Der COVID-19-Quarantäne-Laber-Thread

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Nergal1444

W:O:A Metalhead
16 Sep. 2016
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Hier sprechen wir aber auch von einem positiven Test, mit dem der Arzt jemanden gerechtfertigt krankschreiben darf.
Davon abgesehen hast du natürlich recht.
Wir werden sehen wie das läuft.

Das stimmt so nicht. Ein positiver Test rechtfertigt keine Krankschreibung, da keine Erkrankung vorliegt. Es sei denn, es wird eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. Die Quarantäne ist auch keine Krankschreibung, daher erfolgt die Anordnung auch nicht durch den Arzt sondern das Gesundheitsamt.

Update: siehe unten. Es gibt inzwischen eine Regelung.
 
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Blake

Schnucki
5 Aug. 2014
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Rheinhessen
Das stimmt so nicht. Ein positiver Test rechtfertigt keine Krankschreibung, da keine Erkrankung vorliegt. Es sei denn, es wird eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. Die Quarantäne ist auch keine Krankschreibung, daher erfolgt die Anordnung auch nicht durch den Arzt sondern das Gesundheitsamt.
Dafür gibt es noch keine gesetzliche Grundlage?
 

Nergal1444

W:O:A Metalhead
16 Sep. 2016
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Dafür gibt es noch keine gesetzliche Grundlage?

Ich habe gerade nochmal bei der KV gesucht. Es gibt tatsächlich eine Änderung seit 24.1., die war mir noch nicht bekannt:

  • Leidet der Patient infolge der Infektion an Symptomen und ist daher nicht in der Lage, seine Arbeit auszuüben, stellt die Ärztin oder der Arzt eine AU-Bescheinigung aus.
  • Zeigt der Patient trotz Infektion keine Symptome, kann die Ärztin oder der Arzt ebenfalls grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, soweit der Patient für seine berufliche Tätigkeit seine Wohnung verlassen müsste. Wenn der Patient jedoch die Möglichkeit hat, während des gesamten Zeitraums der Isolation seine Tätigkeit von zu Hause aus zu erbringen (z. B. im Homeoffice), so benötigt er keine AU-Bescheinigung, da er seiner Arbeit nachgehen kann.



Bei angeordneter Quarantäne gibt es weiterhin keine AU.
 
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Sullivan

W:O:A Metalhead
8 Jan. 2016
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Ich bin kein Arzt, von daher weiß ich nicht, was man da für richtig hält und bin mir auch nicht sicher.
Alles ok, im Prinzip wurde meine Frage beantwortet:
Zeigt der Patient trotz Infektion keine Symptome, kann die Ärztin oder der Arzt ebenfalls grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, soweit der Patient für seine berufliche Tätigkeit seine Wohnung verlassen müsste.
 

Blake

Schnucki
5 Aug. 2014
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Joa. Dann mal auf zum PCR Test. Der Selbsttest war schonmal positiv....
Gute Besserung


Rolle rückwärts, die Quarantänepflicht wird doch nicht abgeschafft...
wenn ich das richtig verstanden habe, dann ging es eigentlich nur darum, dass die Gesundheitsämter die Quarantäne nicht mehr kontrollieren sollten und nicht mehr allen hinterherlaufen sollten. Aber egal wie es genau gemeint war, die Kommunikation war einfach schlecht.