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Donngal

W:O:A Metalhead
12 Jan. 2010
2.961
0
61
Münster Gremmendorf
www.festivalisten.de
Es gibt nur eine Definition was eine Vergewaltigung ist und was irgendwelche Regierungen / Gesetzgeber als Vergewaltigung ansehen, macht es nicht gleich zu einer Vergewaltigung.
Definitionen eines Begriffs sind ja nicht dafür da, weil irgendwelche gescheiten Menschen tierisch Langeweile hatten, sondern damit auch für jeden halbgescheiten Menschen eine einheitliche verständliche Bedeutung vorliegt.

Selbst wenn der ganz krasse Fall kommt, dass er die Mädels mit Gewaltanwendungen dazu gezwungen hat ohne Gummi zu poppen, wäre es noch keine Vergewaltigung.
Nur weil die Schweden in ihrem Schweden-Wahn am Rad drehen, muss man nicht so ein Fass auf machen.
äh, doch. Was ist denn sonst ne Vergewaltigung? Jemanden mit Gewalt zu Sex zwingen ist eine Vergewaltigung, auch wenn derjenige vorher noch wollte und es sich anders überlegt hat.
Die "potentiellen Opfer" sahen sich aber selbst nicht als Opfer, wenn man ihren eigenen Tweeds und nachfolgenden Aktionen mit Assange Glauben schenken kann. Keine der Frauen will Assange heute noch ans Leder, das will lediglich die Staatsanwaltschaft.


Ein Grund mehr die beiden nicht als Schlampen zu bezeichnen...
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Ein Grund mehr die beiden nicht als Schlampen zu bezeichnen..
Nicht KoD sondern ich habe die so betitelt und zwar aus dem Grund, dass die ja schon mit gewirkt haben müssen. Sonst würde es gar keine Anklage geben, wenn sie auf Biegen und brechen gegen eine Anklage wären.

äh, doch. Was ist denn sonst ne Vergewaltigung? Jemanden mit Gewalt zu Sex zwingen ist eine Vergewaltigung, auch wenn derjenige vorher noch wollte und es sich anders überlegt hat.

Sie wurden doch nicht zum Sex gezwungen, sie haben ihn ja freiwillig mit ihm gemacht.
 

Donngal

W:O:A Metalhead
12 Jan. 2010
2.961
0
61
Münster Gremmendorf
www.festivalisten.de
Sie wurden doch nicht zum Sex gezwungen, sie haben ihn ja freiwillig mit ihm gemacht.

Wenn es so ist wie die Schweden es beschreiben (was ich aber auch nicht glaube) aber nur bis zu dem Punkt wo er ohne Gummi weitermachen wollte. Da wollten sie scheinbar nicht mehr oder seh ich das falsch? Wäre ja auch vollkommen ok, ich würde mich auch als Frau weigern ohne Gummi mit nem Kerl Sex zu haben.


Ja, das mit den Schlampen war mir bewusst das das von dir kam, trotzdem wollte ich das mal anmerken das mir das sauer aufgestossen ist. Wir wissen zum Beispiel nicht, ob die beiden auch unter Druck gesetzt wurden um Anzeige zu erstatten.
 

Freki

W:O:A Metalhead
25 Nov. 2001
3.017
0
61
47
Göttingen
Website besuchen
Es gibt nur eine Definition was eine Vergewaltigung ist und was irgendwelche Regierungen / Gesetzgeber als Vergewaltigung ansehen, macht es nicht gleich zu einer Vergewaltigung.
Definitionen eines Begriffs sind ja nicht dafür da, weil irgendwelche gescheiten Menschen tierisch Langeweile hatten, sondern damit auch für jeden halbgescheiten Menschen eine einheitliche verständliche Bedeutung vorliegt.

Selbst wenn der ganz krasse Fall kommt, dass er die Mädels mit Gewaltanwendungen dazu gezwungen hat ohne Gummi zu poppen, wäre es noch keine Vergewaltigung.
Nur weil die Schweden in ihrem Schweden-Wahn am Rad drehen, muss man nicht so ein Fass auf machen.

Soso, dann vermute ich mal Du hast Deine eigene Definition, die über dem Gesetz steht?
Ich bin sehr neugierig...

Zur allgemeinen Übersicht mal der offizielle Gesetzestext:

§ 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

1.
mit Gewalt,
2.
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3.
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2.
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2.
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3.
das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.
das Opfer

a)
bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b)
durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Es ist ja nicht so, daß ich mich jedesmal tierisch aufrege, wenn jemand meint, seinen geistigen Dünnschiss in der Welt verspritzen zu müssen, aber da ich durch einen Fall aus meinem persönlichen Umfeld direkt mit dieser Thematik in Berührung gekommen bin, bin ich an einer differenzierten Äußerung SEHR interessiert.

