Fuck! Dringende Frage an unsere Juristen

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Thorin_Eichenschild

W:O:A Metalmaster
22 Jan. 2006
28.825
0
81
41
Münster
www.myspace.com
hmm, dann hast du aber Glueck gehabt, denn bei einem *Mahnbescheid* muss man UNBEDINGT reagieren!

- vielleicht meintest du aber nur einen normalen Brief, der als "Mahnung" oder so ueberschrieben war...? (den kann man in der Tat ignorieren)

Einen richtigen Mahnbescheid bekommt man vom Gericht (!) zugestellt.. wenn man hierauf nicht reagiert, koennen die den Gerichtsvollzieher los schicken, selbst wenn sie im Unrecht waren (wobei es auch dann noch Rechtsschutzmoeglichkeiten gibt, aber so weit sollte man es nicht kommen lassen).
Das macht die Günther ja in letzter Zeit auch recht fleissig, dass sie einfach mal wild Mahnbescheide losschickt. Find ich ja schon ziemlich frech sowas...aber immerhin wird man mittlerweile schon in sehr vielen Sendungen darüber informiert, wie man zu handeln hat, weils seit ein paar Jahren ja schon extrem ist, was mit solchen Abzocken abgeht.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
0
81
43
Bielefeld
Hm, ich glaub, ich taper gleich ma zur Verbraucherzentrale, denn:

Das Problem is: Die Kosten waren eigentlich nich wirklich versteckt. Ich hab sie nur nich gesehen, weil ich seit ca. 2 Stunden gedownloaded, Häkchen gesetzt, AGBs akzeptiert und Programme und Treiber installiert und einfach absolut nullkommagarnich mit irgendwelchen Kosten gerechnet hab. Eigentlich hätte ich den Hinweis sehen müssen.
Auch der Verzicht aufs Widerspruchsrecht bzw. das Erlöschen des selben durch die vorzeitige Inanspruchnahme des Dinestes is, soweit ich das als Laie verstehe, absolut gültig Klick, da ich ja den Download getätigt habe.

Naja, Viel mehr als diese blöde Firma ärgert mich meine eigene Doofheit :mad:

*grummel*

naja, im Prinzip ist hier ja schon alles gesagt, bzw. auf den verlinkten Seiten... wichtig ist, wie gesagt, dass du vor allem NICHTS ZAHLST, egal was passiert!
...und dann warte mal ab, was die Verbraucherzentrale sagt... wuerd' mich auch mal interessieren
(insbes. ob hier der § 312d III Nr. 2 BGB anwendbar und wirksam ist - spontan wuerde ich das tendenziell verneinen (zumindest weil so ein gravierender Rechtsverzicht nicht einfach per unscheinbarem Haeckchen-Setzen wirksam zu erklaeren sein duerfte).
Aber wie gesagt, halt' uns mal auf dem Laufenden... und solange darfst du durchaus optimistisch sein! ;)
 

Abaddon

W:O:A Metalmaster
26 Nov. 2001
8.113
741
128
Kiel
hmm, dann hast du aber Glueck gehabt, denn bei einem *Mahnbescheid* muss man UNBEDINGT reagieren!

- vielleicht meintest du aber nur einen normalen Brief, der als "Mahnung" oder so ueberschrieben war...? (den kann man in der Tat ignorieren)

ja, genau so war es. ich habe trotzdem einen widerspruch geschrieben und einen zweiten brief in den umschlag mit reingelegt, der nicht ganz so nett war.
ich habe den "dienst", für den er kohle haben wollte, auch gar nicht in anspruch genommen, was ich zur not hätte nachweisen können.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
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43
Bielefeld
Das macht die Günther ja in letzter Zeit auch recht fleissig, dass sie einfach mal wild Mahnbescheide losschickt. Find ich ja schon ziemlich frech sowas...aber immerhin wird man mittlerweile schon in sehr vielen Sendungen darüber informiert, wie man zu handeln hat, weils seit ein paar Jahren ja schon extrem ist, was mit solchen Abzocken abgeht.

allerdings, das ist eine aeusserst fragwuerdige Praxis (seehr freundlich ausgedrueckt)....!

Wobei Mahnbescheide den Antragssteller immerhin schonmal zunaechst etwas Geld kosten, anders als blosse aussergerichtliche Drohbriefe.

