Hurrabärchi
nur zum Pöbeln hier
- 9 Okt. 2012
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Ja.Hallo Herr Frühlingshansi, Sie gewitzter Rechenkünstler, haben Sie wieder ulkige Versicherungstarife zu Ihren Gunsten errechnet?
Die Frage ist, ob Sie nach Erstattung der Versicherung noch Gläubiger des Festivals sind und Anspruch auf Rückerstattung bei Absage habenWarum? Ist die einzige denkbare Konstellation, die eine Nicht-Rückzahlung der Versicherungsprämie rechtfertigen würde!
Und wegen des moralischen Aspekts kommt doch niemand ins Gefängnis...