Tomatentöter
W:O:A Metalgod
Ja, in der Gastro gabs hier noch nie 2G+Habe ich das richtig verstanden, dass in der bayrischen Gastronomie 2G und nicht 2G+ gilt?
Ja, in der Gastro gabs hier noch nie 2G+Habe ich das richtig verstanden, dass in der bayrischen Gastronomie 2G und nicht 2G+ gilt?
Kommt darauf an, ob der Personalausweis in der jeweiligen Verordnung explizit gefordert wird.Ich habe mal eine Frage was 2G/2G+/ 3G Einlasskontrollen angeht.
Wenn ein mir persönlich bekannter Kunde alles vorweisen kann, außer seinen Personalausweis, dürfte ich dem eurer Meinung nach den Einlass gewähren?
Besser als Meinung wäre natürlich fundiertes Wissen.
Wir sind uns im Team da nicht so ganz einig.
Konkret heißt es"Lichtbildausweis".Kommt darauf an, ob der Personalausweis in der jeweiligen Verordnung explizit gefordert wird.
Das kann ich mir fast nicht vorstellen, da in der Regel alles mögliche reichen sollte um die Identität festzustellen. Dazu zählt auch, wenn die Person dir bekannt ist.
Es geht halt nur tatsächlich um den Fall, dass bspw. mein Nachbar vor mir steht und alles Notwendige vorweisen kann, außer eben einen Lichtbildausweis.
Wenn ich den jetzt passieren lasse, sollte mir doch eine Ordnungsbehörde keinen Strick daraus drehen können, oder?
Bei uns stand in einer Sportordnung mal wirklich, dass Wettkampfteilnehmer sich mit Personalausweis ausweisen müssen. Führerscheine wurde deswegen teilweise nicht akzeptiert. Deswegen frage ich, weil die genaue Formulierung schon wichtig ist.Also Führerschein und KV-Karte wäre ok, war aber auch klar.
Wenn das Ordnungsamt kontrolliert und das mitbekommt das du jemand ohne gültigen Personalausweis reinlässt, kriegst du eine aufn Deckel. Bei uns darf man wenn man den Perso vergessen hat auch mit Führerschein rein. Hauptsache Lichtbild ist drauf.Ich habe mal eine Frage was 2G/2G+/ 3G Einlasskontrollen angeht.
Wenn ein mir persönlich bekannter Kunde alles vorweisen kann, außer seinen Personalausweis, dürfte ich dem eurer Meinung nach den Einlass gewähren?
Besser als Meinung wäre natürlich fundiertes Wissen.
Wir sind uns im Team da nicht so ganz einig.
sehr gut.https://www.n-tv.de/22990356
Karl Lauterbachs erste Ministerrede! Top!
....den Schluss find ich besonders gut.
"Herr Lauterbach, erlauben Sie eine Zwischenfrage von einem Abgeordneten der Afd?"
"Nein!"
Einwandfrei!
Selbst bei einem Notar muss kein Ausweis vorzeigt werden wenn die Person namentlich bekannt ist.Im Zweifel müssen du und die Person vor den Ordnungsbehörden ja auch nachweisen, dass die Person sich dort aufhalten darf.
Und da wird es schwierig. Wie will die Person sich ohne Dokumente vor einem Ordnungsamt Mitarbeiter ausweisen?
Wenn explizit ein Lichtbildausweis als notwendig erwähnt wird, würde ich auch meinen Nachbarn nicht passieren lassen, wenn er diesen nicht vorzeigen kann.
Bei uns stand in einer Sportordnung mal wirklich, dass Wettkampfteilnehmer sich mit Personalausweis ausweisen müssen. Führerscheine wurde deswegen teilweise nicht akzeptiert. Deswegen frage ich, weil die genaue Formulierung schon wichtig ist.
hmm, also bei uns würde es gehen. wenn du ihn kennst ist es eigentlich ok. das kommt immer auf die strenge an, wo wie wann was ist. da hat hex auch recht.Ich habe mal eine Frage was 2G/2G+/ 3G Einlasskontrollen angeht.
Wenn ein mir persönlich bekannter Kunde alles vorweisen kann, außer seinen Personalausweis, dürfte ich dem eurer Meinung nach den Einlass gewähren?
Besser als Meinung wäre natürlich fundiertes Wissen.
Wir sind uns im Team da nicht so ganz einig.
Selbst bei einem Notar muss kein Ausweis vorzeigt werden wenn die Person namentlich bekannt ist.
Die Kontrolle des Ausweises ist ja nur dafür gedacht den Namen abzugleichen, wenn ich die Person kenne, geht das auch ohne.