Der Coronavirus Informations-und Quarantäne Thread

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Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
52.922
40.073
170
Ist ja auch viel sinnvoller, private Treffen von einigen wenigen weiterhin zu verbieten...
Gottesdienste und Demos sind beides Veranstaltungen, wo auch niemand garantiert, dass es beim Abstand bleibt und wo zudem gesungen wird. Außerdem werden das ganz sicher Orte, an denen sich mehr Leute als nötig versammeln.
Und die Kirchenbesucher nehmen das Treffen natürlich gerne hin und halten mal schön ein paar Gespräche mit anderen Kirchenbesuchern.
Ich bin jetzt mal ganz ketzerisch: Gottesdienste hätten meiner Meinung nach, wie jede Veranstaltung oder jeder Theaterbesuch, weiter untersagt bleiben müssen. Da versammeln sich Leute auf einem Haufen, singen und halten ihre Fressen unter Umständen noch alle ins selbe Weinglas (was hoffentlich erstmal verboten bleibt). In der Religionsfreiheit ist niemand eingeschränkt. Jeder darf seinen Glauben frei ausleben, in die Kirche gehen und beten, den Gebetsteppich im Garten oder im Haus ausrollen und nach Osten beten. Niemand wird aufgrund seines Glaubens von staatlicher Seite diskriminiert, bei der Arbeit könnte man da immer noch erfolgreich klagen, wenn es so wäre. Das Einzige, was weggefallen ist, ist die physische Präsenz in einem bestimmten Gebäude während des Gottesdienstes, durch moderne Technik kann man den Quatsch ja auch streamen, bzw. auch im Öffentlich-rechtlichen senden. Am Radio ist Sonntags zum Beispiel sowieso immer einer. Ich finde, man sollte das genauso handhaben wie jede andere Luxusveranstaltung. Allerdings sollte man da andere Glaubensgemeinschaften etwas stärker einbinden bzw. ihnen auch Alternativen bieten.
 

Doc Rock

Master of the Wind einer Dirne
27 Jan. 2011
15.978
9.929
130
Göttingen
Ist ja auch viel sinnvoller, private Treffen von einigen wenigen weiterhin zu verbieten...
Gottesdienste und Demos sind beides Veranstaltungen, wo auch niemand garantiert, dass es beim Abstand bleibt und wo zudem gesungen wird. Außerdem werden das ganz sicher Orte, an denen sich mehr Leute als nötig versammeln.
Und die Kirchenbesucher nehmen das Treffen natürlich gerne hin und halten mal schön ein paar Gespräche mit anderen Kirchenbesuchern.

Ja, die Regel ist ganz gefährlicher Schwachsinn! Ich bin ja gar nicht mal gegen viele der aktuellen Lockerungen. Aber Orte, wo bis zu 50 Leute nebeneinander singen und/oder schreien sind ein Rezept für Desaster...
 
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Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
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Ja, die Regel ist ganz gefährlicher Schwachsinn! Ich bin ja gar nicht mal gegen viele der aktuellen Lockerungen. Aber Orte, wo bis zu 50 Leute nebeneinander singen und/oder schreien sind ein Rezept für Desaster...
Die 50-Personen-Beschränkung gilt übrigens nicht für Gottesdienste. Dort gelten nur 2m Abstand plus Maske. Zumindest können sie dann beim Abendmahl nicht aus demselben Glas trinken :D
 

Doc Rock

Master of the Wind einer Dirne
27 Jan. 2011
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Göttingen
Die 50-Personen-Beschränkung gilt übrigens nicht für Gottesdienste. Dort gelten nur 2m Abstand plus Maske. Zumindest können sie dann beim Abendmahl nicht aus demselben Glas trinken :D

Mehrere der frühen Superspreader-Events am Anfang der globalen Krise waren religiöse Veranstaltungen. 2m Abstand sind beim gemeinsamen Singen auch keine Garantie gegen Tröpfcheninfektion. Wenn die Abstände denn überhaupt konsequent eingehalten werden. Ob das dann alleine die Masken richten können? Ich wage zu zweifeln!
 

