Jugendpolitik, bayrische Art

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Karsten

W:O:A Metalgod
Da hab ich´s auch nicht gesehen. ;)
Und wo sollte es sonst stehen ausser hinten rechts.:p
In einer Brauerei in Maroldsweisach hing ein Foto von Johannes Rau. Und das nicht weil er Bundespräsident ist sondern weil er in dem Kaff während der Kinderlandverschickung zur Schule gegangen ist. Da hat es mal richtig lecker geschmeckt...:D
Die linke Bazille
 

Thordis V.

W:O:A Metalgod
25 Nov. 2001
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Linz und Bern
www.myspace.com
Original geschrieben von tuxracer
Kann mir jemand sagen was die bescheuerten Ausgangssperren bewirken sollen??? Werden Kids dadurch zu besseren Menschan? Wenn ein Jugendlicher eine alte Oma überfallen will, wird er es vor der Ausgangssperre tun.

Diese Diskussion erinnert mich an das gesulze mit den Ballerspielen. Jeder der Counterstrike spielt, ist ein potenzieller Amokläufer. Würde das stimmen, mußten wir uns alle schon längst gegenseitig abgeschlachtet haben...

Als in OÖ 2001 die Ausgehzeiten geändert wurden, ist die Linzer Altstadt übergequollen von jungen Alkleichen. Aber gut, wo wurde da kontrolliert :rolleyes:
Na und sonst saufen sie heimlich im Park oder in Papa's Heimbar.

Ernsthaft:
Ich kenn nicht die Materialien und Hintergründe für das Jugenschutzgesetz, nur wie gesagt - ich hab mit den strengeren auch leben können. mit 13 um 01.00 in einen Lokal zu hängen, na ja.
Und bei dem Gesetz geht es ja nicht um eine generelle Ausgangssperre sondern eben um Jugendliche bestimmten Alters alleine in diversen Lokalen. Wenn 8-jährige um 22.00 im Sommer noch im Hof spielen wird keiner was sagen.

EDIT: Da habe ich nun den besagten §

§ 5 Aufenthalt von Jugendlichen

Jugendlichen ist der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, in Gastgewerbebetrieben und Buschenschenken, bei öffentlichen Veranstaltungen und Kinovorführungen
grundsätzlich erlaubt: In Begleitung einer Aufsichtsperson ist es den Jugendlichenunabhängig von Alter und Zeit- erlaubt, sich an diesen Plätzen aufzuhalten.

Ohne Aufsichtsperson hingegen gelten folgende Bestimmungen

• unter 14 Jahren von 5.00 bis 22.00 Uhr
• 14 und 15 Jahre von 5.00 bis 24.00 Uhr
• ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung

Für Jugendliche generell verboten ist der Aufenthalt in Nachtklubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann mit Verordnung den Aufenthalt von Jugendlichen in bestimmten Betrieben, bei bestimmten Veranstaltungen oder auf bestimmten Liegenschaften zeitlich begrenzen oder gänzlich verbieten, wenn dort eine Gefährdung der körperlichen, geistigen, sittlichen, seelischen oder sozialen Entwicklung der Jugendlichen zu befürchten ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

tuxracer

W:O:A Metalhead
7 Apr. 2002
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Nürnberg
www.rosiak.de
Original geschrieben von Thordis V.
Und bei dem Gesetz geht es ja nicht um eine generelle Ausgangssperre sondern eben um Jugendliche bestimmten Alters alleine in diversen Lokalen.

Da liegst du falsch: "Hamburg - Nach den Vorstellungen von Generalsekretär Markus Söder sollen Kinder unter 14 Jahren nach 20.00 Uhr nur noch in Begleitung Erwachsener das Haus verlassen dürfen."
 

S_dzha_Raidri

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
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83
41
316xx
Re: Re: Jugendpolitik, bayrische Art

Original geschrieben von FOREVER_MA
Im Übrigen möchte ich mal darauf hinweisen, dass im Threadtitel ein Rechtschreibfehler enthalten ist.....
*klugscheiss*

kein mensch mag klugscheißer :D ;)

hab den aber, weil ich nich wusste was denn nun richtig ist, einfach um jegliches unheil von mir abzuwenden, von diesem roten schandblatt übernommen :D ;)
 

FOREVER_MA

W:O:A Metalgod
14 Juni 2002
63.717
133
148
Altendorf/Oberfranken
Re: Re: Re: Jugendpolitik, bayrische Art

Original geschrieben von S_dzha_Raidri
kein mensch mag klugscheißer :D ;)
Da es nur wenige Menschen gibt, von denen ich gemocht werden will is mir das sowas von lalle .... :p:p:p

Bin ja eh nur aus Bayern.......














(wobei ich nochmal darauf hinweisen möchte dass ich eigentlich aus Oberfranken stamme, die restlichen Bayern mir aber natürlicherweise auch Nahe stehen:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D).