2011 - Der Rauswurf der Feuerwerker

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Pvanderloewen

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2008
137
0
61
Mit dem bin ich vorletztes Jahr auf einige viele Cokes und Eis um die Zelte geschlichen :D

Was du trinkst, bleibt dir überlassen ;)

Willst du deinen Kopf drauf verwetten? Ich würds nicht tun...
Meinen Kopf verwette ich grundsätzlich nie, aber ich kann dir versichern, dass meine Informationen aus einem Standardkommentar zum StGB und aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stammen.
Das Beispiel von dir war glaub eher ne Haarspray-Dose oder sowas, gemessen an dem Drahtgestell darüber (das als Dosenfänger dient). Gas (Propan/Butan) würde keine flüssigen Rückstände hinterlassen, und der Feuerball wäre bei 450g sicher nen ganzes Eck größer (450g Propan, Normaldruck/0°C: ~230 Liter Reinvolumen - Verbrennung ist nochmal nen anderer Fall, kann ich aber gerne auch noch rechnen...).
Ich wäre mir bei deinem Abstand nicht ganz so sicher... ich weiß von Acetylenflaschen, die mal gerne 150 Meter weiter gefunden wurden (nachdem sie die Ziegelwand zerlegt haben) - gut, waren größere Flaschen, aber damit halt auch nen feines Stück schwerer...

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass ein Campground keine Ausstellungsfläche für Zelte ist, sondern ein Schlafplatz. Und nachdem ich schon Kunststoffbrände gesehen habe, und auch schon die Verbrennungen davon, würde ich mindestens auf Fahrlässigkeit, wenn nicht auf versuchte schwere Körperverletzung (die nicht nur einen Fall betrifft - glaub mir, diese verdammten Zeltwände können verdammt schnell und heiß brennen) gehen...
Fahrlässigkeit auf jeden Fall, aber die greift eben nur, wenn etwas passiert, weil es keinen fahrlässigen Versuch gibt. Bei Versuchter Körperverletzung bräuchte man mindestens ein billigendes Inkaufnehmen des Personenschadens (bewusst fahrlässiges Handeln reicht nicht), und das traue ich nun wirklich keinem Festivalbesucher zu.
Aber Hallo! Wenn ich mir da teilweise die Zeltkolonien ansehe - wenn da ein Zelt brennt, haben wir in wenigen Minuten nen Flächenbrand. Und die Anrückzeiten (Edit: der Rettungskräfte) in Wacken sind alles, aber nicht normal...

Dazu konsumiere man "Herbeiführen einer Brandgefahr., 306f StGB".

Wie Du es auch drehst und wendest

(a) es ist scheiße, sowas zu tun,
(b) es gefährdet andere Festivalbesucher,
(c) wenn Du dabei erwischt wirst, und ein StA Bock drauf hat, fickt er Dein Leben, denn die Gesetze geben es her.
Urteile werden immer noch von Gerichten gefällt, nicht von Staatsanwaltschaften. Und die Strafzumessung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen. Bei einer kleine Explosion wie einer Gaskartusche ist, jedenfalls bei Ausbleiben eines Personen- und keinem oder nur geringfügigem Sachschaden selbst eine geringe Bewährungsstrafe am oberen Rand des Machbaren. Der Regelfall wird die Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 1 StPO sein (auch eine Brandgefahr ist hier nur fahrlässig verursacht worden, dementsprechend greift nur § 306f Abs. 3 StGB oder § 306d (fahrlässige Brandstiftung) und es liegt also nur ein Vergehen vor, das nicht mit einer Mindeststrafe bedacht ist).
 

simfight

Member
4 Aug. 2008
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Hannover
Naja die Ravioli fliegen zumindest weiter als sich die "Explosion" der Gaskartusche zu bemerken macht.
Muss man erst eine Simulation anhängen um zu beweisen, dass eine Gaskartusche auf größere Entfernungen ungefährlich ist?

Und habt ihr außer Mutmaßungen und Beleidigungen noch irgendwas drauf?
 

krümel04

W:O:A Metalhead
12 Juli 2009
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15 Minuten bis Wacken!!!!
Also Jungs/Mädels, man kann dieses Thema ja auch "totdiskutieren" aber ich denke, der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen, daß solch ein Festival und so ein (für mich) grober Unfug einfach nicht zusammenpassen, es können immer Personen zu schaden kommen..... Wissenschaft hin, Rechtsprechung her.... Ich bin weder Anwalt noch Richter noch Chemiker etc. Ich bin einfach nur eine ganz "normale" Frau/Mutter und will nicht, daß meine "Ableger" solchen Mist machen, also kann, will und werde ich so etwas auch niemals gutheißen.
 

rolloFL

Member
22 Aug. 2002
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53
Website besuchen
ÖDE!

