Wenn's keinen nennenswerten Unterschied gibt macht dein "da könnte auch X stehen"-Einwand aber leider keinen Sinn. ^^
Wie bereits auf Seite 42 erwähnt war der ursprüngliche Plan ein paar Pappnasen mal gehörig auch den Keks zu gehen, und das hat ja wohl auch hervorragend funktioniert.
Ja, und ein ums andere Mal machst Du Dich total zum Affen, weil Du nicht in der Lage bist, das Provozieren um des Provozierens willen in ein halbwegs anständiges Argumentationskleid zu verpacken.
Aber für ganz Blöde erklär ich's gern noch einmal.
Ich hatte postuliert, dass wenn man mit dieser diffusen Argumentation (Belästigung, Gefährdung) Crowdsurfing verbietet, man im gleichen Zuge auch bedenken müsste, dass Circlepits, Moshpits etc. pp. genau den gleichen Prinzipien unterliegen, also verboten werden könnten. Das ging mir dann zu weit. Ich habe dann noch Dir vorgeworfen, Du würdest mit zweierlei Maß (Circlepits vs. Crowdsurfing) messen.
Du warfst dann ein, dass Circlepits streng genommen laut AGB verboten seien.
Ich stellte daraufhin oben genanntes noch einmal klar, indem ich sagte, dass wenn schon nicht Circlepits, dann doch auch Moshpits in meinem Post stehen könnten, das macht in dem Fall keinen Unterschied. Denn alles das gehört immer noch zur Gruppe der "potentiell belästigenden Aktivitäten".
Es macht insofern überhaupt keinen Unterschied, ob da nun "Circlepit" oder "Moshpit" steht, und trotzdem haben sowohl der Post als auch der Einwand Sinn.