spartacus
W:O:A Metalhead
- 20 Sep. 2010
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Richtig die Ravioli gehörn alle in meinen Magen
Bäh von dem zeug geht doch nichtmal ne ganze dose rein...
Richtig die Ravioli gehörn alle in meinen Magen
Meinen Kopf verwette ich grundsätzlich nie, aber ich kann dir versichern, dass meine Informationen aus einem Standardkommentar zum StGB und aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stammen.Mit dem bin ich vorletztes Jahr auf einige viele Cokes und Eis um die Zelte geschlichen
Was du trinkst, bleibt dir überlassen
Willst du deinen Kopf drauf verwetten? Ich würds nicht tun...
Fahrlässigkeit auf jeden Fall, aber die greift eben nur, wenn etwas passiert, weil es keinen fahrlässigen Versuch gibt. Bei Versuchter Körperverletzung bräuchte man mindestens ein billigendes Inkaufnehmen des Personenschadens (bewusst fahrlässiges Handeln reicht nicht), und das traue ich nun wirklich keinem Festivalbesucher zu.Das Beispiel von dir war glaub eher ne Haarspray-Dose oder sowas, gemessen an dem Drahtgestell darüber (das als Dosenfänger dient). Gas (Propan/Butan) würde keine flüssigen Rückstände hinterlassen, und der Feuerball wäre bei 450g sicher nen ganzes Eck größer (450g Propan, Normaldruck/0°C: ~230 Liter Reinvolumen - Verbrennung ist nochmal nen anderer Fall, kann ich aber gerne auch noch rechnen...).
Ich wäre mir bei deinem Abstand nicht ganz so sicher... ich weiß von Acetylenflaschen, die mal gerne 150 Meter weiter gefunden wurden (nachdem sie die Ziegelwand zerlegt haben) - gut, waren größere Flaschen, aber damit halt auch nen feines Stück schwerer...
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass ein Campground keine Ausstellungsfläche für Zelte ist, sondern ein Schlafplatz. Und nachdem ich schon Kunststoffbrände gesehen habe, und auch schon die Verbrennungen davon, würde ich mindestens auf Fahrlässigkeit, wenn nicht auf versuchte schwere Körperverletzung (die nicht nur einen Fall betrifft - glaub mir, diese verdammten Zeltwände können verdammt schnell und heiß brennen) gehen...
Aber Hallo! Wenn ich mir da teilweise die Zeltkolonien ansehe - wenn da ein Zelt brennt, haben wir in wenigen Minuten nen Flächenbrand. Und die Anrückzeiten (Edit: der Rettungskräfte) in Wacken sind alles, aber nicht normal...
Urteile werden immer noch von Gerichten gefällt, nicht von Staatsanwaltschaften. Und die Strafzumessung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen. Bei einer kleine Explosion wie einer Gaskartusche ist, jedenfalls bei Ausbleiben eines Personen- und keinem oder nur geringfügigem Sachschaden selbst eine geringe Bewährungsstrafe am oberen Rand des Machbaren. Der Regelfall wird die Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 1 StPO sein (auch eine Brandgefahr ist hier nur fahrlässig verursacht worden, dementsprechend greift nur § 306f Abs. 3 StGB oder § 306d (fahrlässige Brandstiftung) und es liegt also nur ein Vergehen vor, das nicht mit einer Mindeststrafe bedacht ist).Dazu konsumiere man "Herbeiführen einer Brandgefahr., 306f StGB".
Wie Du es auch drehst und wendest
(a) es ist scheiße, sowas zu tun,
(b) es gefährdet andere Festivalbesucher,
(c) wenn Du dabei erwischt wirst, und ein StA Bock drauf hat, fickt er Dein Leben, denn die Gesetze geben es her.
Ob gefährlich,oder nicht.Es bleibt einfach schwachsinnig.
Öhm... hast du die Nummer mit der Ravioli-Dose nicht gesehen ?Bei Versuchter Körperverletzung bräuchte man mindestens ein billigendes Inkaufnehmen des Personenschadens (bewusst fahrlässiges Handeln reicht nicht), und das traue ich nun wirklich keinem Festivalbesucher zu.
Ich bin auf dem Gebiet natürlich nur ein Laie, aber...Bei einer kleine Explosion wie einer Gaskartusche (...)
Nur mal so am Rande,Bei einer kleine Explosion wie einer Gaskartusche ist, jedenfalls bei Ausbleiben eines Personen- und keinem oder nur geringfügigem Sachschaden selbst eine geringe Bewährungsstrafe am oberen Rand des Machbaren.
