Ich schaue hier nur ganz sporadisch im Forum vorbei, freue mich aber, dass das Thema immer noch präsent ist mit den gleichen Argumenten, wie vor Jahren schon. Das erinnert mich an einen post, den ich im August 2012 verfasst habe und den ich hier einfach noch mal wiedergeben möchte:
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Befremden
Liebe Gemeinde,
ich möchte hier auch einmal meinen Senf dazu geben. Das Ganze befremdet mich schon etwas, um nicht zu sagen gewaltig:
1. Ich bin ein gewöhnlicher Fan, also kein gewerblicher Tickethändler, Wiederverkäufer oder so ähnlich. Allerdings musste ich für das WOA 2012 eine Karte verkaufen. Wir hatten drei und einer konnte aus beruflichen Gründen nicht mit. Man holt sich die Karte ja lange im voraus. Also war eine Karte übrig. Ich habe diese Karte "ordnungsgemäß" in die Ticket-Tauschbörse hier reingestellt zum Originalpreis von 150 Euro. Gemeldet hat sich niemand. Was also tun? Die Karte verfallen lassen?
Schweren Herzens bin ich zum ebay-Abzocker geworden. Glücklicherweise bin ich die Karte losgeworden, zwar unter dem Originalpreis, aber immerhin.
2. In Zukunft soll das also nicht mehr gehen. Die übriggebliebene Karte hätt ich mir also ans Klo nageln können.
Die Begründung dafür auf Wacken.com ist dürftig. Man kann sie gewissermaßen dahin abstrahieren, dass auf der einen Seite der gute, saubere Metal steht, unabhängig von jedem kommerziellen Gedanken. Diese Sauberkeit, man kann schon sagen Reinheit, soll natürlich überall herrschen. Auf der anderen Seite stehen nun aber die bösen "Internet-Abzocker", denen es lediglich um den finanziellen Gewinn geht. Nicht zu vergessen der Schutz der betrogenen Käufer.
Obwohl man schon darüber streiten kann, wie es sich damit verhält. Wenn man Glück hatte, konnte man vor zwei Wochen Tickets bei Ebay schon für 50 Euro bekommen. Praktisch keins ist zum Originalpreis rausgegangen; im Durchschnitt waren 110 Euro aufzuwenden. Den Fan, der hier abgezockt wurde, den möchte ich sehen. Und wer tatsächlich an einen Betrüger geraten ist (so wie das in der Festival-Zeitung geschildert wurde), der ist über den Käuferschutz von Ebay abgesichert und bekommt sein Geld zurück.
3. Was mich vor diesem Hintergrund aber extrem stört, ist der Umstand, dass in Ziffer 3 der AGB nicht zwischen gewerblichen und privaten Verkäufen unterschieden wird. Deswegen ist die Klausel meiner Meinung nach zwar schlicht unwirksam. Abgesehen von ihrer Intransparenz ("grundsätzlich", "insbesondere", "z. B.", "nicht autorisiert" usw.) sind die Folgen, die sich auch für private Wiederverkäufer ergeben, vollkommen unangemessen. Man fährt schweres Geschütz auf - eine Vertragsstrafe von 1.000 Euro. Außerdem will der Veranstalter die betroffene Eintrittskarte sperren. Daß das unwirksam ist, ist offensichtlich. Wir reden hier ja nicht über Bundesliga-Spiele (Trennung rivalisierender Fans, Gewalt und so) oder über den Kfz-Handel (Markenbewußtsein vs. grauer Markt, Garantieansprüche usw.).
Warum man aber nicht mit wirksamen AGB gegen professionelle Händler vorgeht, sondern mit höchst fragwürdigen auch gegen den normalen Fan, verstehe ich nicht. Wenn es dem Veranstalter tatsächlich daran gelegen ist, selbst den privaten Weiterverkauf nicht mehr benötigter Tickets zu unterbinden, dann sollte er im Interesse der Fans auch konsequent sein. Diese Konsequenz kann in meinen Augen nur bedeuten, die Tickets z.B. bis 6 Wochen vor der Veranstaltung zurückzunehmen und als Veranstalter neu zu verkaufen, quasi in einer zweiten Welle (wie z.B. beim Triathlon in Roth). Der administrative Aufwand sollte gering sein.
Wenn das nicht geht oder nicht gewünscht ist, dann muß der einfache Fan die Möglichkeit haben, sich nach alternativen Verkaufswegen im Internet umzusehen und nicht auf die Tauschbörse beschränkt sein, da diese wie gesehen nicht funktioniert.
So, viel Text, aber das mußte jetzt mal sein.
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Voriges Jahr war es wieder genauso. Einer aus unserer Truppe konnte kurzfristig nicht mit. Die Karte wurde, trotz Vollpersonalisierung, auf eBay verkauft, und zwar knapp unter Einstandspreis. Dieser verhältnismäßig hohe Preis konnte erzielt werden, weil wir der Käuferin zugesagt haben, es gibt Karte gegen Geld, Treffpunkt bei der Tankstelle in Itzehoe. Das war der Käuferin einen Preis knapp unter dem Originalpreis wert, weil sie sich nicht auf einen Versand kurz vor dem Festival einlassen wollte. Was, in Gottes Namen, soll daran verwerflich sein? Voriges Jahr war es genau wieder wie die Jahre davor, so ca. ab einem Monat vor dem Festival lagen die Preise dick unter dem Originalpreis und ab ca. eine Woche vor dem Festival wieder so um die EUR 70. Da konnte man die Karte bequem irgendwo in seiner Nähe kaufen, dann sogar persönlich vorbeifahren und die Karte abholen.
Wenn wir uns mal die Metalheads anschauen, die von solchen kurzfristigen Verhinderungsgründen betroffen sind – was ist denn mit denen? Ist es fair, dass diese auf ihrer Karte sitzen bleiben sollen?
Ich habe die Sache immer noch nicht wirklich verstanden. Bitte nennt mir doch einmal einen rationalen Grund dafür, warum man Wacken-Tickets nicht weiterverkaufen dürfen soll. Ich meine rationalen, also beispielsweise nicht, es gehe um „Abzocke“ (was immer das ist). Die gleichen Klagen liest man allenthalben in vielen anderen threads hier im Forum, betreffend die Bierpreise, die kleinen Becher, die Ticketpreise im Vergleich zu anderen Festivals überhaupt, die Duschmarken, die Essenspreise usw. usf.