Wir hatten wenigsten den Brennspiritus-Klassiker-Unfall bei uns im Camp. Unter Freunden blieb das ohne Gerichtsverfahren, klar. Aber da wird einem doch klar, das man wider besseren Wissens auch mal was falsch machen kann und das kann JEDEM passieren. Darum wird ja auch so eindringlich davor gewarnt.

Manch einem Idioten (sorry, wer sich und andere SO wie hier beschrieben gefährdet verdient keinen anderen Titel!) kann man das eben nicht verständlich machen. Da muss erst was passieren, bis diese überhebliche Selbstüberschätzung angekratzt wird. Und selbst dann ist das noch keine Garanie dafür, dass sich was im Hirn bewegt....
 

simfight

Member
4 Aug. 2008
78
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51
Hannover
Ob gefährlich,oder nicht.Es bleibt einfach schwachsinnig.:o


Nope, sinnlos vielleicht - Schwachsinn ist was anderes. Zum Beispiel, wenn es gefährlich ist.

Ist wie bei den Müllfeuern am Sonntag morgen.
Kein Zelt mehr auf dem ganzen Platz, der Rasen nass, der Wald weit weg und ein paar Leute zünden das an, was andere liegen gelassen haben.
Auch da ist und bleibt das, worüber man sich die meisten Gedanken machen sollte, die Umwelt.


Ich denke wir sind uns darüber einig, dass man bei Feuerwerk auf dem Festival entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen muss, die es unmöglich machen, Raketen o.ä. auch nur in Sichtweite von Zelten "abzufeuern" und das selbst Kleinfeuerwerk gefährlich sein könnte (nicht umsonst gibt es ein Wunderkerzenverbot).
Auch gibt es manchmal Idioten, die in der Menge Bengalos o.ä. zünden. Kann dann auch SEHR gefährlich werden. Und zwar wegen der Menge =) Würde er das auf ner einsamen Wiese machen, zB einem noch nicht belegtem Zeltplatz, dann würde imho nichts dagegen sprechen. Und darauf will ich doch die ganze Zeit hinaus.


Geht es um die Gefährdung von irgendwas oder irgendwem, bin ich sofort hellwach. Wenn aber irgendwer Blödsinn macht - oder sonstige Spielerein, auch wenn es NICHT "erlaubt" ist, dann interessiert mich das erstmal herzlich wenig. Und ganz ehrlich: Alles andere ist Scheinmoral.
 
Zuletzt bearbeitet:

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Bei Versuchter Körperverletzung bräuchte man mindestens ein billigendes Inkaufnehmen des Personenschadens (bewusst fahrlässiges Handeln reicht nicht), und das traue ich nun wirklich keinem Festivalbesucher zu.
Öhm... hast du die Nummer mit der Ravioli-Dose nicht gesehen ?
Wenn jemand seinen "improvisierten Sprengsatz" ganz bewusst an einer Stelle plaziert von der er/sie weiss das da ständig Leute lang spazieren, und das doch wohl eindeutig mit der Absicht auch jemanden von diesen Leuten zu erwischen (auch wenn der "Plan" vorsehen mag "nur" ein paar Leute mit Ravioli einzusauen, und nicht das jemand 'nen Teil der Dose im Kopf stecken hat) soll das kein "billigendes Inkaufnehmen eines Personenschadens" sein ?

Und was meinst du bitte mit "traue ich keinem zu"?
Da gibt's doch massenhaft "Videodokumentationen" drüber...

Bei einer kleine Explosion wie einer Gaskartusche (...)
Ich bin auf dem Gebiet natürlich nur ein Laie, aber...
http://www.myvideo.de/watch/6130470/Gaskartusche_4
...unter einer "kleinen Explosion" stell' ich mir was anderes vor.

