Fuck! Dringende Frage an unsere Juristen

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Kiwi28

W:O:A Metalhead
28 Nov. 2008
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Der Axel hat Mist gebaut:

Mein Rechner war platt und ich hab ihn neu formatiert.

Danach gings dann an den Download all der kostenlosen kleinen Programme und Progrämmchen, die man so braucht (Winamp, Firefox, Adobe etc.).

Jo, und bei Openoffice bin ich dann reingefallen und bei www.opendownload.de gelandet. (Ich weiß gar nich, warum ich nich die Originalseite genommen hab :rolleyes: Google ging wohl einfach schneller). Angemeldet, Openoffice runtergezogen, installiert, alles ok.

Heute meine Email gecheckt und ne Rechnung über 96 Tacken gefunden (Jahresabo: 12 * 8 Euro im Voraus). Erst dachte ich: Naja, im Internet gilt ja die 4-Wochen Widerrufsbelehrung.
Dann las ich was von einer Verzichterklärung dazu, die ich geleistet hab.

Ein Blick in die AGB offenbarte mir, dass das Widerrufsrecht zwar prizipiell besteht, aber mit der ersten Inanspruchnahme der Dienste verfällt. Da ich ja OO schon gedownloadet hab, is das ja geschehen. :(

Ja, ich gebe zu: Eigene Doofheit/Blindheit dass ich nich genau hingesehen hab (es sind ja mittlerweile mit Treibern über 20 Sachen, die man so braucht, außerdem war ich noch dösig vom Samstagsprogramm). Aber es ist ja heute auch sehr üblich, dass viel genutzte Freeware von Drittanbietern zum Download bereitgestellt wird, so dass ich mir nix dabei gedacht hab.

Dummerweise wirkt das alles durchaus seriös, die Kosten waren nicht mal großartig versteckt oder so, aber ich habs einfach nich gesehen, weil ich halt bei OO absolut nich mit irgendwelchen Kosten gerechnet hab. Tjoa...

Sieht schlecht aus, oder? :(

Achja: Meine ip wurde natürlich von denen gespeichert...


Edit: Hier is der Part über den Verzicht des Widerrufsrechts:

Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen,
Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer Seite www.opendownload.de beginnt die Dienstleistung
sofort nach Anmeldung.

Bist du unter 18? Wohnst du bei deinen Eltern? Dann muss man nicht Zahlen!
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
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43
Bielefeld
Ja, das is halt ziemlicher Auslegungsspielraum, was die Vertragsparteien "erwarten" könnten und was nicht. Grundsätzlich sind AGBs allerdings ein vollwertiger Bestandteil eines Vertrags und somit eigentlich rechtlich bindend. Die genaue Rechtsgrundlage gibt's hier.

Anders sieht's bei den EULAs aus, die man beim Installieren und Verwenden von Software für gewöhnlich akzeptieren muss. Diese besitzen in Deutschland glücklicherweise (noch) keinerlei rechtliche Relevanz.

was sind denn "EULAs"? :confused:
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
0
81
43
Bielefeld

Axel2

W:O:A Metalmaster
26 Apr. 2003
7.918
4
83
Emscher-Castle
Website besuchen
Edit


An:
Content Service Ltd.
Mundenheimer Straße 70

68219 Mannheim




Ihre unberechtigte Forderung Kundennummer: xxx / Rechnungsnummer: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer Email vom 27.04.2009 an meine private Emailadresse xxx machen Sie einen Betrag in Höhe von 96.- Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag nach deutschem oder internationalem Recht mit Ihnen abgeschlossen habe und werde den Forderungen nicht nachkommen. Dafür gebe ich folgende Begründung:

1. Ich bin auf Ihre Seite mit der Intention gelangt, die kostenlose Office-Software "Open Office" des Anbieters Sun Microsystems Inc. zu erwerben / herunterzuladen. Es ist nicht nur algemein bekannt, dass diese Software Freeware, d.h. kostenlos, ist, sondern man erhält diesen Hinweis auch auf Ihrer Homepage selbst.

2. Aus der Anmeldung auf Ihrer Homepage http://www.opendownload.de geht nicht augenscheinlich hervor, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abonement handelt, da der Preishinweis in deutlichem Abstand zum Anmeldeformular und zum Anmeldebutton am rechten Bildschirmrand platziert ist und zudem bei einer Bildschirmauflösung von 640x480 Pixeln nicht ohne seitliches Scrolling eingesehen werden kann.

3. Der Name Ihrer Homepage "opendownload" suggeriert, dass es sich um einen offenen, d.h. kostenlosen Service handelt. Dieser Eindruck wird durch die Namensähnlichkeit von "open Office" und "Open Download" verstärkt.

Aus der Kombination der genannten Argumente (Angebot von als solcher bekannter und auch von Ihnen bezeichneter Freeware + Namenshähnlichkeit des Angebots + versteckte Platzierung des Preishinweises) schließe ich auf eine betrügerische Absicht Ihres Unternehmens und erkläre hiermit, dass es meiner Ansicht nach nicht zu einem gültigen Vertragsabschluss zwischen mir, xxx, und der Content Service Ltd. gekommen ist und fechte diesen angeblichen Abschluss mit dem Verdacht auf arglistige Täuschung Ihrerseits an.

Sollten Sie mir nachweisen können, dass ich im Unrecht bin und dennoch einen Vertrag abgeschlossen habe, möchte ich vorsorglich und hilfsweise mit sofortiger Wirkung von meinem Widerrufsrecht gem. § 312d Abs.3 Nr.2 BGB gebrauch machen.

Ein Erlöschen dieses Rechtes liegt nicht vor, da ich nachweislich keinen Download bei www.opendownload.de getätigt habe und Sie somit noch keine Leistung erbracht haben.

Ein durch das Setzen eines einzelnen Hakens erklärter Verzicht auf dieses Widerrufsrecht ist nach deutschem und europäischem Recht nicht gültig, zumal das Setzen dieses Hakens gleich drei Erklärungen auf einmal beinhaltet (AGB, Datscnschutzbestimmungen und besagter Verzicht), was wiederum auf einen absichtlichen Täuschungsversuch hindeutet.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte, dann auch wegen Nötigung, gegen Sie vorbehalte.


So, ich hoffe, das reicht. :rolleyes:

Edit: Hups, fast wieder nen Fehler gemacht...*hüstel*
 
Zuletzt bearbeitet: