Beschilderung/Absperrung/Bändeltausch

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Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen
Da geb ich dir auch wieder recht, aber auch der Punkt der zeitlichen Vorlage ist nicht eindeutig erklärt, wenn die Behörde, jetzt möchte das du dich ausweist, ist es somit auch einen Tag später noch zu erledigen (bspw.)

Klar das mit auf die Wache nehmen geht auch, allerdings gibt es da noch immer die geringe Wahrscheinlichkeit, sich mit falschen Daten preis zu geben.

So, jetzt mal von einem vom Amt.

In Deutschland besteht Ausweispflicht! Das heißt, es ist ein Ausweis mitzuführen. Das kann der Personalausweis oder der Reisepass sein. Nur diese Dokumente gelten in Deutschland als Ausweise im Sinne des Gesetzes.

Die Polizei ist jederzeit berechtigt, die Personalien eines Bürgers festzustellen. Wenn dies vor Ort nicht möglich ist, erfolgt es auf der Wache. Aber, wenn Du falsche Daten angibst, ist das strafbar. Die Polizei nimmt ja nicht nur Deine Angaben auf, sondern hat zugriff auf das zentrale Einwohnermelderegister. Wenn da die Daten nicht auftauchen, die Du angibst, dann bekommst Du ernsthafte Problem. Und falls Du bewusst falsche, aber existente Daten angibst, dann zeugt das von sehr viel krimineller Energie und wenn das dann rauskommt, dann Schicht im Schacht. :o
 

Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen
Das nicht mitführen eines Ausweises führt übrigens sofort durch die Polizei zu einer Anzeige. Es erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Das Verfahren wird dann aber vom Einwohnermeldeamt durchgeführt. :o
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt

Der Wiki Artikel zur Mitführpflicht ist ja sehr klarstellend, allerdings stützt er sich auf keine Quellen. Denn in § 1 Ausweispflicht ist ja nicht festgeschrieben, dass es KEINE Mitführpflicht gibt, im Grunde wird gar nicht auf das Mitführen eingegangen.

Ich ahne ja sogar, dass es da gar nichts handfestes zu gibt, also weder ein gesetz für "ja du musst den mitnehmen" oder "Nein du musst ihn nur besitzen nicht mitführen"
 

NymE

W:O:A Metalhead
9 Feb. 2009
1.621
0
61
Im Tal in NRW :)
Der Wiki Artikel zur Mitführpflicht ist ja sehr klarstellend, allerdings stützt er sich auf keine Quellen. Denn in § 1 Ausweispflicht ist ja nicht festgeschrieben, dass es KEINE Mitführpflicht gibt, im Grunde wird gar nicht auf das Mitführen eingegangen.

Aber genau deshalb gibt es die MITFÜHRpflicht nicht. Sonst würde sie ja explizit im Gesetz stehen. Dort steht aber nur AUSWEISpflicht.

Ich ahne ja sogar, dass es da gar nichts handfestes zu gibt, also weder ein gesetz für "ja du musst den mitnehmen" oder "Nein du musst ihn nur besitzen nicht mitführen"

Es gibt sicherlich Gesetzeslücken und Bereiche mit Grauzonen, was die deutschen Gesetze betrifft. Dieser Paragraph zählt aber garantiert nicht dazu.

Hier noch ein Link:
http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Aber genau deshalb gibt es die MITFÜHRpflicht nicht. Sonst würde sie ja explizit im Gesetz stehen. Dort steht aber nur AUSWEISpflicht.



Es gibt sicherlich Gesetzeslücken und Bereiche mit Grauzonen, was die deutschen Gesetze betrifft. Dieser Paragraph zählt aber garantiert nicht dazu.

Hier noch ein Link:
http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html

Da aber in der Ausweispflicht steht:
ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen
kommt es halt so rüber, als wäre die Mitführpflicht inbegriffen.
Allerdings steht im Gesetz nicht "WANN" der Ausweis vorzulegen ist.
Meinen die sofort, nach Verlangen des Ausweises? Dann müsstest du ihn mitführen.
Wird dir Zeit eingeräumt um den vorzulegen?
usw. usf.

Das mein ich halt mit Grauzone, die nicht eindeutig geklärt wurde.

Zu deinem Link aus dem Rechtslexikon:

Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ein nicht mitgeführter Ausweis, kann doch schon als unterlassung der Vorlegung ausgelegt werden, wenn man es genau nimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:

NymE

W:O:A Metalhead
9 Feb. 2009
1.621
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61
Im Tal in NRW :)

NymE

W:O:A Metalhead
9 Feb. 2009
1.621
0
61
Im Tal in NRW :)
Ein nicht mitgeführter Ausweis, kann doch schon als unterlassung der Vorlegung ausgelegt werden, wenn man es genau nimmt.

Nein, denn eine Unterlassung wäre es nur, wenn du dich z.B. weigerst, den Ausweis von daheim zu holen - oder auf einen entsprechenden Brief einer Behörde nicht reagierst.

Hier mal zum Vergleich ein Auszug aus dem Waffengesetz:

Dort steht:

"Wer eine Waffe führt, muss seinen Personalausweis oder Pass [...] mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. [...]"

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__38.html


Hier sieht man, wie sich eine MITFÜHRpflicht im Gesetz ausdrückt.
 
Zuletzt bearbeitet:

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Also kann man sich darauf einigen, dass es keine Mitführpflicht gibt.
Aber du musst zugeben, dass man das zumindest im §1 Ausweispflicht hätte erwähnen können.

Aber was schreib ich da, wie kann ich blos von einem deutschen Gesetz glauben, dass es eindeutig und klar aussagend verfasst wird.
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.990
1
83
Zentralschweiz
Also kann man sich darauf einigen, dass es keine Mitführpflicht gibt.
Aber du musst zugeben, dass man das zumindest im §1 Ausweispflicht hätte erwähnen können.
Aber was schreib ich da, wie kann ich blos von einem deutschen Gesetz glauben, dass es eindeutig und klar aussagend verfasst wird.
Was verlangt wird, steht klar drin. Was nicht verlangt wird, hat dort nichts zu suchen.
 

NymE

W:O:A Metalhead
9 Feb. 2009
1.621
0
61
Im Tal in NRW :)
Also kann man sich darauf einigen, dass es keine Mitführpflicht gibt.

Naja, keiner von uns hat die Gesetze gemacht, deshalb müssen wir uns auch nicht einigen :) Ich stimme dir auch zu, dass es in deutschen Gesetzen viele undurchsichtige Ausdrucksweisen gibt.

Aber gerade im Vergleich mit dem Waffengesetz finde ich, dass man den Unterschied in den Formulierungen sehr deutlich erkennen kann. Außerdem findet man keine einzige offizielle Quelle, wo etwas von MITFÜHRpflicht bezüglich eines Ausweises steht - von Ausnahmen (beim Mitführen von Waffen z.B.) mal abgesehen.
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Mich wurmt die Frist noch. Es steht ja, dass man als Bürger in der Pflicht ist bestimmten Behörden den Ausweis vorlegen zu müssen, aber wo ist denn das Gesetz dazu wie lange man dafür Zeit hat?
In einer verkehrskontrolle kannste bestimmt nicht sagen "Ich reich den in Kopie nach", wenn die Cops jemanden bestimmtes suchen.