Beschilderung/Absperrung/Bändeltausch

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Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen

Hallo, jetzt seid doch mal immer nicht so ignorant.

Ich habe in dieser Behörde gearbeitet. Ich habe eine entsprechende Ausbildung. Es besteht Mitführpflicht. Jeder hier in Deutschland muss sich ausweisen, wenn eine Behörde es verlangt. Die Polizei selbst stellt auch eine Behörde im Sinne des Gesetzes dar. Und der Polizist ist der Vollzugsbeamte.

Und wenn ihr mir nicht glauben wollt, fragt einfach beim Ordnungsamt Eurer Stadt, Gemeinde, oder dem Einwohnermeldeamt oder der Polizei nach. Die Gesetzestexte braucht ihr hier nicht anführen. Ihr versteht sie sowieso nicht, da auch Juristen und Verwaltungsmenschen sich damit schwer tun und Richter sie immer wieder neu auslegen. Fakt bleibt, es gibt eine Ausweispflicht. Der Ausweis (nur Perso und Reise) ist mitzuführen. Also einer von Beiden. Im anderen Fall zieht es eine Anzeige der Polizei nach sich (öfter auf meinem Schreibtisch gelandet), die die zuständige Behörde in einem Verwaltungsverfahren durchführt oder auch nicht, dies liegt dann im Ermessen der Behörde.

Mensch, jetzt glaubt halt mal was, wenn jemand damit zu tun hatte. Und wie gesagt, spart Euch die Diskussionen, fragt auf Euren Behörden nach. :rolleyes::o
 

Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen
Mich wurmt die Frist noch. Es steht ja, dass man als Bürger in der Pflicht ist bestimmten Behörden den Ausweis vorlegen zu müssen, aber wo ist denn das Gesetz dazu wie lange man dafür Zeit hat?
In einer verkehrskontrolle kannste bestimmt nicht sagen "Ich reich den in Kopie nach", wenn die Cops jemanden bestimmtes suchen.

Der Ausweis ist dem Beamten unverzüglich vorzulegen. Wie gesagt, er ist der Vollzugsbeamte einer Behörde mit allen Rechten einer Behörde! Jeder muss sich jederzeit hier ausweisen können. Ansonsten findet ein Personen-Feststellungsverfahren statt. Und wie gesagt, die Polizei hat Zugriff auf das zentrale Meldewesen. Von daher kann sie die angegebenen Daten ziemlich schnell überprüfen. Die Polizei kann verlangen, dass man unverzüglich zur Behörde geht und sich eine Ausweis machen lässt, bzw. sofort einen vorläufigen Ausweis ausstellen lässt (geht sofort, habe ich auch gemacht!) und den dann vorlegt. Das ist aber selten. Bei uns hier hat die Polizei das dann immer uns, also der Behörde überlassen. Sie haben uns eben nur die Anzeige zukommen lassen.:o
 

Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen
Folgende Ordnungswidrigkeiten betreffen den Umgang mit dem Ausweis:

http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__5.html

Wie man sieht, steht da nur was von Vorlage auf Verlangen, nicht von Mitführen. Das heißt, wenn eine Behörde den Ausweis sehen will, muss ich den innerhalb einer gewissen Frist (wie z.B. zwei Wochen) dort vorlegen.

Hier gehts zum Inhaltsverzeichnis des kompletten Gesetzes über Ausweise:

http://bundesrecht.juris.de/persauswg/index.html#BJNR008070950BJNE000503306

Es ist schon witzig, Du selbst gibst den Link an, der genau das juristisch aussagt. § 5 Abs.1 Nr.2 steht genau für diese Pflicht. Denn der Polizeibeamte ist in diesem Falle die Behörde!!! Mensch Leut. Ich weiß ja, das Gesetze kompliziert sind. Aber wenn Euch schon jemand sagt, dass es so ist, dann glaubt halt mal was. :rolleyes:
 

