Der Coronavirus Informations-und Quarantäne Thread

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langeneg

W:O:A Metalhead
5 Aug. 2013
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Zürich
Habe in der NZZ gelesen, dass die Impfdurchbrüche mehr bei den 60+ zu finden sind, da bei diesen der Impfschutz schneller nachlässt. Aus diesem Grund impft Israel ab 50+ ein drittes mal. Um den Schutz wieder zu erhöhen.
 

WOAnders

W:O:A Metalmaster
6 Juli 2016
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Habe in der NZZ gelesen, dass die Impfdurchbrüche mehr bei den 60+ zu finden sind, da bei diesen der Impfschutz schneller nachlässt. Aus diesem Grund impft Israel ab 50+ ein drittes mal. Um den Schutz wieder zu erhöhen.
Naja, die sind ja auch schon ein paar Tage länger geeimpft.
Hat also vielleicht nichts mit dem Alter des Geimpften, sondern mit dem Zeitpunkt der Impfung zu tun.
 

ALF

W:O:A Metalgod
10 März 2017
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WildWestAllgäu
Will man nach Österreich einreisen, muss man vor Ablauf von 270 Tagen (9 Monate) nach der zweiten Impfung einreisen, oder nach Ablauf von 270 Tagen nach der zweiten Impfung die dritte Impfung nachweisen, sonst kommt man entweder nicht mehr nach Österreich rein, oder falls man unterwegs in Österreich kontrolliert wird, eine sehr hohe empfindliche Geldstrafe droht.
 
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phönix

W:O:A Metalgod
18 Sep. 2008
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Will man nach Österreich einreisen, muss man vor Ablauf von 270 Tagen (9 Monate) nach der zweiten Impfung einreisen, oder nach Ablauf von 270 Tagen nach der zweiten Impfung die dritte Impfung nachweisen, sonst kommt man entweder nicht mehr nach Österreich rein, oder falls man unterwegs in Österreich kontrolliert wird eine sehr hohe empfindliche Geldstrafe droht.
die habens aber echt eilig. solln sa ma unruhig bleiben. :confused:
 

ALF

W:O:A Metalgod
10 März 2017
51.122
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WildWestAllgäu
Dabei wird doch gesagt das eine dritte Impfung nicht nötig ist bei den meisten. :ugly:
wird aber von allen Einreisenden - egal aus welchem Land - von Österreich so verlangt.

Da wir in Grenznähe wohnen und des Öfteren nach Österreich u. a. zum Tanken, Wintersport oder Campen fahren, gehen wir deshalb kein hohes finanzielles Risiko ein. Ich selbst bekomme deshalb Anfang November die Dritte Impfung, +1 bereits im September.

Nachtrag: Die meisten Kontrollen finden wohl in und an den Grenzen zu Tirol statt.
Diese Posts dienen zur Information!
 
Zuletzt bearbeitet:

Gibson Player

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2016
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Will man nach Österreich einreisen, muss man vor Ablauf von 270 Tagen (9 Monate) nach der zweiten Impfung einreisen, oder nach Ablauf von 270 Tagen nach der zweiten Impfung die dritte Impfung nachweisen, sonst kommt man entweder nicht mehr nach Österreich rein, oder falls man unterwegs in Österreich kontrolliert wird, eine sehr hohe empfindliche Geldstrafe droht.

Als Ösi kann ich da mal beruhigen, wird nix so heiß gegessen wie gekocht!

Bin Grenzgänger und bin während der ganzen Monate genau 2 Mal kontrolliert worden bzgl. Travelschein und neg. Test als Grenzgänger.
Der Grenzübergang den ich täglich benutze ist quasi gegen die Heimat hin nie besetzt, wenn, dann stichpunktartige Kontrollen und auch das mehrheitlich nur von der Finanzpolizei wegen unangemeldetem Bargeldverkehr von CH/FL in die EU.
Bei negativem Verstoß gabs keine Strafe, sondern die Möglichkeit innerhalb 48 Stunden die gültigen Dokumente nachzureichen.

