Kinder und Minderjährige

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Kinder und Jugendlichen auf dem W:O:A?

  • - Keine Alterseinschränkung

    Stimmen: 30 11,7%
  • - Ab 14 (Ăśbergang vom Kind zum Jugendlichen in Deutschland)

    Stimmen: 51 19,9%
  • - Ab 16 (Bier- und Zigarettenkonsum, Kommunal+(Landtags)wahl, usw)

    Stimmen: 135 52,7%
  • - Ab 18

    Stimmen: 40 15,6%

  • Umfrageteilnehmer
    256

Spartaner032

W:O:A Metalhead
23 Juni 2011
3.269
1.812
108
Bad Bevensen
  • Haha
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EinfachLena

W:O:A Metalhead
10 Aug. 2016
1.057
1.711
108
38

wackinger-fl

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2022
163
118
58
60
Eben. In manchen Dingen gibt's das schon, sogar gesetzlich, ist also nicht gänzlich abwegig.

ich denke (hoffe), dass die gesetzte auch hier keiner in Frage stellt.

aber die Umfrage und die Diskussion zeigt doch, dass einige Teilnehmer darĂĽber hinaus gehen wollen ... andere (+ich) nicht

um es nochmal deutlich zu sagen:

ich finde: so wie es ist, ist es gut ...
die Gesetzte reichen aus
und wenn jemand ein kleines schreiendes Kind vor der BĂĽhne sieht kann/soll/muss er (m/w/d) die Polizei rufen ...
 
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derPE

W:O:A Metalhead
30 Juli 2022
196
106
58
Mildstedt
Können wir für Kinder auch einführen, das bedeutet dann aber auch mit 5 Jahren in die JVA wenn es drauf ankommt

Das "haben" wir ja in der EU fĂĽr Kinder so eingefĂĽhrt, nur dass die Eltern dafĂĽr haften und nicht die Kinder, dafĂĽr ist die Aufsichtspflicht ja da.
Diejenigen, die die Freiheit des Kindes einschränken können, und das auch "nur in einem gesetzlichen Rahmen", wenn sie das als sinnvoll empfinden, sind die Eltern.
Und ja, dafür gibt es tatsächlich auch einen gesetzlichen Rahmen, das kann man ja zum Beispiel in der Rechtslage zum "Kinderfreien Restaurant" sehen.
Kinder irgendwo "einfach" rechtlich auszuschließen ist gar nicht so einfach, wie man sich das vorstellt, und das ist auch gut so, den das wurde ja schon öfter in beide Richtungen ausgenutzt.

---

Mal so "tatsächlich" Rechtliches: (Wer kein Bock auf Rechtstexte hat, kann ja einfach weiter scrollen...)
Wenn es in dieser Veranstaltung (also dem W:O:A) einen sachlichen Grund geben sollte, Kinder auszuschließen, müsste der Veranstalter mit der Gemeinde Wacken und dem zuständigen Jugendamt die AGB überarbeiten. Es müsste zusätzlich zum ohnehin geltenden §4 JuSchG und dem auch geltenden §5 JuSchG und den ganzen Alkohol und Tabak Auflagen (die ja auch gelten) mit dem Jugendamt dafür eine Anordnung erstellt werden, die dann entsprechend §7 JuSchG diese Veranstaltung zu einer "jugendgefährdenden Veranstaltung" erklärt und für diese Sonderauflagen erlässt. Das muss so sein, da ansonsten das "allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" greift, welches Altersdiskriminierung verbietet, es sei denn es liegt ein nachweisbarer Sachgrund vor, der dann eine Regelung gemäß §7 JuSchG erfordert. (Und es ist mir echt egal, ob ihr das glaubt, oder toll findet. Das ist die Rechtsgrundlage hierfür, lest es selbst in den Gerichtsarchiven nach...) [Ist so ein Hobby von mir, die "echten quellen" zu lesen, wenn mich der Hintergrund rechtlich interessiert, sorry dafür]

Es gibt, meiner Recherche nach, bei allen großen Veranstaltungen, ausschließlich Regelungen gemäß "unter 6/8 dies und das ab X Uhr nicht" (auch nicht begleitet) sowie "unter 14/16/18 Jahren nur in Begleitung ab X Uhr". Zusätzlich gibt es bei anderen Veranstaltungen auch noch ausdrücklich Regelungen für "sexualisierte" Bereiche (Fetisch Orte) auf den Festivals, welche eine andere Regelung (ein Zutrittsverbot) haben (jedoch auch dort, nur diese Orte, nicht das ganze Festival).

