Für RLP:
Auch Personen, die frisch – das heißt, vor weniger als drei Monaten – doppelt geimpft bzw. genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, werden von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit.
Damit erweitern wir die Ausnahmeregelung, die aktuell für Personen mit Booster-Impfung gilt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der IHK, der HWK und des DEHOGA, das sie gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Gesundheitsminister Clemens Hoch geführt hat.
Die derzeit geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung soll über eine Änderungsverordnung diese Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie aufnehmen und am Freitag in Kraft treten.
Dabei orientiere sich die Landesregierung an den gemeinsam vereinbarten Quarantäne-Regelungen der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz.
Am Freitag wird im Bundesrat über die bundesweite Schutzmaßnahmen-Änderungsverordnung abgestimmt, die ebenfalls Menschen, die vor nicht länger als drei Monaten doppelt geimpft wurden oder genesen sind, mit geboosterten Menschen gleichstellt.