Bei einer kleine Explosion wie einer Gaskartusche ist, jedenfalls bei Ausbleiben eines Personen- und keinem oder nur geringfügigem Sachschaden selbst eine geringe Bewährungsstrafe am oberen Rand des Machbaren.
Nur mal so am Rande,
selbst mit einer "geringen Bewährungsstrafe" gilt man als Vorbestaft - kommt bsp. bei Bewerbungen meist nicht so gut an. ^^

Muss man erst eine Simulation anhängen um zu beweisen, dass eine Gaskartusche auf größere Entfernungen ungefährlich ist?
Würde als Argument bestenfalls nur sehr bedingt hilfreich sein, da...
1.) auf "grössere Entfernung" auch eine nukleare Explosion ungefährlich ist
2.) ja wohl durch allerlei Praxis und clevererweise publizierter Videos als erwiesen gelten darf das ein Grossteil der Leute, die sowas machen, weder das Gefahrenpotential tatsächlich einschätzen können, noch sich wirklich Gedanken drum zu machen was sie da anrichten, und i.d.R. auch besoffen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
117.120
12.505
168
Metalfranken
Übrigens, ich hab aufm SB am letzten Tag bemerkt wie so nen paar Chaoten ne Raviolidose sprengen wollten. Hab mir dann gleich den nächsten Security geschnappt und bei denen aufgekreuzt. Die werden das zu 99% nicht wieder tun :D
Ich hätt den Typen ja fast gewünscht, dass die Dose genau in dem Moment explodiert wenn sie die in die Hand nehmen um sie wieder runter zu tun.
 

kranich04

W:O:A Metalmaster
16 März 2008
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Hamburg
Nope, sinnlos vielleicht - Schwachsinn ist was anderes. Zum Beispiel, wenn es gefährlich ist.

Ist wie bei den Müllfeuern am Sonntag morgen.
Kein Zelt mehr auf dem ganzen Platz, der Rasen nass, der Wald weit weg und ein paar Leute zünden das an, was andere liegen gelassen haben.
Auch da ist und bleibt das, worüber man sich die meisten Gedanken machen sollte, die Umwelt.


Ich denke wir sind uns darüber einig, dass man bei Feuerwerk auf dem Festival entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen muss, die es unmöglich machen, Raketen o.ä. auch nur in Sichtweite von Zelten "abzufeuern" und das selbst Kleinfeuerwerk gefährlich sein könnte (nicht umsonst gibt es ein Wunderkerzenverbot).
Auch gibt es manchmal Idioten, die in der Menge Bengalos o.ä. zünden. Kann dann auch SEHR gefährlich werden. Und zwar wegen der Menge =) Würde er das auf ner einsamen Wiese machen, zB einem noch nicht belegtem Zeltplatz, dann würde imho nichts dagegen sprechen. Und darauf will ich doch die ganze Zeit hinaus.


Geht es um die Gefährdung von irgendwas oder irgendwem, bin ich sofort hellwach. Wenn aber irgendwer Blödsinn macht - oder sonstige Spielerein, auch wenn es NICHT "erlaubt" ist, dann interessiert mich das erstmal herzlich wenig. Und ganz ehrlich: Alles andere ist Scheinmoral.


Du willst es einfach nicht begreifen oder? Ungefährlich hin oder her, es ist weder erwünscht noch erlaubt. Da änderst du auch nichts daran und wenn du noch so einen Bullshit verzapfst. Dir und deinen Kollegen gehört umgehend das Bändchen abgenommen und mit Pauken und Trompeten vom Platz gejagt. So was Dämliches und Unbelehrbares hab ich selten gesehen.
Das gleiche gilt übrigens für Feuerwerk. KAnn man sich nicht einfach mal an Vorgaben und Regeln halten? Muss man immer bewusst irgendeine Scheisse abziehen, damit man cool oder wegen mir auf extrem trve und hart rüberkommt? Was habt ihr denn von diesem Schwachsinn? Sorry aber wenn ich so was lese, zweifel ich doch stark an eurer geistigen Größe. Tue uns allen bitte den Gefallen und bleib in Zukunft weg von dem Festival. Wäre ein Idiot weniger
 

King-of-Darkness

W:O:A Metalmaster
3 Mai 2008
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83
127.0.0.1
Richtig die Ravioli gehörn alle in meinen Magen :):)
Kannst du gerne haben - ich kann ja wirklich fast alles fressen, aber bei Ravioli kommts mir überall raus :o

Ich bin Schreiner, Feuerwehrler, CTA und Chemiestudent - ich muss nicht auch noch Jurist sein. Verzeih mir also bitte meine gelinde Unkenntnis und ein (durch familiäre Angelegenheiten bedingtes) geringes bis nicht vorhandenes Vertrauen in die Justiz in egal welcher Richtung.
Naja die Ravioli fliegen zumindest weiter als sich die "Explosion" der Gaskartusche zu bemerken macht.
Muss man erst eine Simulation anhängen um zu beweisen, dass eine Gaskartusche auf größere Entfernungen ungefährlich ist?
Wird das dann so eine Simulation, bei der das gegenteilige Äquivalent von 3mm-Alublechen, die Panzerplatten durchschneiden, präsentiert wird?

