Ich wollte die Stell nicht zitieren, das wäre irgendwie doof gewesen
und die mail am besten gleich mit empfangsbestätigung rausjagen.
Ich wollte das als Einschreiben mit Rückschein machen...
Ich wollte das als Einschreiben mit Rückschein machen...
noch besser. kost nur Dein geld.
Was is eigentlich nochmal, wenns mal wieder nur so ne Briefkastenfirma is und da keiner da is?? Ich les ja aus dem Rückschein heraus, dass es ein Einschreiben is, dass auch persönlich übergeben werden sollte.
Das weiß ich auch nich so genau. Ich werd die bei der Post ma fragen
Das weiß ich auch nich so genau. Ich werd die bei der Post ma fragen
Ja das wäre natürlich schon interessant...
Aber sonst lässt du dir halt ne bestätigung geben dass des da eingeworfen wurde, und wenn die den Briefkasten nich leeren oder deinen Brief sonst wie verschlampen sind sie ja selber schuld...
Es kann dir ja auch keiner bestätigen dass sie ihn lesen wenn er ihn persönlich übergibt... könnt ihn trotzdem wegschmeißen...
Das weiß ich auch nich so genau. Ich werd die bei der Post ma fragen
An sich ist das ja schon logisch...aber im Rechtsystem kommt man oft mit logischem denken auch nicht immer so weit, weil es da immernoch sehr viele "wenn" und "aber" gibt .
Edit
An:
Content Service Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim
Ihre unberechtigte Forderung Kundennummer: xxx / Rechnungsnummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Email vom 27.04.2009 an meine private Emailadresse xxx machen Sie einen Betrag in Höhe von 96.- Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag nach deutschem oder internationalem Recht mit Ihnen abgeschlossen habe und werde den Forderungen nicht nachkommen. Dafür gebe ich folgende Begründung:
1. Ich bin auf Ihre Seite mit der Intention gelangt, die kostenlose Office-Software "Open Office" des Anbieters Sun Microsystems Inc. zu erwerben / herunterzuladen. Es ist nicht nur algemein bekannt, dass diese Software Freeware, d.h. kostenlos, ist, sondern man erhält diesen Hinweis auch auf Ihrer Homepage selbst.
2. Aus der Anmeldung auf Ihrer Homepage http://www.opendownload.de geht nicht augenscheinlich hervor, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abonement handelt, da der Preishinweis in deutlichem Abstand zum Anmeldeformular und zum Anmeldebutton am rechten Bildschirmrand platziert ist und zudem bei einer Bildschirmauflösung von 640x480 Pixeln nicht ohne seitliches Scrolling eingesehen werden kann.
3. Der Name Ihrer Homepage "opendownload" suggeriert, dass es sich um einen offenen, d.h. kostenlosen Service handelt. Dieser Eindruck wird durch die Namensähnlichkeit von "open Office" und "Open Download" verstärkt.
Aus der Kombination der genannten Argumente (Angebot von als solcher bekannter und auch von Ihnen bezeichneter Freeware + Namenshähnlichkeit des Angebots + versteckte Platzierung des Preishinweises) schließe ich auf eine betrügerische Absicht Ihres Unternehmens und erkläre hiermit, dass es meiner Ansicht nach nicht zu einem gültigen Vertragsabschluss zwischen mir, xxx, und der Content Service Ltd. gekommen ist und fechte diesen angeblichen Abschluss mit dem Verdacht auf arglistige Täuschung Ihrerseits an.
Sollten Sie mir nachweisen können, dass ich im Unrecht bin und dennoch einen Vertrag abgeschlossen habe, möchte ich vorsorglich und hilfsweise mit sofortiger Wirkung von meinem Widerrufsrecht gem. § 312d Abs.3 Nr.2 BGB gebrauch machen.
Ein Erlöschen dieses Rechtes liegt nicht vor, da ich nachweislich keinen Download bei www.opendownload.de getätigt habe und Sie somit noch keine Leistung erbracht haben.
Ein durch das Setzen eines einzelnen Hakens erklärter Verzicht auf dieses Widerrufsrecht ist nach deutschem und europäischem Recht nicht gültig, zumal das Setzen dieses Hakens gleich drei Erklärungen auf einmal beinhaltet (AGB, Datscnschutzbestimmungen und besagter Verzicht), was wiederum auf einen absichtlichen Täuschungsversuch hindeutet.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte, dann auch wegen Nötigung, gegen Sie vorbehalte.
So, ich hoffe, das reicht.
Edit: Hups, fast wieder nen Fehler gemacht...*hüstel*
Und andererseits frage ich mich, ob man eigentlich groß von Täuschung in dem schreiben reden sollte. Ich würd das Hauptaugenmerk eigentlich nur auf den Widerruf legen, nicht das sowas einem zur Not noch zu Ungunsten ausgelegt wird. Wobei ich eh nicht davon ausgeh, dass so eine Firma sich das ganze großartig durchliest (bei den Mengen, die sie pro Tag bekommen dürften).
Aber gut, da sollten sich lieber Leute mehr juristischem Wissen zu äußern.
Ich wollte das als Einschreiben mit Rückschein machen...
Hierzu hätte ich noch das gefunden.
Und andererseits frage ich mich, ob man eigentlich groß von Täuschung in dem schreiben reden sollte. Ich würd das Hauptaugenmerk eigentlich nur auf den Widerruf legen, nicht das sowas einem zur Not noch zu Ungunsten ausgelegt wird. Wobei ich eh nicht davon ausgeh, dass so eine Firma sich das ganze großartig durchliest (bei den Mengen, die sie pro Tag bekommen dürften).
Aber gut, da sollten sich lieber Leute mehr juristischem Wissen zu äußern.
das ist schon ok und richtig so:
es kann nie Schaden, mehrere Pferde im Rennen zu haben, zumal man im Ernstfall (Gerichtsprozess) ja nie 100%ig sicher sein kann... "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."
Warum also freiwillig ohne Not auf eine Gewinnchance verzichten
- zumal es der Gegenseite mehr Arbeit bereitet!