Aufsichtspflicht spielt "nicht sicher eine starke Rollle"- Aufsichtspflicht spielt die einzige Rolle. Elternhaftung gibt es ausschließlich wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzen. Eltern müssen nicht vollumfänglich Haftung übernehmen, nur weil sie die Eltern sind
Die aktuelle Rechtssprechung sagt aber etwas anderes. Karlsruhe hat für ein Hotel entschieden, dass Jugendlichen unter 16 und Kindern den Zutritt verbietet.
Sie sprechen von einer gerechtfertigten Benachteiligung. Benachteiligung ist auch mit bestehendem Gleichstellungsgesetz nicht generell verboten, da gibt es Spielraum.
Ob man da gut findet oder nicht, muss jeder natürlich selber entscheiden.
Klar, so war das auch gemeint, aber wenn es ein Schaden, „mit dem Kind“ gibt, spielt das eben eine große Rolle.
Beim zweiten Absatz habe ich die Entscheidungen für „Open air Festivals„ berücksichtigt, und die sind, wie im oben verknüpften pdf beschrieben.
Andere „Orte und Szenen„ sind „rein rechtlich“ leider nicht damit vergleichbar.
Wir haben hier eben, vereinfacht dargestellt, „Beteiligung“, „Kultur“, „Kunst“, „Musik“ und „Open air“.
LG