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wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann aber, ob das Opfer seine Anzeige unter Druck zurückgezogen hat.

Das ist ja auch okay, aber das ist ja dann keine Ermittlung wegen bspw. Vergewaltigung sondern wegen Erpressung.

Juristisches Laienwissen:
Bei Gesetzesverstößen ab einem gewissen Grad besteht öffentliches Interesse an der Verfolgung und es bedarf keiner Anzeige des Betroffenen damit es verfolgt wird.

Wäre es Laienwissen wüsste ich davon ;)
Aber ich wüsste gern ab welchem Grad
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Kann ich nicht allgemein sagen. In D verläuft imho einer zwischen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung. Vergewaltigungsvorwürfe, unabhängig davon ob man schwedisches Recht nun sinnvoll findet, gehören sicherlich auch dazu.

Nur frage ich mich, wenn man dem Täter nicht nachweisen kann, dass er das Opfer bedroht hat und das Opfer sagt "Er hat mir nichts böses getan", wie die Staatsanwaltschaft, beweisen will, dass er sie trotzdem Vergewaltigt hat.

Weil alle Beweise fürn Arsch sind, auf Deutsch gesagt. Weil das "Opfer" die alle als wertlos darstellen kann.
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
1
83
Zentralschweiz
Haben sie aber. Und wegen des öffentlichen Interesses wird weiter ermittelt, ob sie zurückziehen oder nicht.
Die Typen sollten ja eigentlich wissen, dass sie wenig Aussicht auf eine Verurteilung haben, wenn die Sachlage wirklich so ähnlich wie in dem Bericht ist. Was wollen die eigentlich? Schlussendlich werden sie noch wegen Rufschädigung verklagt.
 

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
20.551
61
103
POYENBERG
Website besuchen
Man nennt die Delikte bei denen auch ohne Anzeige ermittelt wird übrigens offizialdelikte. Das sind in Deutschland fast alle Straftaten.

Das ist so gesagt FALSCH!!

Offizialdelikte sind die Straftaten, bei denen auch ohne STRAFANTRAG des Geschädigten ermittelt wird!
Dann gibt es im Gegensatz dazu die Antragsdelikte, bei denen nur weiterverfolgt sind, wenn ein Strafantrag gestellt wurde UND es gibt die relativen Antragsdelikte, bei denen grundsätzlich nur bei Strafantragsstellung weiterverfolgt wird, AUßER die verfolgende Behörde erkennt ein besonderes öffentliches Interesse an der Weiterverfolgung; dann kann sie auch ohne Strafantrag weiterverfolgen!

Offizialdelikte beispielsweise: Diebstahl, Einbruch, gefährliche Körperverletzung...

rel. Antragsdelikte : Diebstahl geringwertiger Sachen, Körperverletzung, Sachbeschädigung...

Antragsdelikte : Beleidigung, Hausfriedensbruch
 
Zuletzt bearbeitet:

mannimamut

W:O:A Metalmaster
23 Aug. 2010
12.981
2
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72
Horst, *Zwischen Grönland und Sibirien*
Das ist so gesagt FALSCH!!

Offizialdelikte sind die Straftaten, bei denen auch ohne STRAFANTRAG des Geschädigten ermittelt wird!
Dann gibt es im Gegensatz dazu die Antragsdelikte, bei denen nur weiterverfolgt sind, wenn ein Strafantrag gestellt wurde UND es gibt die relativen Antragsdelikte, bei denen grundsätzlich nur bei Strafantragsstellung weiterverfolgt wird, AUßER die verfolgende Behörde erkennt ein besonderes öffentliches Interesse an der Weiterverfolgung; dann kann sie auch ohne Strafantrag weiterverfolgen!

Offizialdelikte beispielsweise: Diebstahl, Einbruch, gefährliche Körperverletzung...

rel. Antragsdelikte : Diebstahl geringwertiger Sachen, Körperverletzung, Sachbeschädigung...

Antragsdelikte : Beleidigung, Hausfriedensbruch

a-ha.. und wieder was dazu gelernt......;)