Grundlage für eine Impfpflicht
Die Masern-Impfpflicht wurde per Gesetz eingeführt. Sie ist im Infektionsschutzgesetz geregelt. Daneben erlaubt dieses Gesetz, auch andere Impfpflichten einzuführen für "bedrohte Teile der Bevölkerung", "wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist".
Möglich wäre das durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums mit Zustimmung des Bundesrats. Solange das Bundesgesundheitsministerium dies nicht tut, dürften die Landesregierungen eine entsprechende Impfpflicht in ihrem Land erlassen. Von der Möglichkeit ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.