Und was ist mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit? Die Situation war /ist doch die gleiche. Menschen stecken sich im Büro/auf der Arbeit an und bringen es in die Familien...
dieses Grundrecht wird immer wieder für die angebliche Legitimation aller möglichen Maßnahmen hergenommen. Nur passt es nicht.
Hier geht es darum, dass dem einzelnen nicht durch den Staat oder seine Organe leid angetan wird. Und nicht darum, dass der Staat den Menschen vor Krankheiten schützen muss, die durch die Natur bedingt sind.
Hier mal ein Ausschnitt aus Wikipedia.
Das Grundrecht schützt sowohl die physischeals auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das sozialeWohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichenGarantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen. Kraft Gesetzes kann die körperliche Unversehrtheit jedoch nach (§ 20 Abs. 6 IfSG) eingeschränkt werden, wodurch es auch beispielsweise außerdem ermöglicht wird, potentiellen Straftätern zur Tatsachenfeststellung Blutproben zu entnehmen (§ 81a StPO).
Nein die Situation ist nach 12 Monaten nicht die gleiche. Weil wir im ersten lockdown vieles noch nicht wussten über das Virus. Und auch Maßnahmen wie schnelltest Masken usw. nicht vorhanden waren.
Und selbst im ersten Lockdown hätten
Betriebe nicht schließen müssen, sondern haben es freiwillig getan bzw. wurden durch Lieferengpässe gezwungen. Aber nie durch den Staat, weil der Staat sich bewusst ist dass solche extremen
Regelungen nicht verhältnismäßig sind und vor keinem Gericht bestand hätten.