Meldung des Tages

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

Zachia

W:O:A Metalmaster
8 Mai 2012
28.412
335
118
Ja sicher? Wieso ist ein Typ der auf einer Autobahn wahllos herum schießt nicht so wichtig?

das mit dem "wichtiger" bezog sich auf die Verfolgung des Kindesmisbrauchs( nix anderes is Kinderpornografie ja) versus der Wichtigkeit des Datenschutzes.Auf den Autobahnschützen hab ich das zu keiner Zeit bezogen...
mir ging es konkret nur um die Sache in Krefeld.
 

Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen

War der Schuss absichtlich tödlich gesetzt? Wer weiß? Wenn ja, war es ein klarer Rechtsbruch. Wenn nein, ein Unfall. Polizisten sind Menschen...soll man nicht glauben...mit Ängsten und sie treffen auch manchmal die falsche Entscheidung. Manchmal alleridngs sind Polizisten auch Polizisten, die keine Polizisten sein sollten. Diesen Fall, wie so viele andere, werden wir hier nicht ausdiskutieren können, weil wir die Fakten nie wirklich kennen werden.
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
84.146
11.623
168

§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.


trifft alles vollumfänglich zu. der polizist war vermutlich schwul ob des nackten mannes sehr erregt. :cool:
 

Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen
§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.


trifft alles vollumfänglich zu. der polizist war vermutlich schwul ob des nackten mannes sehr erregt. :cool:

Das ist eine Behauptung. Man kann zig andere aufstellen. :D