SachsenMustang
W:O:A Metalhead
Haha, die Rückseite des Tickets sind ja wirklich AGBs. Juristisch gesehen können die jetzt erzählen was sie wollen, das was hinten draufsteht ist auch gültig. Nachträgliche Änderungen zu Lasten des Verbrauchers sind eh ungültig (wenn die AGBs denn überhaupt Bestand haben, die meisten deutschen Unternehmen kriegens nicht auf die reihe rechtlich korrekte Bedingungen zu erstellen). Also theoretisch könnt ihr an Glas alles mitnehmen was ihr wollt. Muss man sich halt mit den Veranstaltern vor Ort ein wenig streiten aber wenn's genug Leute machen, werden die schon nachgeben (theoretisch gesehen müssen die es). Oder sie müssen die Änderung !allen! Käufern mitteilen und wenn die damit nicht einverstanden sind.. das Geld erstatten. ... mir aber eh egal, ich kaufe mein Zeug eh vor Ort, da ohne Auto.