Aber am Ende ist es halt nur noch eine Frage der Kalkulation, vieviel % der angeschriebenen Leute zahlen muessen, damit sich das Geschaeft rentiert...! :rolleyes:
 

no.human.being

W:O:A Metalhead
16 Aug. 2008
3.583
0
61
Augsburg
Ich würde mal behaupten das ist Betrug. OpenOffice ist Freie Software, damit kommen die nicht durch. Nicht zahlen bzw. wenn Du per Lastschrift gezahlt hast die Bank zur Rückbelastung auffordern.

In AGBs darf nichts drinstehen, was der Kunde dort nicht erwarten würde.
 

Thorin_Eichenschild

W:O:A Metalmaster
22 Jan. 2006
28.825
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81
41
Münster
www.myspace.com
allerdings, das ist eine aeusserst fragwuerdige Praxis (seehr freundlich ausgedrueckt)....!

Wobei Mahnbescheide den Antragssteller immerhin schonmal zunaechst etwas Geld kosten, anders als blosse aussergerichtliche Drohbriefe.

Aber am Ende ist es halt nur noch eine Frage der Kalkulation, vieviel % der angeschriebenen Leute zahlen muessen, damit sich das Geschaeft rentiert...! :rolleyes:

Ja, ich mein, das waren irgendwie 23€ oder so, aber ich denk, damit kann man schon gut was mit anfangen, denn so ein gerichtlicher Mahnbescheid wirkt natürlich auch wesentlich einschüchternder als so ein billiges Schreiben von irgendeinem Inkassobüro.
Vor allem, weil man ja auch oft hört, dass man bloß nicht zahlen soll und erst handlungsbedarf bei einem Mahnbescheid besteht.

Aber gut...die Maschen werden zum Glück recht schnell auf diversen Infoseiten offengelegt.
Aber ich frag mich ja, ob diese Abzockflut auch irgnedwann mal wieder abnimmt.
 

Abaddon

W:O:A Metalmaster
26 Nov. 2001
8.113
741
128
Kiel
Aber gut...die Maschen werden zum Glück recht schnell auf diversen Infoseiten offengelegt.
Aber ich frag mich ja, ob diese Abzockflut auch irgnedwann mal wieder abnimmt.

damit ist kaum zu rechnen. es gibt genug menschen die entweder zu wenig ahnung haben oder sich zu leicht einschüchtern lassen und einfach bezahlen, um ihre ruhe zu haben. wenn das auch noch ausländer sind, die nur einen bruchteil von dem brief verstehen... :rolleyes: so was ist einmal meinen in deutschland lebenden verwandten passiert. die haben einen richtigen drohbrief von einer inkassofirma bekommen und bezahlt, obwohl die forderung unbegründet war.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
107.414
7.518
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Ich würde mal behaupten das ist Betrug. OpenOffice ist Freie Software, damit kommen die nicht durch. Nicht zahlen bzw. wenn Du per Lastschrift gezahlt hast die Bank zur Rückbelastung auffordern.

In AGBs darf nichts drinstehen, was der Kunde dort nicht erwarten würde.

Mit AGB's muss man vorsichtig sein, die meisten sind komplett ILLEGAL aufgestellt worden, und deswegen UNGÜLTIG ohne das man das weiss.

(d.h. in den Niederlanden, in Deutschland weiss ich nicht, ich kauf fast nichts in DE)
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
0
81
43
Bielefeld
Mit AGB's muss man vorsichtig sein, die meisten sind komplett ILLEGAL aufgestellt worden, und deswegen UNGÜLTIG ohne das man das weiss.

(d.h. in den Niederlanden, in Deutschland weiss ich nicht, ich kauf fast nichts in DE)

joah, in D koennen unzulaessige Klauseln in AGB ebenfalls unwirksam sein...! (allerdings mit Sicherheit nicht "die meisten"!^^)
 

Axel2

W:O:A Metalmaster
26 Apr. 2003
7.918
4
83
Emscher-Castle
Website besuchen
Jo, Dank hier nochmal an Widar und die anderen. :)

Hab mir mal ausführlich sämtliche hier gegebenen Links und die von dort aus weiterführenden Verweise durchgesehen: Klingt alles sehr beruhigend.

Als ich dann noch bei youtube 2 Fernsehbeiträge aus diesem Jahr (Akte 09, Sat1 und Wiso, zdf) gefunden hab, in denen exakt mein Fauxpas dokumentiert wurde, war ich tatsächlich beruhigt. Dort wurde auch all das bestätigt, was in den verlinkten Diskussionen und Threads usw. verkündet worden ist.

