Natürlich is das Notwehr, wieso sollte das keine sein?
In der Theorie klingt das von den Anwälten oft anders. Aber Recht haben und Recht bekommen ist ja so ein Thema für sich. Ich spreche da leider auch aus eigener Erfahrung. Ich saß nach einer Notwehrsituation (Reaktion auf einen bewaffneten Raubüberfall an einem Baggersee) plötzlich wegen Körperverletzung auf der Anklagebank.
Natürlich stellt der Einbruch ins Zelt auch schon irgendwie einen "rechtswidrigen Angriff" dar. Aber wenn ihm dann sofort die rechte Gerade das Nasenbein zertrümmert wird man trotzdem später hinterfragen ob das eine Verteidigung im Sinne der Notwehr war. Die Mehrheit der ertappen Einbrecher wollen in der Situation nur weg und es wird dann eigentlich oft erst gefährlich wenn man sie in die Enge treibt.
Wenn er aber dummerweise in deine Richtung los sprintet kannst du ihm beruhigt eins überziehen. Das reicht dann als abzuwehrender Angriff auf alle Fälle, konntest ja nicht ahnen das er an dir vorbei laufen wollte
Was du aber immer darfst wenn du einen Täter erwischst, du darfst ihn bis zum eintreffen der Polizei festnehmen. Das Veilchen hat er sich halt zugezogen als er sich der Festnahme widersetzte hat und alles ist gut Setzt natürlich voraus dass du wirklich weißt was du machst. Sonst bringt du dich nur unnötig in Gefahr.
@1000 Knork
Seh ich auch so, Bißanzeiger gibts für kleines Geld und man bekommt sogar billige mit einer Sender-/Empfänger-Kombination. Da kann man dann mehrere Bißanzeiger verteilen und sich den Empfänger der Alarm schlägt ins Schlafzelt hängen.
Gas-Warner sind etwas aufwendiger weil die meisten Kombi-Warner eine 12V Versorgung benötigen. Ist vermutlich eh übertrieben weil sich immer noch die Frage stellt ob und wenn ja in welch geringer Anzahl jemand auf diese weise ausgeraubt wurde.