Würde als Argument bestenfalls nur sehr bedingt hilfreich sein, da...Muss man erst eine Simulation anhängen um zu beweisen, dass eine Gaskartusche auf größere Entfernungen ungefährlich ist?
Nope, sinnlos vielleicht - Schwachsinn ist was anderes. Zum Beispiel, wenn es gefährlich ist.
Ist wie bei den Müllfeuern am Sonntag morgen.
Kein Zelt mehr auf dem ganzen Platz, der Rasen nass, der Wald weit weg und ein paar Leute zünden das an, was andere liegen gelassen haben.
Auch da ist und bleibt das, worüber man sich die meisten Gedanken machen sollte, die Umwelt.
Ich denke wir sind uns darüber einig, dass man bei Feuerwerk auf dem Festival entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen muss, die es unmöglich machen, Raketen o.ä. auch nur in Sichtweite von Zelten "abzufeuern" und das selbst Kleinfeuerwerk gefährlich sein könnte (nicht umsonst gibt es ein Wunderkerzenverbot).
Auch gibt es manchmal Idioten, die in der Menge Bengalos o.ä. zünden. Kann dann auch SEHR gefährlich werden. Und zwar wegen der Menge =) Würde er das auf ner einsamen Wiese machen, zB einem noch nicht belegtem Zeltplatz, dann würde imho nichts dagegen sprechen. Und darauf will ich doch die ganze Zeit hinaus.
Geht es um die Gefährdung von irgendwas oder irgendwem, bin ich sofort hellwach. Wenn aber irgendwer Blödsinn macht - oder sonstige Spielerein, auch wenn es NICHT "erlaubt" ist, dann interessiert mich das erstmal herzlich wenig. Und ganz ehrlich: Alles andere ist Scheinmoral.
Tue uns allen bitte den Gefallen und bleib in Zukunft weg von dem Festival. Wäre ein Idiot weniger
Kannst du gerne haben - ich kann ja wirklich fast alles fressen, aber bei Ravioli kommts mir überall rausRichtig die Ravioli gehörn alle in meinen Magen
Ich bin Schreiner, Feuerwehrler, CTA und Chemiestudent - ich muss nicht auch noch Jurist sein. Verzeih mir also bitte meine gelinde Unkenntnis und ein (durch familiäre Angelegenheiten bedingtes) geringes bis nicht vorhandenes Vertrauen in die Justiz in egal welcher Richtung.
Wird das dann so eine Simulation, bei der das gegenteilige Äquivalent von 3mm-Alublechen, die Panzerplatten durchschneiden, präsentiert wird?Naja die Ravioli fliegen zumindest weiter als sich die "Explosion" der Gaskartusche zu bemerken macht.
Muss man erst eine Simulation anhängen um zu beweisen, dass eine Gaskartusche auf größere Entfernungen ungefährlich ist?
Genau, weil die Feuerwehrleute, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, den Brandschutz sicherzustellen, sich ja über jeden Einsatz freuen, den sie da fahren dürfen. Kostet ja auch nix, so ein Einsatz.Auch da ist und bleibt das, worüber man sich die meisten Gedanken machen sollte, die Umwelt.
Dann machs zuhause, im eigenen Garten, und nicht in Wacken? Wie zum Teufel kommst du eigentlich auf die völlig hirnrissige Idee, dass das NUR in Wacken der Burner schlechthin ist, und dass das UNBEDINGT da gemacht werden muss?Würde er das auf ner einsamen Wiese machen, zB einem noch nicht belegtem Zeltplatz, dann würde imho nichts dagegen sprechen. Und darauf will ich doch die ganze Zeit hinaus.
Billigende Inkaufnahme, d.h. Eventualvorsatz, liegt nur dann vor, wenn der Täter den tatbestandsmäßigen Erfolg, d.h. den Schadenseintritt oder die Gefährdungslage, ernsthaft für möglich hält, ihn billigt und sich damit abfindet. Im Unterschied dazu liegt bewusste Fahrlässigkeit vor, wenn der Täter die Möglichkeit des Taterfolgs zwar bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, ihn aber für unwahrscheinlich hält und davon ausgeht, dass schon nichts passieren wird. Wenn er Leute mit Ravioli einsauen möchte, aber die Möglichkeit einer Verletzung von Personen nicht sieht oder dies für unwahrscheinlich hält, liegt demnach keine billigende Inkaufnahme und daher auch kein vorsätzliches Verhalten vor. Wenn er aber weiß, dass eine Verletzung von Personen möglich ist, ihm dies aber egal ist, weil er unbedingt sein Explosionsvergnügen haben möchte, liegt Eventualvorsatz vor, im letzteren Fall ist dann auch wenn kein Schaden eintritt zumindest das Versuchsdelikt verwirklicht (und zwar bereits dann, wenn er zur Tat unmittelbar angesetzt hat, d.h. spätestens in dem Moment, wo die Kartusche im Feuer liegt).Öhm... hast du die Nummer mit der Ravioli-Dose nicht gesehen ?