Ich werd jetzt erstmal einen schriftlichen Widerspruch an das Unternehmen gegen Rück-dingsbums-Einschreiben schicken und dann abwarten. Weitere Drohungen von Firma und Anwalt werde ich danach ignorieren und erst im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheids Einspruch einlegen.

Was mich noch interessieren würde: Wenn ich die jetzt straf-anzeige (wegen Irreführung, Betrug, Nötigung etc.): Kann mir da was passieren (Kosten im Falle der Absage/Einstellung, Gegenanzeige wegen Verleumdung etc.)?

Anscheinend laufen da ja schon einige Strafanzeigen gegen das Unternehmen bzw. gegen den Typen unter einem bestimmten Aktenzeichen. Kann man sich da einfach anschließen? Oder drohen da Gefahren? :confused:

Wär jetzt nicht, um da rauszukommen, sondern einfach, um den Arschlöchern mal den Kampf anzusagen...
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
0
81
43
Bielefeld
Was mich noch interessieren würde: Wenn ich die jetzt straf-anzeige (wegen Irreführung, Betrug, Nötigung etc.): Kann mir da was passieren (Kosten im Falle der Absage/Einstellung, Gegenanzeige wegen Verleumdung etc.)?

Anscheinend laufen da ja schon einige Strafanzeigen gegen das Unternehmen bzw. gegen den Typen unter einem bestimmten Aktenzeichen. Kann man sich da einfach anschließen? Oder drohen da Gefahren? :confused:

Wär jetzt nicht, um da rauszukommen, sondern einfach, um den Arschlöchern mal den Kampf anzusagen...

Das kannst du bedenkenlos machen, passieren kann dir da nichts! :)
....und die Staatsanwaltschaft wuerde deinen Fall von Amts wegen mit den anderen Verfahren zusammen legen, da brauchst du nichts selbst zu beantragen.

....ob dabei aber wirklich etwas bei 'rum kommt, ist natuerlich eine ganz andere Frage.. aber darum geht es ja auch erstmal nicht.
 

Axel2

W:O:A Metalmaster
26 Apr. 2003
7.918
4
83
Emscher-Castle
Website besuchen
Das kannst du bedenkenlos machen, passieren kann dir da nichts! :)
....und die Staatsanwaltschaft wuerde deinen Fall von Amts wegen mit den anderen Verfahren zusammen legen, da brauchst du nichts selbst zu beantragen.

....ob dabei aber wirklich etwas bei 'rum kommt, ist natuerlich eine ganz andere Frage.. aber darum geht es ja auch erstmal nicht.

Jo super, dann werd ich das morgen mal in die Wege leiten. :)

Man kann/muss es ja immerhin versuchen...

Also nochmals vielen Dank! Ich meld mich hier wieder, sobald ich was neues hab.
 

Guallamalla

W:O:A Metalhead
19 Aug. 2008
564
0
61
Cheydinhal
Gebt prinzipiel nie, NIE irgendwo im Internet euren echten Namen und die echte Anschrift an. Schützt eure Privatsphäre, denn die geht niemanden was an!! Ihr seht ja, was dabei rauskommt.

Solche Daten gibt man nur heraus, wenn es einen logischen Grund dafür gibt, zB Online-Shops, die die Lieferadresse brauchen. Ansonsten, bei solchen Formularen immer die Handbremse ziehen!!

Wenn man für Freeware oder sogar OpenSource Software seine Daten angeben muss oder sich einloggen, dann ist da was oberfaul!! Was geht die denn das an??

Ich gebe meine Daten nicht mal für Shareware von Entwicklungssoftware her.

Zu dem spezifischen Fall hier: Die Seite scheint ohnehin schon down zu sein. Ich würde ganz einfach nichts zahlen und abwarten was passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

no.human.being

W:O:A Metalhead
16 Aug. 2008
3.583
0
61
Augsburg
joah, in D koennen unzulaessige Klauseln in AGB ebenfalls unwirksam sein...! (allerdings mit Sicherheit nicht "die meisten"!^^)

Ja, das is halt ziemlicher Auslegungsspielraum, was die Vertragsparteien "erwarten" könnten und was nicht. Grundsätzlich sind AGBs allerdings ein vollwertiger Bestandteil eines Vertrags und somit eigentlich rechtlich bindend. Die genaue Rechtsgrundlage gibt's hier.

Anders sieht's bei den EULAs aus, die man beim Installieren und Verwenden von Software für gewöhnlich akzeptieren muss. Diese besitzen in Deutschland glücklicherweise (noch) keinerlei rechtliche Relevanz.