Andere Idee: Ich frag mal meine Kameraden, ob wir das mal aufm Übungsgelände machen - also so richtig mit Brandschutz. Normalerweise müsste die erste Übung nach der Sommerpause eh in 3 Wochen stattfinden...

Auch da ist und bleibt das, worüber man sich die meisten Gedanken machen sollte, die Umwelt.
Genau, weil die Feuerwehrleute, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, den Brandschutz sicherzustellen, sich ja über jeden Einsatz freuen, den sie da fahren dürfen. Kostet ja auch nix, so ein Einsatz. :rolleyes:

Ich bezweifle langsam ernsthaft, dass du überhaupt irgendein Abitur geschafft hast...

Würde er das auf ner einsamen Wiese machen, zB einem noch nicht belegtem Zeltplatz, dann würde imho nichts dagegen sprechen. Und darauf will ich doch die ganze Zeit hinaus.
Dann machs zuhause, im eigenen Garten, und nicht in Wacken? Wie zum Teufel kommst du eigentlich auf die völlig hirnrissige Idee, dass das NUR in Wacken der Burner schlechthin ist, und dass das UNBEDINGT da gemacht werden muss?

Fassen wir doch mal zusammen:
- Du musst ewig latschen, bis du ein sicheres Fleckchen in Wacken gefunden hast
- Du musst dort ein Feuerchen entzünden
- Du musst den ganzen Käse dafür dorthin schleppen
- Sieht dich jemand, ist Ärger zumindest wahrscheinlich
- Der ganze Aufwand für einen Feuerball, der schlappe 0,3 Sekunden dauert
Gut, du studierst kein BWL, und offensichtlich haben Physiker sowieso eine krude Vorstellung von Effizienz, aber wenn ICH meine Nitrozellulose statt unterm Abzug im Labor, wo das Zeug alles da ist, irgendwo im Stadtpark nitrierte, weil da grad so hübsch die Sonne scheint, würde mein Prof nicht nur unverständnisvoll den Kopf schütteln - und das völlig zurecht...
 

Pvanderloewen

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2008
137
0
61
Öhm... hast du die Nummer mit der Ravioli-Dose nicht gesehen ?
Wenn jemand seinen "improvisierten Sprengsatz" ganz bewusst an einer Stelle plaziert von der er/sie weiss das da ständig Leute lang spazieren, und das doch wohl eindeutig mit der Absicht auch jemanden von diesen Leuten zu erwischen (auch wenn der "Plan" vorsehen mag "nur" ein paar Leute mit Ravioli einzusauen, und nicht das jemand 'nen Teil der Dose im Kopf stecken hat) soll das kein "billigendes Inkaufnehmen eines Personenschadens" sein ?

Und was meinst du bitte mit "traue ich keinem zu"?
Da gibt's doch massenhaft "Videodokumentationen" drüber...
Billigende Inkaufnahme, d.h. Eventualvorsatz, liegt nur dann vor, wenn der Täter den tatbestandsmäßigen Erfolg, d.h. den Schadenseintritt oder die Gefährdungslage, ernsthaft für möglich hält, ihn billigt und sich damit abfindet. Im Unterschied dazu liegt bewusste Fahrlässigkeit vor, wenn der Täter die Möglichkeit des Taterfolgs zwar bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, ihn aber für unwahrscheinlich hält und davon ausgeht, dass schon nichts passieren wird. Wenn er Leute mit Ravioli einsauen möchte, aber die Möglichkeit einer Verletzung von Personen nicht sieht oder dies für unwahrscheinlich hält, liegt demnach keine billigende Inkaufnahme und daher auch kein vorsätzliches Verhalten vor. Wenn er aber weiß, dass eine Verletzung von Personen möglich ist, ihm dies aber egal ist, weil er unbedingt sein Explosionsvergnügen haben möchte, liegt Eventualvorsatz vor, im letzteren Fall ist dann auch wenn kein Schaden eintritt zumindest das Versuchsdelikt verwirklicht (und zwar bereits dann, wenn er zur Tat unmittelbar angesetzt hat, d.h. spätestens in dem Moment, wo die Kartusche im Feuer liegt).