Revalon

THAT GUY
27 Apr. 2007
20.902
14.737
128
33
Leverkusen
Ich bin jetzt mal ganz ketzerisch: Gottesdienste hätten meiner Meinung nach, wie jede Veranstaltung oder jeder Theaterbesuch, weiter untersagt bleiben müssen. Da versammeln sich Leute auf einem Haufen, singen und halten ihre Fressen unter Umständen noch alle ins selbe Weinglas (was hoffentlich erstmal verboten bleibt). In der Religionsfreiheit ist niemand eingeschränkt. Jeder darf seinen Glauben frei ausleben, in die Kirche gehen und beten, den Gebetsteppich im Garten oder im Haus ausrollen und nach Osten beten. Niemand wird aufgrund seines Glaubens von staatlicher Seite diskriminiert, bei der Arbeit könnte man da immer noch erfolgreich klagen, wenn es so wäre. Das Einzige, was weggefallen ist, ist die physische Präsenz in einem bestimmten Gebäude während des Gottesdienstes, durch moderne Technik kann man den Quatsch ja auch streamen, bzw. auch im Öffentlich-rechtlichen senden. Am Radio ist Sonntags zum Beispiel sowieso immer einer. Ich finde, man sollte das genauso handhaben wie jede andere Luxusveranstaltung. Allerdings sollte man da andere Glaubensgemeinschaften etwas stärker einbinden bzw. ihnen auch Alternativen bieten.

Metal sollte endlich zur anerkannten Religion werden, dann wären auch Konzerte erlaubt :o:ugly:


Nein ehrlich, öffentliche Gottesdienste sind wieder erlaubt?
Was für ein Unfug.
 

Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
118.029
12.781
168
Metalfranken
Ich geb ja wahrlich nicht viel auf Kirche und so. Aber wenn zur Ausübung der Religion gemeinsame Gottesdienste gehören, dann ist durch ein Verbot dieser auch die Religionsfreiheit eingeschränkt.
Und man versucht halt zuerst die höchsten eingeschränkten Grundrechte wieder herzustellen. Finde ich vollkommen verständlich.

Ob das wirklich sinnvoll ist, ist eine andere Sache.
 

Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
52.922
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Ich geb ja wahrlich nicht viel auf Kirche und so. Aber wenn zur Ausübung der Religion gemeinsame Gottesdienste gehören, dann ist durch ein Verbot dieser auch die Religionsfreiheit eingeschränkt.
Und man versucht halt zuerst die höchsten eingeschränkten Grundrechte wieder herzustellen. Finde ich vollkommen verständlich.

Ob das wirklich sinnvoll ist, ist eine andere Sache.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Ausüben darf man den Glauben schon die ganze Zeit, ebenso in der Kirche im Rahmen einer stillen Andacht beten. Nur halt bisher nicht mit der Hilde vom Gemüsestand, die mir jetzt Lobet und Preise ihr Völker den Herrn ins Ohr plärrt.
 

Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
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Metalfranken
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Ausüben darf man den Glauben schon die ganze Zeit, ebenso in der Kirche im Rahmen einer stillen Andacht beten. Nur halt bisher nicht mit der Hilde vom Gemüsestand, die mir jetzt Lobet und Preise ihr Völker den Herrn ins Ohr plärrt.
Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Kenne mich bei dem Verein ned so genau aus, aber wenn eben gemeinsames Gebet zur Religionsausübung gehört, dann ist das eben durch den von dir zitierten Artikel im Grundgesetz geschützt.
 

Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
52.922
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Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Kenne mich bei dem Verein ned so genau aus, aber wenn eben gemeinsames Gebet zur Religionsausübung gehört, dann ist das eben durch den von dir zitierten Artikel im Grundgesetz geschützt.
Also ich bin ja auch kein Jurist, aber da steht ja nicht ausdrücklich drin, dass man ein Recht auf gemeinsame Glaubensausübung hat. Die persönliche war ja nie eingeschränkt. Ich finde es einfach nur absurd, dass ich mich nicht mit fünf Metern Abstand in den Garten vom Nachbarn setzen darf, aber mich für zwei Stunden in einen potenziellen Virenherd, der nicht zwingend sein muss.
 

Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
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Also ich bin ja auch kein Jurist, aber da steht ja nicht ausdrücklich drin, dass man ein Recht auf gemeinsame Glaubensausübung hat. Die persönliche war ja nie eingeschränkt. Ich finde es einfach nur absurd, dass ich mich nicht mit fünf Metern Abstand in den Garten vom Nachbarn setzen darf, aber mich für zwei Stunden in einen potenziellen Virenherd, der nicht zwingend sein muss.
Gesetze sollten immer möglichst allgemein anwendbar formuliert sein. Wenn es eine Religion gibt, die ausschließlich alleinige Gebete vorschreibt ist diese durch unser Grundgesetz genauso geschütz wie eine, die ausschließlich gemeinsames Gebet vorschreibt.

Und wie gesagt, ob diese Regelung sinnvoll ist stellt eine ganz andere Sache dar. Und auch ich würde viel lieber mit jemandem auf Abstand im Garten hocken. Ob und wie Viele Leute in ne Kirche dürfen geht auch mir herzlich am Arsch vorbei.
 

Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
52.922
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Gesetze sollten immer möglichst allgemein anwendbar formuliert sein. Wenn es eine Religion gibt, die ausschließlich alleinige Gebete vorschreibt ist diese durch unser Grundgesetz genauso geschütz wie eine, die ausschließlich gemeinsames Gebet vorschreibt.

Und wie gesagt, ob diese Regelung sinnvoll ist stellt eine ganz andere Sache dar. Und auch ich würde viel lieber mit jemandem auf Abstand im Garten hocken. Ob und wie Viele Leute in ne Kirche dürfen geht auch mir herzlich am Arsch vorbei.
Wenn man so argumentiert, wie bei allen anderen Beschränkungen: Auch wenn sie sich wissentlich in Gefahr begeben, sich anzustecken oder den Virus an andere weiterzugeben?
 

Revalon

THAT GUY
27 Apr. 2007
20.902
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Leverkusen
Im christlichen Glauben (vermutlich auch in anderen, aber da kenne ich mich nicht aus) ist das Gemeinsame ein sehr wichtiger Bestandteil.
Von daher ist die Ausübung durch ein Verbot öffentlicher Gottesdienste schon eingeschränkt, wenn auch nicht unterbunden.
Ein anderer Teil wäre die Eucharistie (die nunmal auch vom Gemeinsamen lebt).

Aber wie bei allen anderen Rechten, die eingeschränkt werden, muss auch hier sorgfältig abgewogen werden, ob diese Einschränkung nun wirklich schlimmer ist als die Gefahr von Ansteckungen.

Und da habe ich jetzt auch als Christ meine Zweifel.
 
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Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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Best, Nederland. Jetzt Belgien
Öhm, kann man diese Gottesdienst-Diskussion im COVID Laber weiter fortsetzen?
Dann kann man sich hier auf den Fakten beschränken. ;)

In Frankreich gibt's ab dem 11. Mai Lockerungen. Das wichtigste: sie brauchen keine Genehmigung mehr um auf die Straße zu gehen.

Und Veranstaltungen von >5.000 sind bis den 1. September verboten.
 
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Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
242.687
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Also ich bin ja auch kein Jurist, aber da steht ja nicht ausdrücklich drin, dass man ein Recht auf gemeinsame Glaubensausübung hat. Die persönliche war ja nie eingeschränkt. Ich finde es einfach nur absurd, dass ich mich nicht mit fünf Metern Abstand in den Garten vom Nachbarn setzen darf, aber mich für zwei Stunden in einen potenziellen Virenherd, der nicht zwingend sein muss.
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