Nergal1444
W:O:A Metalhead
- 16 Sep. 2016
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Ich glaube das ging ganz vielen so.
Mir definitiv auch
Ich glaube das ging ganz vielen so.
Ja, hoffentlich wird diese unsinnige und unverhältnismäßige Ausgangssperre gekippt und dafür dann wirklich mal sinnvolle und wirksame Maßnahmen eingeführt.Bin mal gespannt, wie lange die Notbremse in der jetzigen Form Bestand hat.
Der Gerichtsbeschluss in MV wird sicher Wasser auf den Mühlen der Gegner der Ausgangssperre sein.
Ich geh eh immer um 20 Uhr schlafen und bin deshalb für die Ausgangssperre. Ihr Alkis, Druffis und Perversen wollt doch nur Drogen trinken, Marihuana spritzen und rudelbumsen.Ja, hoffentlich wird diese unsinnige und unverhältnismäßige Ausgangssperre gekippt und dafür dann wirklich mal sinnvolle und wirksame Maßnahmen eingeführt.
Ich geh eh immer um 20 Uhr schlafen und bin deshalb für die Ausgangssperre. Ihr Alkis, Druffis und Perversen wollt doch nur Drogen trinken, Marihuana spritzen und rudelbumsen.
Ich geh eh immer um 20 Uhr schlafen und bin deshalb für die Ausgangssperre. Ihr Alkis, Druffis und Perversen wollt doch nur Drogen trinken, Marihuana spritzen und rudelbumsen.
Premium Friday Night?Oder wie ich es nenne: Freitag.
Premium Friday Night?
also bis 30.6. is angesetzt. es sei denn jemand grätscht mit ner klage noch.Bin mal gespannt, wie lange die Notbremse in der jetzigen Form Bestand hat.
Der Gerichtsbeschluss in MV wird sicher Wasser auf den Mühlen der Gegner der Ausgangssperre sein.
Ich geh eh immer um 20 Uhr schlafen und bin deshalb für die Ausgangssperre. Ihr Alkis, Druffis und Perversen wollt doch nur Drogen trinken, Marihuana spritzen und rudelbumsen.
Die Verfassungsbeschwerde dürfte nicht lange auf sich warten lassen. Zu Recht, man hatte nämlich fast 14 Monate Zeit, um mal ein vernünftiges und verfassungskonformes Regelungswerk zu schaffen. Statt dessen hat man jetzt so einen untauglichen Schnellschuss rausgehauen. Man kann wirklich nur noch den Kopf schütteln, schimpfen spare ich mir...also bis 30.6. is angesetzt. es sei denn jemand grätscht mit ner klage noch.
Aber es werden doch keine Grundrechte eingeschränkt, Sie Nazi.Die Verfassungsbeschwerde dürfte nicht lange auf sich warten lassen. Zu Recht, man hatte nämlich fast 14 Monate Zeit, um mal ein vernünftiges und verfassungskonformes Regelungswerk zu schaffen. Statt dessen hat man jetzt so einen untauglichen Schnellschuss rausgehauen. Man kann wirklich nur noch den Kopf schütteln, schimpfen spare ich mir...
Ja doch, hat das OVG M-V ja höchstrichterlich festgestellt.Aber es werden doch keine Grundrechte eingeschränkt, Sie Nazi.
Also um Drogen zu trinken, mir Marihuana zu spritzen und zum Rudelbumsen müsste ich nicht mal ausm HausIch geh eh immer um 20 Uhr schlafen und bin deshalb für die Ausgangssperre. Ihr Alkis, Druffis und Perversen wollt doch nur Drogen trinken, Marihuana spritzen und rudelbumsen.