Bezüglich Strafen..... Als die ganze Scheiße Anfang 2020 so richtig losging war Grenze Österreich / Schweiz praktisch zu und bewacht.
Nachts durch Videoüberwachung und Border Patrol innerhalb 10 KM der jeweiligen Landesgrenze.
Bei Nichteinhaltung der damals ausgehandelten Regeln wurden Strafen zwischen 100 und 3000 € angedroht.
Aber auch dort gabs Lücken und die wurden ausgenutzt, bezüglich Einkauf und billiges Tanken bei uns.
Keiner meiner Arbeitskollegen wurde an der Grenze kontrolliert bis auf das übliche Prozedere was die Menge des Einkaufs ausmacht.
Da musst dich dran halten, da hört der Spaß auf.

Im Laufe der ganzen Monate hin hat unsere Regierung ja schon mehrfach selbst zugegeben das einige Regeln und Bestimmungen nicht verhältnismäßig waren und auch gesetzlich "nicht ganz legal". Wurde auch vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Ich sage nur "Ausgangssperre"!!!

Und da jedes Land ja schon immer sein eigenes "Pandemie" Süppchen gekocht hat, sehe ich dem ganzen entspannt entgegen, das kann sich nämlich morgen oder nächsten Monat schon wieder ändern.

Jetzt einmal eher flapsig ausgedrückt: So schlimm beißt der Hund nicht, aber bellen tut er schon recht laut.

Apropos heiß kochen und essen, ich geh jetzt gemütlich mit Freunden ins Gasthaus und schlemme mal wieder vorzüglich.

Mahlzeit, schönen Sonntag!
 

phönix

W:O:A Metalgod
18 Sep. 2008
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46
wird aber von allen Einreisenden - egal aus welchem Land - von Österreich so verlangt.

Da wir in Grenznähe wohnen und des Öfteren nach Österreich u. a. zum Tanken, Wintersport oder Campen fahren, gehen wir deshalb kein hohes finanzielles Risiko ein. Ich selbst bekomme deshalb Anfang November die Dritte Impfung, +1 bereits im September.

Als Ösi kann ich da mal beruhigen, wird nix so heiß gegessen wie gekocht!

Bin Grenzgänger und bin während der ganzen Monate genau 2 Mal kontrolliert worden bzgl. Travelschein und neg. Test als Grenzgänger.
Der Grenzübergang den ich täglich benutze ist quasi gegen die Heimat hin nie besetzt, wenn, dann stichpunktartige Kontrollen und auch das mehrheitlich nur von der Finanzpolizei wegen unangemeldetem Bargeldverkehr von CH/FL in die EU.
Bei negativem Verstoß gabs keine Strafe, sondern die Möglichkeit innerhalb 48 Stunden die gültigen Dokumente nachzureichen.

Bezüglich Strafen..... Als die ganze Scheiße Anfang 2020 so richtig losging war Grenze Österreich / Schweiz praktisch zu und bewacht.
Nachts durch Videoüberwachung und Border Patrol innerhalb 10 KM der jeweiligen Landesgrenze.
Bei Nichteinhaltung der damals ausgehandelten Regeln wurden Strafen zwischen 100 und 3000 € angedroht.
Aber auch dort gabs Lücken und die wurden ausgenutzt, bezüglich Einkauf und billiges Tanken bei uns.
Keiner meiner Arbeitskollegen wurde an der Grenze kontrolliert bis auf das übliche Prozedere was die Menge des Einkaufs ausmacht.
Da musst dich dran halten, da hört der Spaß auf.

Im Laufe der ganzen Monate hin hat unsere Regierung ja schon mehrfach selbst zugegeben das einige Regeln und Bestimmungen nicht verhältnismäßig waren und auch gesetzlich "nicht ganz legal". Wurde auch vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Ich sage nur "Ausgangssperre"!!!

Und da jedes Land ja schon immer sein eigenes "Pandemie" Süppchen gekocht hat, sehe ich dem ganzen entspannt entgegen, das kann sich nämlich morgen oder nächsten Monat schon wieder ändern.