Wenn jemand seinen "improvisierten Sprengsatz" ganz bewusst an einer Stelle plaziert von der er/sie weiss das da ständig Leute lang spazieren, und das doch wohl eindeutig mit der Absicht auch jemanden von diesen Leuten zu erwischen (auch wenn der "Plan" vorsehen mag "nur" ein paar Leute mit Ravioli einzusauen, und nicht das jemand 'nen Teil der Dose im Kopf stecken hat) soll das kein "billigendes Inkaufnehmen eines Personenschadens" sein ?
Und was meinst du bitte mit "traue ich keinem zu"?
Da gibt's doch massenhaft "Videodokumentationen" drüber...
Du musst bedenken, dass die einschlägigen Straftatbestände ein großes Spektrum von Sachverhalten erfassen müssen, das reicht von Haarspray-Dosen und Gaskartuschen bis hin zu explodierenden Tanklastwagen und Plastiksprengstoff. Außerdem muss das Maß der entstandenen Gefahr bedacht werden. Der in den verschiedenen Varianten des § 308 StGB vorgesehene Strafrahmen von maximal fünf Jahren bei fahrlässigem und maximal 15 Jahren bei vorsätzlichem Verhalten (vgl. § 38 Abs. 2 StGB) bietet da umfassende Möglichkeiten, und eine letztlich ohne einen Schaden zu verursachen verpuffte Gaskartusche muss da zwangsläufig im unteren Rahmen bleiben. Ich hatte selbst mal ein Verfahren am Hals wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Brandgefahr (Lagerfeuer am Waldrand bei Waldbrandgefahr, im Rückblick wirklich keine besonders kluge Idee), das ist auch eingestellt worden.Ich bin auf dem Gebiet natürlich nur ein Laie, aber...
http://www.myvideo.de/watch/6130470/Gaskartusche_4
...unter einer "kleinen Explosion" stell' ich mir was anderes vor.
Stimmt, allerdings unterliegen ja vermutlich einige, die mit dem Feuer spielen, noch dem Jugendstrafrecht, und einiges wird da nicht ins Bundeszentralregister eingetragen oder kommt zumindest nicht ins Führungszeugnis (für Einzelheiten vgl. § 32 BZRG).Nur mal so am Rande,
selbst mit einer "geringen Bewährungsstrafe" gilt man als Vorbestaft - kommt bsp. bei Bewerbungen meist nicht so gut an. ^^
Nur um das klarzustellen, mir geht es nicht darum, das Hochjagen von Gaskartuschen zu verteidigen oder gutzuheißen, ich wollte lediglich ein paar rechtliche Gesichtspunkte verdeutlichen, weil hier verschiedene Strafnormen in den Ring geworfen worden sind.Würde als Argument bestenfalls nur sehr bedingt hilfreich sein, da...
1.) auf "grössere Entfernung" auch eine nukleare Explosion ungefährlich ist
2.) ja wohl durch allerlei Praxis und clevererweise publizierter Videos als erwiesen gelten darf das ein Grossteil der Leute, die sowas machen, weder das Gefahrenpotential tatsächlich einschätzen können, noch sich wirklich Gedanken drum zu machen was sie da anrichten, und i.d.R. auch besoffen sind.
Brauchst du ja auch nicht zu sein, den Juristen mache ja ich, und ich bin zuversichtlich, dass wir mit unserem vereinten interdisziplinären Fachwissen schon in wenigen Tagen herausgefunden haben werden, was wir vorher schon wussten: Dass man die Gaskartuschen am besten bestimmungsgemäß verwendet und sie hochzujagen keine sonderlich intelligente Idee ist(...)
Ich bin Schreiner, Feuerwehrler, CTA und Chemiestudent - ich muss nicht auch noch Jurist sein. Verzeih mir also bitte meine gelinde Unkenntnis und ein (durch familiäre Angelegenheiten bedingtes) geringes bis nicht vorhandenes Vertrauen in die Justiz in egal welcher Richtung.
(...)
Wenn man sie unbedingt hochjagen will: Bindet sie nem Hund an den Schwanz und jagt den auf nen Baum. Dann ist die Kartusche indirekt auch hochgejagt worden.