Mü_Exotic
W:O:A Metalgod
- 7 Aug. 2006
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Das ist wohl korrekt!
(auch wenn ich nicht ganz verstehe, was dann die Aussage deines Posts ist)
Ich sag ja schon immer, früher stand „keine Haftung für Körper- und Hörschäden“ auf der Rückseite der Tickets.
Ich warte noch auf den ersten, der eine Band verklagt, weil er einen Hörsturz hatte (ja ich mache darüber keine Witze - ich meine das sehr ernst).
Ich vergleiche das mal mit Auto Fahren...
- wie vielen Idioten müsste man den Lappen und die Care weg nehmen!
Dann fährst du wohl auch Lücken zu und lässt andere gegen die Leitplanke krachen?
- Du warst ja im Recht (was du hier von vorne herein gesetzlich nicht mal bist -).
Ab Reihe 50 - 100 (je nach Größe der Veranstaltung kommt keiner mehren von hinten.
Und so wie man die Möglichkeit auf die ersten Reihen bei einem unbestuhlten Konzert kaufst, so kauft ein Crowdsurfer auch das Recht auf das Surfen - zumindest solange es von der Orger nicht verboten wird (mir selber schon geschehen in Bremen bei Slayer [ewig her]. 1 x drüber = Verwarnung, 2 x drüber = aus der Halle geflogen.
Das war deutlich für alle anderen, wenn der Kumpel plötzlich ganz weg war.
Sorry, ich sitze am Flughafen und habe gerade Zeit.
ich hab n gehirnschaden, wer zahlt dafür?
fliegen Sie nach norwegen?