Jetzt einmal eher flapsig ausgedrückt: So schlimm beißt der Hund nicht, aber bellen tut er schon recht laut.

Apropos heiß kochen und essen, ich geh jetzt gemütlich mit Freunden ins Gasthaus und schlemme mal wieder vorzüglich.

Mahlzeit, schönen Sonntag!
find es zwar gut das man sich schon die dritte runde impfen lassen kann, aber da find ich das die össis es doch übertreiben, von der schnellichkeit her. so vertreibt man sich ganz schnell die touris und macht vielen anderen leuten, die in österreich arbeiten ärger. gerade die leute, die hier nicht anfang des jahres ein impfangebot bekommen haben. das ging ja erst kurz vor mitte des jahres hier los. ( bin mir nicht sicher) und dann mit strafen solchen strafen drohen? was ist mit den leuten die sich nicht impfen lassen können? werden die jetzt ausgeschlossen?! also da sollte österreich noch mal schwer drüber nachdenken, so geht das nicht lange gut !!!
 

ALF

W:O:A Metalgod
10 März 2017
51.122
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168
WildWestAllgäu
Bin Grenzgänger und bin während der ganzen Monate genau 2 Mal kontrolliert worden bzgl. Travelschein und neg. Test als Grenzgänger.
Der Grenzübergang den ich täglich benutze ist quasi gegen die Heimat hin nie besetzt,
von Zeit zu Zeit machen entweder die deutsche Bundespolizei oder die österreichische Polizei an den größeren Grenzübergängen Kontrollen. Hier hauptsächlich Lindau-Zech (deutsche Polizei) und Autobahn bei Hörbranz (österreichische Polizei). Wir sind auch schon ohne Kontrollen an den ganz kleinen Grenzübergängen durchgefahren. Dort lohnt es sich vermutlich nicht, Kontrollpunkte einzurichten, weil nur ein paar Autos täglich durchfahren und für schwere LKW gesperrt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

phönix

W:O:A Metalgod
18 Sep. 2008
78.582
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gerade hat söder für bayern die neuen corona regeln preisgegeben. hört sich ganz gut an für die bayern.
 

Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
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Was für Regeln denn? Und wenn das im Infothread steht, bitte auch nen Link dazu oder nähere Infos. Danke. Alles andere bitte in den Laberthread. ;)
Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung:

1. Es wird eine neue, 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 2. September in Kraft tritt und bis einschließlich 1. Oktober (Freitag) gilt.

2. Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.

3. An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.

• Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise:
(1) Anhebung des Maskenstandards auf FFP2.
(2) Kontaktbeschränkungen.
(3) Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule).
(4) Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.

• Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

4. Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.

In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig indoor wie outdoor.

Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.

Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

5. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Außerdem wird künftig überall wie folgt differenziert:

• Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).
• In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt immer eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind. Für Beschäftigte gelten wie bisher auch die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
• Im ÖPNV und im Fernverkehr gilt die Maskenpflicht (künftig OP-Maske) ausnahmslos. In Schule und Kita sowie Alten- und Pflegeheime gelten Sonderregelungen.

6. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos.

7. Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:

• Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 % genutzt werden.
• Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
• Es sind maximal 25.000 Personen zulässig. Dies entspricht dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021.
• Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt auch Stehplätze ausgewiesen werden.
• Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Hierzu wird es daher auch einen Bußgeldtatbestand für Veranstalter und Teilnehmer geben.
• Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern auch unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen.

