Kommt drauf an was passiert.
Sachbeschädigung und Körperverletzung würden mir als erstes einfallen
So denkt man sich das als normaler Mensch: Absatz vom Stiefel im Gesicht, Gesicht macht Aua --> Körperverletzung
Um herauszufinden, ob das strefrechtlich relevant ist, fragen Juristen jetzt erst mal, was die Tathandlung ist und da wirds schon weniger eindeutig. Welches willentlich beeinflussbare Verhalten hat hier zum Taterfolge (Gesicht macht Aua) geführt? Sich von anderen Menschen tragen lassen macht per se kein Aua bei ganz anderen Menschen und ist (von der allgemeinen Wohlverhaltensklausel in Nr. 9 3 abgesehen) in den diesjährigen AGB auch nicht explizit verboten. Anders als z.B. das Wildpinkeln hat der Veranstalter keine Notwendigkei geshen, Crowdsurfen zu verbieten und er sanktioniert es auch nicht. Der Crowdsurfer macht also auf dem W:O:A nichts per se Verbotenes.
Hatte es der Getragene überhaupt in der Hand, wohin er getragen wurde? Sind die Weitertrageverweigerer vielleicht diejenigen, die durch Unterlassen dazu beigetragen haben, dass ein Stiefelabsatz im Gesicht landen konnte? Wurde der Getragene von einem Träger beim Tragen so in die Flanke gepackt, dass er gekitzelt und so eine nicht willensgesteuerte Bewegung gemacht hat? Sind die Träger am Ende diejenigen, die das Tatgeschehen beeinflusst und willentlich gesteuert haben?
Nur mal ein paar Beispielfragen.
Selbst wenn man jetzt irgendwie zu dem Ergebnis kommt, dass der getragene Stiefelabsatzträger eine Tathandlung begangen hat (ich täte mich mit der Annahme eher schwer), muss man jetzt Fragen, ob der Gesichtsinhaber in die Verletzung nicht sogar konkludent eingewilligt hat.
Klingt jetzt vielleicht noch absurder als alles zuvor geschriebene, aber wenn man hier die Beiträge zum Crowdsurfen liest, muss man eigentlich davon ausgehen, dass alle wissen: "Stehst du bei einem Festival vorne drin, entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass es dort zu Verletzungen durch Crowdsurfer, Pits, Wall of death, Gedränge, etc. kommen kann." Das ist wie beim Fußballspielen, wenn Spieler A dort von Spieler B unabsichtlich gefoult umd verletzt wurde, kann A noch so sehr fluchen, er wusste, dass man sich beim Fußballspielen verletzen kann und hat es trotzdem getan. Grundsätzlich geht man beim Sport davon aus, dass jeder, der bei einer verletzungsgefährlichen Sportart mitmacht, stillschweigend seine Einwilligung erteilt.
Anhand der Beiträge hier ist es noch gefährlicher, sich bei einem Konzert vor die Bühnen zu stellen als Fußball zu spielen. Dieser Umstand ist auch bekannt und man macht es trotzdem.
Wenn das eine meiner Strafrechtsklausuren gewesen wäre, wäre Crowdsurfer "C" straffrei geblieben.
Jetzt kann man es sicher anders sehen und das alles für Bullshit halten, aber das Strafrecht ist nicht dafür da, jede Form von Fehlverhalten mit ewigem Fegefeuer zu sühnen. Punitiver Populismus ist aber ein noch beliebterer Volkssport als Crowdsurfen oder Fußballspielen.