschen. Beides ist für mich eine sexuelle Belästigung, da ich das niemandem außer meinen Partner erlaube.
Je nachdem welche Situation das ist, würde ich entsprechend reagieren.
In dem Fall hat sich der Arbeitgeber das Recht vorbehalten, denjenigen zu kündigen. Eine Konsequenz aus einer (eventuell) unüberlegten Handlung.
Wie seht ihr das?
Muss man sich da jetzt drüber lustig machen?
Also, deine erste Bemerkung find ich überflüssig, sorry, ich weiß aber was du meinst....Aber es hat doch ein Gericht geurteilt, wir waren ja nicht dabei und wissen nichts über den Sachverhalt
Ich stimme dir aber zu !!!
Also, deine erste Bemerkung find ich überflüssig, sorry, ich weiß aber was du meinst....
Mir geht es einfach nur darum, das es nicht darauf hinausläuft das die Dame sich mal nicht so anstellen soll, wegen ein bisschen Busengrabschen.
Und der arme Kerl ja dadurch seinen Job verloren hat, etc....etc.....
Auch wenn sie deswegen nicht psychisch zerstört sein mag, wie hier geschrieben wurde, es ist ihr gutes Recht sich zu wehren und dies ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Der hat dann entsprechend gehandelt.
Man kann nur hoffen das dieses Urteil kein Freibrief wird für Busengrabscher. Ich sehe da keinen Unterschied zwischen auf den Po klatschen oder den Busen angrabschen. Beides ist für mich eine sexuelle Belästigung, da ich das niemandem außer meinen Partner erlaube.
Je nachdem welche Situation das ist, würde ich entsprechend reagieren.
In dem Fall hat sich der Arbeitgeber das Recht vorbehalten, denjenigen zu kündigen. Eine Konsequenz aus einer (eventuell) unüberlegten Handlung.
Wie seht ihr das?
Muss man sich da jetzt drüber lustig machen?
Also, deine erste Bemerkung find ich überflüssig, sorry, ich weiß aber was du meinst....
Mir geht es einfach nur darum, das es nicht darauf hinausläuft das die Dame sich mal nicht so anstellen soll, wegen ein bisschen Busengrabschen.
Und der arme Kerl ja dadurch seinen Job verloren hat, etc....etc.....
Auch wenn sie deswegen nicht psychisch zerstört sein mag, wie hier geschrieben wurde, es ist ihr gutes Recht sich zu wehren und dies ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Der hat dann entsprechend gehandelt.
Für mich stellt es sich so dar, dass die Betroffene die Entschuldigung und das Schmerzensgeld angenommen hat. Außerdem hatte sich der “Täter“ selbst an seinen Arbeitgeber gewandt und nicht die Geschädigte. Ich finde schon, dass sich dieser Fall sehr von anderen unterscheidet und durch das Urteil kein Freibrief für Busengrabscher ausgestellt wurde.
Vielleicht sollte man sich die ganze Urteilsbegründung mal ansehen?
"Frau M. nahm seine Entschuldigung an und versicherte, die Angelegenheit sei damit für sie erledigt. Sie habe kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung. Das gegen den Kläger eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt."
der rest kann hier nachgelesen werden
http://juris.bundesarbeitsgericht.d...ag&Art=en&Datum=2014-11&nr=17858&pos=1&anz=25
Hat er das jetzt so beurteilt?Darauf soll es auch in keinster Weise hinaus laufen. Es ging mir eher darum das Tom wie auch im vorherigen Fall keine genauen Angaben zum Fall hat, aber meint er könne es besser beurteilen. Keiner will einen Freibrief für sowas, aber an einer Einzelfallprüfung kann doch grundsätzlich nichts auszusetzen sein. Es kann ja bei sowas auch immer umgedreht der Fall sein, das da jemand jemandem eins auswischen will.
Das Bundesarbeitsgericht sah in dem Vorfall zwar zweifelsfrei eine verbale und körperliche sexuelle Belästigung, hielt aber die Kündigung für unverhältnismäßig. Der Kläger habe nicht notorisch Grenzen überschritten.
Sein Verhalten sei nicht zu vergleichen etwa mit dem eines Produktmanagers eines Möbelhauses, dessen Kündigung das Bundesarbeitsgericht im Juni 2011 bestätigte. Der Mann hatte einer Kollegin einen Schlag auf den Po versetzt, war daraufhin abgemahnt worden und hatte später einer anderen Mitarbeiterin mit Anzüglichkeiten zugesetzt.
Gelesen und zur Kenntnis genommen."Frau M. nahm seine Entschuldigung an und versicherte, die Angelegenheit sei damit für sie erledigt. Sie habe kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung. Das gegen den Kläger eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt."
der rest kann hier nachgelesen werden
http://juris.bundesarbeitsgericht.d...ag&Art=en&Datum=2014-11&nr=17858&pos=1&anz=25
Der Kläger hat fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben. Er hat vorgetragen, er habe - subjektiv unstreitig - den Eindruck gehabt, Frau M. habe mit ihm geflirtet. Dann sei es zu einem plötzlichen „Blackout“ gekommen und er habe sich zu dem im Rückblick unverständlichen Übergriff hinreißen lassen. So unentschuldbar sein Fehlverhalten sei, so rechtfertige es doch keine außerordentliche Kündigung. Es habe sich um einen einmaligen „Ausrutscher“ gehandelt. Eine Abmahnung sei als Reaktion der Beklagten ausreichend gewesen.
Die Frage ist halt: Wo sind denn genau die Grenzen?
Also einmal grabschen ist erlaubt, nur bei mehreren Malen wäre es eine sexuelle Belästigung?
Wenn es dem Arbeitgeber aber nun gereicht hat, dieses eine Mal bereits als einen Kündigungsgrund anzusehen, weil man diesen Mitarbeiter aufgrund diesen Vorfalls nicht mehr in der Firma haben möchte, ist das nicht sein gutes Recht?
Gelesen und zur Kenntnis genommen.
Fand ja das hier interessant:
Beantwortet mir trotzdem meine Frage nicht: Wo fängt das an? Wann ist die Grenze erreicht?
Das wäre dann aber ein anderes Thema glaub ich.
Gelesen und zur Kenntnis genommen.
Fand ja das hier interessant:
Beantwortet mir trotzdem meine Frage nicht: Wo fängt das an? Wann ist die Grenze erreicht?
Das wäre dann aber ein anderes Thema glaub ich.
Die Freiheit des Einzelnen hört immer da auf, wo die Freiheit eines Anderen verletzt wird. Das ist meine Meinung. Und der gute alte Spruch: "Was Du nicht willst dass man Dir tu, das füg auch keinem andern zu!"