Der ganze rechtliche Hintergrund ist dabei anscheinend so komplex, dass "nahezu alle" großen Veranstalter einen ähnlichen Text gemäß der aktuellen Wacken AGB enthalten, also den Eltern die Verantwortung überlassen und nur "direkt sichtbare" aus dem JuSchG ableitbare Gefährdungen unterbinden (z.B. Innfield ab 7 Jahren).
Es ist also voraussichtlich egal, was uns so gefällt, also auch was mir gefällt, da ich 10 Jahre vorschlagen würde, es gibt hierfür wohl ziemlich enge gesetzliche Regularien.

LG
 

wackinger-fl

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2022
163
118
58
60
Der ganze rechtliche Hintergrund ist dabei anscheinend so komplex, dass "nahezu alle" großen Veranstalter einen ähnlichen Text gemäß der aktuellen Wacken AGB enthalten, also den Eltern die Verantwortung überlassen und nur "direkt sichtbare" aus dem JuSchG ableitbare Gefährdungen unterbinden (z.B. Innfield ab 7 Jahren).
Es ist also voraussichtlich egal, was uns so gefällt, also auch was mir gefällt, da ich 10 Jahre vorschlagen würde, es gibt hierfür wohl ziemlich enge gesetzliche Regularien.
und das ist auch gut so !
sowohl, dass die rechtlichen HĂĽrden groĂź sind als auch, dass es eh Wurscht ist, was "wir" diskutieren geschweige wollen ...

Danke fĂĽr die MĂĽhe den Text zu zitieren
 
  • Metal
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Spartaner032

W:O:A Metalhead
23 Juni 2011
3.269
1.812
108
Bad Bevensen
Das "haben" wir ja in der EU fĂĽr Kinder so eingefĂĽhrt, nur dass die Eltern dafĂĽr haften und nicht die Kinder, dafĂĽr ist die Aufsichtspflicht ja da.
Diejenigen, die die Freiheit des Kindes einschränken können, und das auch "nur in einem gesetzlichen Rahmen", wenn sie das als sinnvoll empfinden, sind die Eltern.
Und ja, dafür gibt es tatsächlich auch einen gesetzlichen Rahmen, das kann man ja zum Beispiel in der Rechtslage zum "Kinderfreien Restaurant" sehen.
Kinder irgendwo "einfach" rechtlich auszuschließen ist gar nicht so einfach, wie man sich das vorstellt, und das ist auch gut so, den das wurde ja schon öfter in beide Richtungen ausgenutzt.

---

Mal so "tatsächlich" Rechtliches: (Wer kein Bock auf Rechtstexte hat, kann ja einfach weiter scrollen...)
Wenn es in dieser Veranstaltung (also dem W:O:A) einen sachlichen Grund geben sollte, Kinder auszuschließen, müsste der Veranstalter mit der Gemeinde Wacken und dem zuständigen Jugendamt die AGB überarbeiten. Es müsste zusätzlich zum ohnehin geltenden §4 JuSchG und dem auch geltenden §5 JuSchG und den ganzen Alkohol und Tabak Auflagen (die ja auch gelten) mit dem Jugendamt dafür eine Anordnung erstellt werden, die dann entsprechend §7 JuSchG diese Veranstaltung zu einer "jugendgefährdenden Veranstaltung" erklärt und für diese Sonderauflagen erlässt. Das muss so sein, da ansonsten das "allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" greift, welches Altersdiskriminierung verbietet, es sei denn es liegt ein nachweisbarer Sachgrund vor, der dann eine Regelung gemäß §7 JuSchG erfordert. (Und es ist mir echt egal, ob ihr das glaubt, oder toll findet. Das ist die Rechtsgrundlage hierfür, lest es selbst in den Gerichtsarchiven nach...) [Ist so ein Hobby von mir, die "echten quellen" zu lesen, wenn mich der Hintergrund rechtlich interessiert, sorry dafür]

Es gibt, meiner Recherche nach, bei allen großen Veranstaltungen, ausschließlich Regelungen gemäß "unter 6/8 dies und das ab X Uhr nicht" (auch nicht begleitet) sowie "unter 14/16/18 Jahren nur in Begleitung ab X Uhr". Zusätzlich gibt es bei anderen Veranstaltungen auch noch ausdrücklich Regelungen für "sexualisierte" Bereiche (Fetisch Orte) auf den Festivals, welche eine andere Regelung (ein Zutrittsverbot) haben (jedoch auch dort, nur diese Orte, nicht das ganze Festival).

