Fuck! Dringende Frage an unsere Juristen

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Thorin_Eichenschild

W:O:A Metalmaster
Jan 22, 2006
28,825
0
81
41
Münster
www.myspace.com
Das weiß ich auch nich so genau. Ich werd die bei der Post ma fragen

Hierzu hätte ich noch das gefunden.

Und andererseits frage ich mich, ob man eigentlich groß von Täuschung in dem schreiben reden sollte. Ich würd das Hauptaugenmerk eigentlich nur auf den Widerruf legen, nicht das sowas einem zur Not noch zu Ungunsten ausgelegt wird. Wobei ich eh nicht davon ausgeh, dass so eine Firma sich das ganze großartig durchliest (bei den Mengen, die sie pro Tag bekommen dürften).
Aber gut, da sollten sich lieber Leute mehr juristischem Wissen zu äußern.
 

papilio_niger

W:O:A Metalmaster
Dec 23, 2008
18,025
21
83
the big M town
Das weiß ich auch nich so genau. Ich werd die bei der Post ma fragen

Ja das wäre natürlich schon interessant...
Aber sonst lässt du dir halt ne bestätigung geben dass des da eingeworfen wurde, und wenn die den Briefkasten nich leeren oder deinen Brief sonst wie verschlampen sind sie ja selber schuld...
Es kann dir ja auch keiner bestätigen dass sie ihn lesen wenn er ihn persönlich übergibt... könnt ihn trotzdem wegschmeißen...
 

Thorin_Eichenschild

W:O:A Metalmaster
Jan 22, 2006
28,825
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81
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Münster
www.myspace.com
Ja das wäre natürlich schon interessant...
Aber sonst lässt du dir halt ne bestätigung geben dass des da eingeworfen wurde, und wenn die den Briefkasten nich leeren oder deinen Brief sonst wie verschlampen sind sie ja selber schuld...
Es kann dir ja auch keiner bestätigen dass sie ihn lesen wenn er ihn persönlich übergibt... könnt ihn trotzdem wegschmeißen...

An sich ist das ja schon logisch...aber im Rechtsystem kommt man oft mit logischem denken auch nicht immer so weit, weil es da immernoch sehr viele "wenn" und "aber" gibt ;).
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
Aug 7, 2006
83,611
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168
Das weiß ich auch nich so genau. Ich werd die bei der Post ma fragen

ein rückschein wäre auch nicht zwingend, sobald das einschreiben abgegeben wurde, wird das ja vom postboten, quasi als zeugen, aufgenommen, dass der zugang erfolgt ist.
 

Quark

Der Beste
Jul 19, 2004
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170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Edit


An:
Content Service Ltd.
Mundenheimer Straße 70

68219 Mannheim




Ihre unberechtigte Forderung Kundennummer: xxx / Rechnungsnummer: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer Email vom 27.04.2009 an meine private Emailadresse xxx machen Sie einen Betrag in Höhe von 96.- Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag nach deutschem oder internationalem Recht mit Ihnen abgeschlossen habe und werde den Forderungen nicht nachkommen. Dafür gebe ich folgende Begründung:

1. Ich bin auf Ihre Seite mit der Intention gelangt, die kostenlose Office-Software "Open Office" des Anbieters Sun Microsystems Inc. zu erwerben / herunterzuladen. Es ist nicht nur algemein bekannt, dass diese Software Freeware, d.h. kostenlos, ist, sondern man erhält diesen Hinweis auch auf Ihrer Homepage selbst.

2. Aus der Anmeldung auf Ihrer Homepage http://www.opendownload.de geht nicht augenscheinlich hervor, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abonement handelt, da der Preishinweis in deutlichem Abstand zum Anmeldeformular und zum Anmeldebutton am rechten Bildschirmrand platziert ist und zudem bei einer Bildschirmauflösung von 640x480 Pixeln nicht ohne seitliches Scrolling eingesehen werden kann.

3. Der Name Ihrer Homepage "opendownload" suggeriert, dass es sich um einen offenen, d.h. kostenlosen Service handelt. Dieser Eindruck wird durch die Namensähnlichkeit von "open Office" und "Open Download" verstärkt.

Aus der Kombination der genannten Argumente (Angebot von als solcher bekannter und auch von Ihnen bezeichneter Freeware + Namenshähnlichkeit des Angebots + versteckte Platzierung des Preishinweises) schließe ich auf eine betrügerische Absicht Ihres Unternehmens und erkläre hiermit, dass es meiner Ansicht nach nicht zu einem gültigen Vertragsabschluss zwischen mir, xxx, und der Content Service Ltd. gekommen ist und fechte diesen angeblichen Abschluss mit dem Verdacht auf arglistige Täuschung Ihrerseits an.

Sollten Sie mir nachweisen können, dass ich im Unrecht bin und dennoch einen Vertrag abgeschlossen habe, möchte ich vorsorglich und hilfsweise mit sofortiger Wirkung von meinem Widerrufsrecht gem. § 312d Abs.3 Nr.2 BGB gebrauch machen.

