Hurrabärchi
nur zum Pöbeln hier
- 9 Okt. 2012
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Ja.Hallo Herr Frühlingshansi, Sie gewitzter Rechenkünstler, haben Sie wieder ulkige Versicherungstarife zu Ihren Gunsten errechnet?![]()

Die Frage ist, ob Sie nach Erstattung der Versicherung noch Gläubiger des Festivals sind und Anspruch auf Rückerstattung bei Absage habenWarum? Ist die einzige denkbare Konstellation, die eine Nicht-Rückzahlung der Versicherungsprämie rechtfertigen würde!
Und wegen des moralischen Aspekts kommt doch niemand ins Gefängnis...