8. Oberstes Ziel für die Schule ist der Präsenzunterricht. Hier gilt:

• Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 werden ersatzlos gestrichen.
• Zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2021/2022 (14. September) gilt als besondere Schutzmaßnahme bis auf Weiteres eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes. In der Grundschulstufe können dabei wie bisher Stoffmasken verwendet werden, für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
• Die Tests an den Schulen werden nochmals ausgeweitet: In der Grundschulstufe sowie an Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen wird – sobald hierfür die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind – zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“), im Übrigen sowie an weiterführenden Schulen drei Mal pro Woche ein Selbsttest durchgeführt. Das bedeutet: Bis die Lollitests in der Grundschule zur Verfügung stehen, wird auch dort drei Mal wöchentlich getestet.
• Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und zur Gewährleistung einer Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen ist die Anordnung einer Quarantäne von Kontaktpersonen möglichst auf wenige Fälle zu beschränken. Gibt es einen Infektionsfall in der Klasse, soll anders als bisher nicht immer für die gesamte Klasse Quarantäne festgelegt werden, sondern Quarantäne mit Augenmaß. Sie ist dann auf die Schülerinnen und Schüler einzugrenzen, die unmittelbaren und ungeschützten engen Kontakt zum erkrankten Schüler hatten, und kann bei negativem PCR-Test nach fünf Tagen auch schnell wieder enden. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall. Beim korrekten Einsatz von Luftreinigungsgeräten kann es auf eine Quarantäne der anderen Schüler sogar vollständig verzichten. Bei den übrigen Schülerinnen und Schülern der Klasse können für eine gewisse Zeit tägliche Testungen durchgeführt werden.
• Schließlich kann im Rahmen der angepassten STIKO-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche eine Corona-Schutzimpfung auch während der Unterrichtszeit angeboten und durchgeführt werden.
 

Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
50.106
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9. Neben dem Schulbetrieb hat die Sicherstellung des Regelbetriebs in den Kinderbetreuungseinrichtungen oberste Priorität. Die Regelungen zum eingeschränkten Regelbetrieb ab einer Inzidenz von 100 werden auch hier ersatzlos gestrichen. Das Angebot für zweimal wöchentliche Testungen für betreute Kinder ist ein wichtiger Baustein, um Corona-Infektionen frühzeitig zu erkennen. Deshalb wird das bewährte Testkonzept mit Berechtigungsscheinen auch im neuen Kitajahr 2021/2022 bis Ende des Jahres 2021 in Kooperation mit den Apotheken fortgesetzt. Auch hier wird es bei einem Infektionsfall Quarantäne nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen geben.

10. Für die Hochschulen gelten die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht. Damit wird für das kommende Semester Präsenzlehre wieder umfassend möglich sein. Es gilt aber nach allgemeinen Regeln Maskenpflicht auch am Platz, wenn in den Hörsälen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird. Tests werden für Studenten mit Studentenausweis weiterhin kostenlos bereitgestellt.

11. Gottesdienste und Versammlungen indoor nach Art. 8 GG können künftig ohne die bisherigen Beschränkungen der Personenzahl durchgeführt werden, wenn an ihnen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen (3G). Andernfalls bleibt es bei den bisherigen Beschränkungen nach Platzangebot. Die Maskenpflicht richtet sich künftig nach den neuen allgemeinen Regeln (damit entfällt insb. FFP2). Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab Inzidenz 100 entfällt ebenso wie das bisherige Verbot von großen religiösen Veranstaltungen.

12. In der Gastronomie entfällt die bisherige coronabedingte Sperrstunde (bisher 1 h). Im Übrigen gelten auch hier künftig die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht.

13. Im Bereich der Beherbergung entfallen die bisherigen Einschränkungen, wonach Zimmer nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen vergeben werden dürfen. Im Rahmen von 3G genügt es hier, wenn Test wie bisher bei Ankunft und danach jede 72 Stunden vorgelegt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen insb. zur Maskenpflicht.

14. In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.

15. Bei Messen entfällt wie im Handel die flächenabhängige Besucherbegrenzung. Stattdessen wird eine neue tägliche Besucherobergrenze von 50.000 Personen eingeführt. Es gilt immer 3G. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.

16. Volksfeste („öffentliche Festivitäten“) bleiben untersagt. Für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben, gilt inzidenzunabhängig 3G.

17. Es ist geplant, Clubs und Diskotheken mit Blick auf Reiserückkehrer aus den Ferien mit einem zeitlichen Sicherheitsabstand erst ab Anfang Oktober wieder zu öffnen. Der Zugang soll dann nur für Geimpfte und Genesene sowie für Getestete mit PCR-Test möglich sein.
 
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