Können wir für Kinder auch einführen, das bedeutet dann aber auch mit 5 Jahren in die JVA wenn es drauf ankommt
Das "haben" wir ja in der EU fĂĽr Kinder so eingefĂĽhrt, nur dass die Eltern dafĂĽr haften und nicht die Kinder, dafĂĽr ist die Aufsichtspflicht ja da.
Diejenigen, die die Freiheit des Kindes einschränken können, und das auch "nur in einem gesetzlichen Rahmen", wenn sie das als sinnvoll empfinden, sind die Eltern.
Und ja, dafür gibt es tatsächlich auch einen gesetzlichen Rahmen, das kann man ja zum Beispiel in der Rechtslage zum "Kinderfreien Restaurant" sehen.
Kinder irgendwo "einfach" rechtlich auszuschließen ist gar nicht so einfach, wie man sich das vorstellt, und das ist auch gut so, den das wurde ja schon öfter in beide Richtungen ausgenutzt.
---
Mal so "tatsächlich" Rechtliches: (Wer kein Bock auf Rechtstexte hat, kann ja einfach weiter scrollen...)
Wenn es in dieser Veranstaltung (also dem W:O:A) einen sachlichen Grund geben sollte, Kinder auszuschließen, müsste der Veranstalter mit der Gemeinde Wacken und dem zuständigen Jugendamt die AGB überarbeiten. Es müsste zusätzlich zum ohnehin geltenden §4 JuSchG und dem auch geltenden §5 JuSchG und den ganzen Alkohol und Tabak Auflagen (die ja auch gelten) mit dem Jugendamt dafür eine Anordnung erstellt werden, die dann entsprechend §7 JuSchG diese Veranstaltung zu einer "jugendgefährdenden Veranstaltung" erklärt und für diese Sonderauflagen erlässt. Das muss so sein, da ansonsten das "allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" greift, welches Altersdiskriminierung verbietet, es sei denn es liegt ein nachweisbarer Sachgrund vor, der dann eine Regelung gemäß §7 JuSchG erfordert. (Und es ist mir echt egal, ob ihr das glaubt, oder toll findet. Das ist die Rechtsgrundlage hierfür, lest es selbst in den Gerichtsarchiven nach...) [Ist so ein Hobby von mir, die "echten quellen" zu lesen, wenn mich der Hintergrund rechtlich interessiert, sorry dafür]
Es gibt, meiner Recherche nach, bei allen großen Veranstaltungen, ausschließlich Regelungen gemäß "unter 6/8 dies und das ab X Uhr nicht" (auch nicht begleitet) sowie "unter 14/16/18 Jahren nur in Begleitung ab X Uhr". Zusätzlich gibt es bei anderen Veranstaltungen auch noch ausdrücklich Regelungen für "sexualisierte" Bereiche (Fetisch Orte) auf den Festivals, welche eine andere Regelung (ein Zutrittsverbot) haben (jedoch auch dort, nur diese Orte, nicht das ganze Festival).
Der ganze rechtliche Hintergrund ist dabei anscheinend so komplex, dass "nahezu alle" großen Veranstalter einen ähnlichen Text gemäß der aktuellen Wacken AGB enthalten, also den Eltern die Verantwortung überlassen und nur "direkt sichtbare" aus dem JuSchG ableitbare Gefährdungen unterbinden (z.B. Innfield ab 7 Jahren).
Es ist also voraussichtlich egal, was uns so gefällt, also auch was mir gefällt, da ich 10 Jahre vorschlagen würde, es gibt hierfür wohl ziemlich enge gesetzliche Regularien.
LG