wackengeher
W:O:A Metalhead
Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann aber, ob das Opfer seine Anzeige unter Druck zurückgezogen hat.
Das ist ja auch okay, aber das ist ja dann keine Ermittlung wegen bspw. Vergewaltigung sondern wegen Erpressung.
Juristisches Laienwissen:
Bei Gesetzesverstößen ab einem gewissen Grad besteht öffentliches Interesse an der Verfolgung und es bedarf keiner Anzeige des Betroffenen damit es verfolgt wird.
Wäre es Laienwissen wüsste ich davon

Aber ich wüsste gern ab welchem Grad