Der ganze rechtliche Hintergrund ist dabei anscheinend so komplex, dass "nahezu alle" großen Veranstalter einen ähnlichen Text gemäß der aktuellen Wacken AGB enthalten, also den Eltern die Verantwortung überlassen und nur "direkt sichtbare" aus dem JuSchG ableitbare Gefährdungen unterbinden (z.B. Innfield ab 7 Jahren).
Es ist also voraussichtlich egal, was uns so gefällt, also auch was mir gefällt, da ich 10 Jahre vorschlagen würde, es gibt hierfür wohl ziemlich enge gesetzliche Regularien.

LG

Netter Text, aber JuSchG ist nicht das selbe wie das was ich gesagt habe.
Ich bezog mich auf 8a SGB VIII und 1666 BGB. Das ist von deinem ""tatsächlich"" rechtlichem unberührt.
 
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normaal!?

W:O:A Metalmaster
25 Mai 2013
33.399
6.333
118
Niedersachsen
Stell dir vor, es gibt Eltern die können auch nüchtern nicht die Risiken für ihre Kinder abschätzen oder es ist ihnen egal. Gäbe es die nicht, dann wäre ich arbeitslos (was in dem Fall schön wäre)

Aber nein - die Eltern sind doch immer so besorgt um das Wohlergehen ihrer Kinder. Das wird von den Behörden nur nie richtig verstanden. :o

Willkommen im Club ;)
 

derPE

W:O:A Metalhead
30 Juli 2022
196
106
58
Mildstedt
Stell dir vor, es gibt Eltern die können auch nüchtern nicht die Risiken für ihre Kinder abschätzen oder es ist ihnen egal. Gäbe es die nicht, dann wäre ich arbeitslos (was in dem Fall schön wäre)

Ja, und? Stell dir vor, es gibt Menschen, die glühen vor der Wacken-Fahrt oder der Heimreise vor. Die gefährden damit auch andere, sogar "fremde", für die sie nicht die Verantwortung tragen. Verbietet man jetzt Autos?
Nein, man bestraft die, welche sich "dumm" verhalten, wenn man sie denn erwischt..
So, genau so, kann man das ja machen.
Ein generelles Teilnahme-Verbot ist halt, meines Erachtens, ziemlich doof.
Es trifft eben auch die, welche einen Vorteil davon hätten, und ich meine nicht die Eltern.

Gebt den Jungs vom Jugendamt doch Freitickets aus, vielleicht schauen die dann im Gegenzug mal auf die "komischen Eltern".
Sind ja auch Seelsorger vor Ort, warum nicht auch mal welche vom Jugendschutz.
Ich habe nichts gegen die Restriktion von "elterlichem Wahnsinn", nur gegen den "General-Ausschluss" von "beginnend pubertierenden" Kindern und Jugendlichen (Ab 10 Jahren).

LG
 

EinfachLena

W:O:A Metalhead
10 Aug. 2016
1.057
1.711
108
38
Das "haben" wir ja in der EU fĂĽr Kinder so eingefĂĽhrt, nur dass die Eltern dafĂĽr haften und nicht die Kinder, dafĂĽr ist die Aufsichtspflicht ja da.
Diejenigen, die die Freiheit des Kindes einschränken können, und das auch "nur in einem gesetzlichen Rahmen", wenn sie das als sinnvoll empfinden, sind die Eltern.
Und ja, dafür gibt es tatsächlich auch einen gesetzlichen Rahmen, das kann man ja zum Beispiel in der Rechtslage zum "Kinderfreien Restaurant" sehen.
Kinder irgendwo "einfach" rechtlich auszuschließen ist gar nicht so einfach, wie man sich das vorstellt, und das ist auch gut so, den das wurde ja schon öfter in beide Richtungen ausgenutzt.

---

Mal so "tatsächlich" Rechtliches: (Wer kein Bock auf Rechtstexte hat, kann ja einfach weiter scrollen...)
Wenn es in dieser Veranstaltung (also dem W:O:A) einen sachlichen Grund geben sollte, Kinder auszuschließen, müsste der Veranstalter mit der Gemeinde Wacken und dem zuständigen Jugendamt die AGB überarbeiten. Es müsste zusätzlich zum ohnehin geltenden §4 JuSchG und dem auch geltenden §5 JuSchG und den ganzen Alkohol und Tabak Auflagen (die ja auch gelten) mit dem Jugendamt dafür eine Anordnung erstellt werden, die dann entsprechend §7 JuSchG diese Veranstaltung zu einer "jugendgefährdenden Veranstaltung" erklärt und für diese Sonderauflagen erlässt. Das muss so sein, da ansonsten das "allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" greift, welches Altersdiskriminierung verbietet, es sei denn es liegt ein nachweisbarer Sachgrund vor, der dann eine Regelung gemäß §7 JuSchG erfordert. (Und es ist mir echt egal, ob ihr das glaubt, oder toll findet. Das ist die Rechtsgrundlage hierfür, lest es selbst in den Gerichtsarchiven nach...) [Ist so ein Hobby von mir, die "echten quellen" zu lesen, wenn mich der Hintergrund rechtlich interessiert, sorry dafür]

Es gibt, meiner Recherche nach, bei allen großen Veranstaltungen, ausschließlich Regelungen gemäß "unter 6/8 dies und das ab X Uhr nicht" (auch nicht begleitet) sowie "unter 14/16/18 Jahren nur in Begleitung ab X Uhr". Zusätzlich gibt es bei anderen Veranstaltungen auch noch ausdrücklich Regelungen für "sexualisierte" Bereiche (Fetisch Orte) auf den Festivals, welche eine andere Regelung (ein Zutrittsverbot) haben (jedoch auch dort, nur diese Orte, nicht das ganze Festival).

Der ganze rechtliche Hintergrund ist dabei anscheinend so komplex, dass "nahezu alle" großen Veranstalter einen ähnlichen Text gemäß der aktuellen Wacken AGB enthalten, also den Eltern die Verantwortung überlassen und nur "direkt sichtbare" aus dem JuSchG ableitbare Gefährdungen unterbinden (z.B. Innfield ab 7 Jahren).
Es ist also voraussichtlich egal, was uns so gefällt, also auch was mir gefällt, da ich 10 Jahre vorschlagen würde, es gibt hierfür wohl ziemlich enge gesetzliche Regularien.

LG
Das bezieht sich aber nicht mehr so ganz auf die Problematik, weswegen ich das mit dem "JVA für 5 jährige" angesprochen hab. Ist mir übrigens alles bekannt. Auch dass Elternhaftung schnell endet
Ja, und? Stell dir vor, es gibt Menschen, die glühen vor der Wacken-Fahrt oder der Heimreise vor. Die gefährden damit auch andere, sogar "fremde", für die sie nicht die Verantwortung tragen. Verbietet man jetzt Autos?
Nein, man bestraft die, welche sich "dumm" verhalten, wenn man sie denn erwischt..
So, genau so, kann man das ja machen.
Ein generelles Teilnahme-Verbot ist halt, meines Erachtens, ziemlich doof.
Es trifft eben auch die, welche einen Vorteil davon hätten, und ich meine nicht die Eltern.

Gebt den Jungs vom Jugendamt doch Freitickets aus, vielleicht schauen die dann im Gegenzug mal auf die "komischen Eltern".
Sind ja auch Seelsorger vor Ort, warum nicht auch mal welche vom Jugendschutz.
Ich habe nichts gegen die Restriktion von "elterlichem Wahnsinn", nur gegen den "General-Ausschluss" von "beginnend pubertierenden" Kindern und Jugendlichen (Ab 10 Jahren).

LG
Man könnte das Beispiel aber auch umdrehen. Weil manche Menschen mit 4 Bier nicht mehr fahren können, darf keiner ab einem bestimmten Promillewert fahren. Ich kenne übrigens Leute, die saufen so arg, die könnten perfekt fahren.

Aka, weil manche Eltern nicht aufpassen können, kann kein Kind mehr teilnehmen, auch wenn es manche gibt, die sich auch aif Wacken gut kümmern
 
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Spartaner032

W:O:A Metalhead
23 Juni 2011
3.269
1.812
108
Bad Bevensen
Ja, und? Stell dir vor, es gibt Menschen, die glühen vor der Wacken-Fahrt oder der Heimreise vor. Die gefährden damit auch andere, sogar "fremde", für die sie nicht die Verantwortung tragen. Verbietet man jetzt Autos?
Nein, man bestraft die, welche sich "dumm" verhalten, wenn man sie denn erwischt..
So, genau so, kann man das ja machen.
Ein generelles Teilnahme-Verbot ist halt, meines Erachtens, ziemlich doof.
Es trifft eben auch die, welche einen Vorteil davon hätten, und ich meine nicht die Eltern.

Um die geht es aber nicht und da gibt es auch Gesetze gegen die durchgesetzt werde.
Lenk nicht ab.
 
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Spartaner032

W:O:A Metalhead
23 Juni 2011
3.269
1.812
108
Bad Bevensen
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