Ein Erlöschen dieses Rechtes liegt nicht vor, da ich nachweislich keinen Download bei www.opendownload.de getätigt habe und Sie somit noch keine Leistung erbracht haben.

Ein durch das Setzen eines einzelnen Hakens erklärter Verzicht auf dieses Widerrufsrecht ist nach deutschem und europäischem Recht nicht gültig, zumal das Setzen dieses Hakens gleich drei Erklärungen auf einmal beinhaltet (AGB, Datscnschutzbestimmungen und besagter Verzicht), was wiederum auf einen absichtlichen Täuschungsversuch hindeutet.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte, dann auch wegen Nötigung, gegen Sie vorbehalte.


So, ich hoffe, das reicht. :rolleyes:

Edit: Hups, fast wieder nen Fehler gemacht...*hüstel*

Datscnschutzbestimmungen?

Datenschutzbestimmungen vielleicht.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
Jan 30, 2003
8,692
0
81
43
Bielefeld
Und andererseits frage ich mich, ob man eigentlich groß von Täuschung in dem schreiben reden sollte. Ich würd das Hauptaugenmerk eigentlich nur auf den Widerruf legen, nicht das sowas einem zur Not noch zu Ungunsten ausgelegt wird. Wobei ich eh nicht davon ausgeh, dass so eine Firma sich das ganze großartig durchliest (bei den Mengen, die sie pro Tag bekommen dürften).
Aber gut, da sollten sich lieber Leute mehr juristischem Wissen zu äußern.

das ist schon ok und richtig so:
es kann nie Schaden, mehrere Pferde im Rennen zu haben, zumal man im Ernstfall (Gerichtsprozess) ja nie 100%ig sicher sein kann... "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand." :D
Warum also freiwillig ohne Not auf eine Gewinnchance verzichten
- zumal es der Gegenseite mehr Arbeit bereitet! :D
 

villeman

W:O:A Metalmaster
Nov 25, 2001
34,363
382
118
41
Rethem Moor
www.facebook.com
:rolleyes::D


Ich wollte das als Einschreiben mit Rückschein machen...

in der sendung markt im NDR haben die das auch gemacht (ich berichtete;))
die firma ist eine briefkastenfirma, also hinfahren lnach mannheim lohnt nicht, da is nur son oppa der im hinterhof arbeitet

einschreiben mit rückschein für den widerruf ist auch nach experten des verbraucherschutzes das erste was man machen sollte. bei dem beispiel aus der sendung, wurde dem opfer dann mit inkasso gedroht. auch in diesem falle bitte nicht zahlen, sondern spätestens jetzt den verbraucherschutz mit auf den plan ziehen. die geben hilfe und unterstützung. ebenfalls gibt es schon mehrere opfer die eine sammelklage über den verbraucherschutz organisieren möchten.
 

Axel2

W:O:A Metalmaster
Apr 26, 2003
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Emscher-Castle
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Hierzu hätte ich noch das gefunden.

Und andererseits frage ich mich, ob man eigentlich groß von Täuschung in dem schreiben reden sollte. Ich würd das Hauptaugenmerk eigentlich nur auf den Widerruf legen, nicht das sowas einem zur Not noch zu Ungunsten ausgelegt wird. Wobei ich eh nicht davon ausgeh, dass so eine Firma sich das ganze großartig durchliest (bei den Mengen, die sie pro Tag bekommen dürften).
Aber gut, da sollten sich lieber Leute mehr juristischem Wissen zu äußern.

das ist schon ok und richtig so:
es kann nie Schaden, mehrere Pferde im Rennen zu haben, zumal man im Ernstfall (Gerichtsprozess) ja nie 100%ig sicher sein kann... "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand." :D
Warum also freiwillig ohne Not auf eine Gewinnchance verzichten
- zumal es der Gegenseite mehr Arbeit bereitet! :D

Ich habs ja versucht, gestaffelt zu formulieren: Zuerst ziehe ich die Rechtmäßigkeit des Vertrags in Zweifel, also dessen Gültigkeit an sich.

Erst für den Fall, dass dieser Zweifel widerlegt wird, ich also im Unrecht bin und mir nachgewiesen wird, dass entgegen meiner Meinung ein gültiger Vertrag zustande gekommen is, nehme ich vorsichtshalber (scheint ein juristisch wichtiges Wort zu sein in solchen Fällen) das Widerrufsrecht in Anspruch.

Würde ich das nicht so staffeln, hieße das ja: "Es gibt meiner Meinung nach keinen Vertrag und ich möchte den Abschluss widerrufen" Da würd ich mir ja selbst widersprechen, denn wie kann ich einen Abschluss widerrufen, der m.E. nie zustande gekommen is, nech? Könnte mir sogar vorstellen, dass daraus ein Strick gedreht werden könnte. :rolleyes:

Naja, abwarten. Ich meld mich hier spätestens wieder, sobald es was neues gibt.

Btw: Ich hab bei der Adresse ein s vergessen (Service statt Services): Können die deswegen die Annahme verweigern? :confused: