Wacki10
W:O:A Metalmaster
Hallo, jetzt seid doch mal immer nicht so ignorant.
Ich habe in dieser Behörde gearbeitet. Ich habe eine entsprechende Ausbildung. Es besteht Mitführpflicht. Jeder hier in Deutschland muss sich ausweisen, wenn eine Behörde es verlangt. Die Polizei selbst stellt auch eine Behörde im Sinne des Gesetzes dar. Und der Polizist ist der Vollzugsbeamte.
Und wenn ihr mir nicht glauben wollt, fragt einfach beim Ordnungsamt Eurer Stadt, Gemeinde, oder dem Einwohnermeldeamt oder der Polizei nach. Die Gesetzestexte braucht ihr hier nicht anführen. Ihr versteht sie sowieso nicht, da auch Juristen und Verwaltungsmenschen sich damit schwer tun und Richter sie immer wieder neu auslegen. Fakt bleibt, es gibt eine Ausweispflicht. Der Ausweis (nur Perso und Reise) ist mitzuführen. Also einer von Beiden. Im anderen Fall zieht es eine Anzeige der Polizei nach sich (öfter auf meinem Schreibtisch gelandet), die die zuständige Behörde in einem Verwaltungsverfahren durchführt oder auch nicht, dies liegt dann im Ermessen der Behörde.
Mensch, jetzt glaubt halt mal was, wenn jemand damit zu tun hatte. Und wie gesagt, spart Euch die Diskussionen, fragt auf Euren Behörden nach.