GRRRR!! schrieb:
Doch. Er durfte beide Wafen besitzen und konnte für beide Waffen ein Bedürfnis nachweisen. Erster Fehler war allerdings, dass der Kauf der Pistole nicht eingetragen wurde, was kein wirklich schwerwiegender Fehler ist. Mit der Pistole war so gesehen alles in Ordnung.
Der Fehler bei der Pump-Action war, dass er zwar keine Mossberg 500 hätte kaufen dürfen, eine andere Waffe aber nicht vorrätig war. Er hat die Genehmigung mit der Auflage bekommen, nur 12/70-Munition zu benutzen und das Magazin auf zwei Patronen zu beschränken. Wirklich illegal wurde die Waffe erst, als er den Kolben durch einen Pistolengriff ausgewechselt hat und die Sperre im Magazin entfernt hat. Geschossen hat er übrigens nur mit der Glock, weil die Mossberg mit 9 Patronen überladen war und dadurch verklemmte.
Aber warum hast du ein Problem damit, nicht mit einer Waffe schießen zu dürfen, die du zur Ausübung deines Sportes nicht brauchst? Sicher. Da ist dann dieses bestimmte Verlangen. Aber wenn es nunmal verboten ist, führt nunmal kein Weg dran vorbei.
Mit den restlichen Beschränkungen kenne ich mich nicht aus und es geht mir persönlich auch nur darum dass ich nicht sehe, warum tödliche Schusswaffen erlaubt sein sollten.
Aber ich bin ja auch ein ganz übler linksradikaler, deutschlandhassenderÖko-Pazifist, der es am liebsten sehen würde, wenn die Produktion sämtlicher Waffen eingstellt würde.
Eine Waffe, welche nicht in die WBK eingetragen ist, ist faktisch illegal. Diese Waffe nicht eintragen zu lassen ist kein kleines Problem, sondern der größte Fehler eines legalen Waffenbesitzers.
Die Magazinsperre zu entfernen ist übrigens nicht illegal. Früher nicht, und heute auch nicht. Du darfst an sportlichen Wettkämpfen nicht teilnehmen, wenn Dein Magazin mehr als 10 Patronen faßt, besitzen darfst Du aber solche Magazine. Ein Jäger muß vor der Jagd das Magazin auf zwei Patronen begrenzen. Der Pistolengriff anstelle eines Hinterschaftes war zu dem Zeitpunkt noch legal. Erst nach dem Amoklauf wurde das verboten. 12/70 Munition ist übrigens so ziemlich das dickste, was Du In Deutschland bekommen kannst. Eine Beschränkung darauf wäre totaler Blödsinn, weil man grundsätzlich mit Schrotwaffen alles verschießen darf, was kürzer ist (zur Anmerkung: die erste Zahl gibt das Kaliber an, die zweite die Länge der Hülse) aber den selben Durchmesser hat.
Daß er nur die Pistole benutzt hat, weiß ich. Daß die Flinte allerdings klemmte, weil sie überladen war, glaube ich nicht. Erst recht nicht bei Mossberg. IPSC-Schützen verwenden solche Flinten mit bis zu 20 Patronen (in Deutschland maximal 10, wegen Gesetz), ohne daß da etwas klemmen würde. Ich hatte gehört, daß er dafür gar keine Munition dabei hatte.
Das Schießen mit manchen Waffen macht einfach Spaß, ohne sportlich zu sein. Und ich verstehe auch nicht, warum tödliche Kraftfahrzeuge, tödliche Vorschlaghämmer und tödliche Messer frei verkäuflich sein sollen. Die meisten Morde werden mit handelsüblichen und nicht reglementierten Küchengeräten begangen. Legale Schußwaffen tauchen in diesem Zusammenhang so gut wie gar nicht auf. Es müßte gegen illegale Waffen vorgegangen werden, nicht gegen die nachweislich gesetzestreuesten Bürger, nämlich die legalen Waffenbesitzer. Uns kann man die waffenrechtlichen Erlaubnisse bereits dann entziehen, wenn wir zu oft mit überhöhter Geschwindigkeit im Auto erwischt werden. Eine Verurteilung, und weg sind die Waffen, für mindestens zehn Jahre! Da das niemand will, passen wir immer sehr gut auf, was wir tun.