(Kleiner Exkurs: Zusätzlich zum Eventualvorsatz gibt es noch den dolus directus ersten und zweiten Grades; im ersten Fall wünscht der Täter den tatbestandsmäßigen Erfolg (Handeln mit zielgerichtetem Erfolgswillen), im zweiten Fall weiß er oder hält es für sicher, dass der Erfolg eintritt.)

Und vielleicht bin ich da zu gutgläubig, aber ein derart skrupelloses Verhalten traue ich Wacken-Besuchern nicht zu.
Ich bin auf dem Gebiet natürlich nur ein Laie, aber...
http://www.myvideo.de/watch/6130470/Gaskartusche_4
...unter einer "kleinen Explosion" stell' ich mir was anderes vor.
Du musst bedenken, dass die einschlägigen Straftatbestände ein großes Spektrum von Sachverhalten erfassen müssen, das reicht von Haarspray-Dosen und Gaskartuschen bis hin zu explodierenden Tanklastwagen und Plastiksprengstoff. Außerdem muss das Maß der entstandenen Gefahr bedacht werden. Der in den verschiedenen Varianten des § 308 StGB vorgesehene Strafrahmen von maximal fünf Jahren bei fahrlässigem und maximal 15 Jahren bei vorsätzlichem Verhalten (vgl. § 38 Abs. 2 StGB) bietet da umfassende Möglichkeiten, und eine letztlich ohne einen Schaden zu verursachen verpuffte Gaskartusche muss da zwangsläufig im unteren Rahmen bleiben. Ich hatte selbst mal ein Verfahren am Hals wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Brandgefahr (Lagerfeuer am Waldrand bei Waldbrandgefahr, im Rückblick wirklich keine besonders kluge Idee), das ist auch eingestellt worden.
Nur mal so am Rande,
selbst mit einer "geringen Bewährungsstrafe" gilt man als Vorbestaft - kommt bsp. bei Bewerbungen meist nicht so gut an. ^^
Stimmt, allerdings unterliegen ja vermutlich einige, die mit dem Feuer spielen, noch dem Jugendstrafrecht, und einiges wird da nicht ins Bundeszentralregister eingetragen oder kommt zumindest nicht ins Führungszeugnis (für Einzelheiten vgl. § 32 BZRG).
Würde als Argument bestenfalls nur sehr bedingt hilfreich sein, da...
1.) auf "grössere Entfernung" auch eine nukleare Explosion ungefährlich ist
2.) ja wohl durch allerlei Praxis und clevererweise publizierter Videos als erwiesen gelten darf das ein Grossteil der Leute, die sowas machen, weder das Gefahrenpotential tatsächlich einschätzen können, noch sich wirklich Gedanken drum zu machen was sie da anrichten, und i.d.R. auch besoffen sind.
Nur um das klarzustellen, mir geht es nicht darum, das Hochjagen von Gaskartuschen zu verteidigen oder gutzuheißen, ich wollte lediglich ein paar rechtliche Gesichtspunkte verdeutlichen, weil hier verschiedene Strafnormen in den Ring geworfen worden sind.

Vielleicht findet ja irgendwer mal heraus, ob im Nachgang des diesjährigen Wacken tatsächlich jemand wegen sowas verurteilt wird. Würde mich doch stark wundern.

Achja, dass der Veranstalter diese Leute vom Gelände schmeißen sollte, ist aus meiner Sicht selbstverständlich. Sollen doch zuhause spielen.

(...)

Ich bin Schreiner, Feuerwehrler, CTA und Chemiestudent - ich muss nicht auch noch Jurist sein. Verzeih mir also bitte meine gelinde Unkenntnis und ein (durch familiäre Angelegenheiten bedingtes) geringes bis nicht vorhandenes Vertrauen in die Justiz in egal welcher Richtung.
(...)
Brauchst du ja auch nicht zu sein, den Juristen mache ja ich, und ich bin zuversichtlich, dass wir mit unserem vereinten interdisziplinären Fachwissen schon in wenigen Tagen herausgefunden haben werden, was wir vorher schon wussten: Dass man die Gaskartuschen am besten bestimmungsgemäß verwendet und sie hochzujagen keine sonderlich intelligente Idee ist ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

ThiefMaster

Member
6 Dez. 2009
68
0
51
Wenn man sie unbedingt hochjagen will: Bindet sie nem Hund an den Schwanz und jagt den auf nen Baum. Dann ist die Kartusche indirekt auch hochgejagt worden. ;)