In besagtem Fall war es jedenfalls auch keine klassische Situation, daß dem Opfer von einem maskierten Täter hinterm Busch aufgelauert wurde.
Ich will nicht ins Detail gehen (privat), aber der Täter ist letztendlich vom Landgericht zu 2 Jahren und 10 Monaten ohne Bewährung verknackt worden, und zwar wegen Vergewaltigung! Die Strafe wäre sogar noch höher ausgefallen, wenn er nicht in allerletzter Sekunde auf Anraten seines Anwalts "gewisse Handlungen" eingeräumt hätte.
Zu Unrecht verurteilt hält er sich trotzdem...:rolleyes:
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
1
83
Zentralschweiz
Sonst würde es gar keine Anklage geben, wenn sie auf Biegen und brechen gegen eine Anklage wären.
Darauf würd ich nicht schwören.
Wenn es so ist wie die Schweden es beschreiben (was ich aber auch nicht glaube) aber nur bis zu dem Punkt wo er ohne Gummi weitermachen wollte. Da wollten sie scheinbar nicht mehr oder seh ich das falsch? Wäre ja auch vollkommen ok, ich würde mich auch als Frau weigern ohne Gummi mit nem Kerl Sex zu haben.
Ja, das mit den Schlampen war mir bewusst das das von dir kam, trotzdem wollte ich das mal anmerken das mir das sauer aufgestossen ist. Wir wissen zum Beispiel nicht, ob die beiden auch unter Druck gesetzt wurden um Anzeige zu erstatten.
Ich meine gelesen zu haben, in Schweden könne jeglicher Sex ohne Kondom als Vergewaltigung ausgelegt werden, egal ob einvernehmlich oder nicht. Bin mir aber nicht sicher.
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Wenn es so ist wie die Schweden es beschreiben (was ich aber auch nicht glaube) aber nur bis zu dem Punkt wo er ohne Gummi weitermachen wollte. Da wollten sie scheinbar nicht mehr oder seh ich das falsch? Wäre ja auch vollkommen ok, ich würde mich auch als Frau weigern ohne Gummi mit nem Kerl Sex zu haben.


Ja, das mit den Schlampen war mir bewusst das das von dir kam, trotzdem wollte ich das mal anmerken das mir das sauer aufgestossen ist. Wir wissen zum Beispiel nicht, ob die beiden auch unter Druck gesetzt wurden um Anzeige zu erstatten.
Oder dafür bezahlt wurden, den Anzuzeigen, was der glaubwürdigere Fall ist (IMO) ;)

Okay ich räume ein, dass es halt Spekulationen sind, weil man nicht weiß, was er gemacht hat, damit die Mädels trotzdem ohne Gummi mit dem gepoppt haben.
Gewaltanwendung schließe ich persönlich aus, was aber natürlich auch der Fall sein kann.

Darauf würd ich nicht schwören.
Zumindest würde es ein schnelles Ende nehmen, wenn die Frauen für ihn Aussagen, statt das Ding noch so hoch zu kochen.
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
1
83
Zentralschweiz
Oder dafür bezahlt wurden, den Anzuzeigen, was der glaubwürdigere Fall ist (IMO) ;)

Okay ich räume ein, dass es halt Spekulationen sind, weil man nicht weiß, was er gemacht hat, damit die Mädels trotzdem ohne Gummi mit dem gepoppt haben.
Gewaltanwendung schließe ich persönlich aus, was aber natürlich auch der Fall sein kann.
Ich hab mal Google misbraucht.
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
1
83
Zentralschweiz
Wie die Weiber sich verzettelt haben, unglaublich. Die sind nur sauer, dass er mit beiden gebumst hat und wollen dem jetzt ne Vergewaltigung unterjubeln. Die Weiber müsste man eher weg sperren.
War "Schlampe" doch wirklich begründet gewesen.
Wollen sie doch gar nicht, will doch nur die Staatsanwaltschaft. Oder hab ich was falsch verstanden?
 

King-of-Darkness

W:O:A Metalmaster
3 Mai 2008
8.244
1
83
127.0.0.1
Les doch mal den letzten Satz im Bericht:
Also kommt das nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von den beiden.

Na, dass die Staatsanwaltschaft nicht von alleine tätig wurde, dürfte ja klar gewesen sein. Natürlich haben die beiden ihn angezeigt, aber selbst wenn sie ihre Anzeige zurückgezogen hätten, wäre die Staatsanwaltschaft trotzdem weiter hinter ihm her. Das ist ja das Lustige am Rechtssystem.

@Freki
Dir ist bewusst, dass das deutsche StGB in Schweden ungefähr so viel Gültigkeit hat wie die deutschen Bauvorschriften in einem indischen Slum?
Ach ja, man mag zu wackengeher stehen wie man will, aber das Gesetz ist nicht der Definitionsgeber, da hat er recht.
 
Zuletzt bearbeitet:

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Na, dass die Staatsanwaltschaft nicht von alleine tätig wurde, dürfte ja klar gewesen sein. Natürlich haben die beiden ihn angezeigt, aber selbst wenn sie ihre Anzeige zurückgezogen hätten, wäre die Staatsanwaltschaft trotzdem weiter hinter ihm her. Das ist ja das Lustige am Rechtssystem.

Wieso denn das? Sie haben doch kein "Opfer" auf das sie sich stützen können, weil das "Opfer" doch alles abgestritten hat mit der Rücknahme der Anzeige.
Und wenn das "Opfer" doch sagt es ist kein Opfer, dann gibt es kein Opfer und wo es kein Opfer gibt, gibt es auch keine Tat wo ein Opfer von Nöten wäre.

Ich wüsste nicht wo sie da Erfolg sehen können, wenn der Täter und das Opfer beide sagen "Nein, da ist nichts schlimmes vor gefallen"
 

Donngal

W:O:A Metalhead
12 Jan. 2010
2.961
0
61
Münster Gremmendorf
www.festivalisten.de
Wieso denn das? Sie haben doch kein "Opfer" auf das sie sich stützen können, weil das "Opfer" doch alles abgestritten hat mit der Rücknahme der Anzeige.
Und wenn das "Opfer" doch sagt es ist kein Opfer, dann gibt es kein Opfer und wo es kein Opfer gibt, gibt es auch keine Tat wo ein Opfer von Nöten wäre.

Ich wüsste nicht wo sie da Erfolg sehen können, wenn der Täter und das Opfer beide sagen "Nein, da ist nichts schlimmes vor gefallen"

Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann aber, ob das Opfer seine Anzeige unter Druck zurückgezogen hat.