NymE

W:O:A Metalhead
9 Feb. 2009
1.621
0
61
Im Tal in NRW :)
Der Ausweis ist dem Beamten unverzüglich vorzulegen. Wie gesagt, er ist der Vollzugsbeamte einer Behörde mit allen Rechten einer Behörde! Jeder muss sich jederzeit hier ausweisen können. Ansonsten findet ein Personen-Feststellungsverfahren statt. Und wie gesagt, die Polizei hat Zugriff auf das zentrale Meldewesen. Von daher kann sie die angegebenen Daten ziemlich schnell überprüfen. Die Polizei kann verlangen, dass man unverzüglich zur Behörde geht und sich eine Ausweis machen lässt, bzw. sofort einen vorläufigen Ausweis ausstellen lässt (geht sofort, habe ich auch gemacht!) und den dann vorlegt. Das ist aber selten. Bei uns hier hat die Polizei das dann immer uns, also der Behörde überlassen. Sie haben uns eben nur die Anzeige zukommen lassen.:o

Das ist ja auch alles richtig ;) Trotzdem muss ich keinen Ausweis in meiner Tasche haben, wenn ich auf die Straße gehe. Es stimmt, dass ich persönlich auch nicht vom Fach bin - aber zwei meiner Freunde sind Anwälte (und es gab schon mal ausführliche Diskussionen über dieses Thema :) ). Und die Jungs sagen: Niemand muss das Ding mit sich rumtragen.

So - aber das ist ja nun auch schon alles. All die anderen Dinge stimmen ja. Wenn die Polizei deine Identität feststellen will (und zwar sofort - wie z.B. nach einem Ladendiebstahl) und du hast keinen Ausweis dabei, können sie dich selbstverständlich festnehmen. Natürlich können sie auch verlangen, dass man sich einen Ausweis ausstellen lassen muss.

Es sind sich ja alle einig, dass im Gesetzestext steht: Jeder Bundesbürger MUSS einen Ausweis besitzen (ab dem 16. Lebensjahr).

Ich bin aber NICHT verpflichtet, ihn mit nach draußen zu nehmen - ich kann das Ding jederzeit auf meinem Schreibtisch zuhause liegen lassen! Das ist eine Tatsache!

Dass aus einem nicht mitgeführten Ausweis Probleme á la "Festnahme zur Identifikation" entstehen können, ist ein ganz anderes Paar Schuhe. Und natürlich muss ich auch anderen berechtigten Behörden gegenüber ausweisen, wenn es verlangt wird. Dann muss ich den Lappen halt von daheim holen. Das kann Umstände machen und auch absolut lästig sein - keine Frage.


Das soll auch kein persönlicher Affront gegen irgendwen hier sein, diese Diskussion, bitte nicht falsch verstehen ;)

Aber wenn es diese Mitführpflicht in D gibt, muss das auch irgendwo stehen. Wieso sind die Formulierungen denn so unterschiedlich? Wenn im Waffengesetz im O-Ton steht "[...] muss seinen Personalausweis oder Pass [...] mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. [...]" dann ist das in meinen Augen eine ganz klare Angelegenheit, die auch jeder versteht.

Warum steht das dann im Gesetz über die Ausweise ganz anders? Da steht an keiner einzigen Stelle, dass irgendeine Art von Dokument MITGEFÜHRT werden muss. Wie gesagt - dass man einen Ausweis BESITZEN muss, natürlich sehr wohl.
 

NymE

W:O:A Metalhead
9 Feb. 2009
1.621
0
61
Im Tal in NRW :)
Es ist schon witzig, Du selbst gibst den Link an, der genau das juristisch aussagt. § 5 Abs.1 Nr.2 steht genau für diese Pflicht. Denn der Polizeibeamte ist in diesem Falle die Behörde!!!

Nein, die juristische Aussage sagt mit keinem Buchstaben, dass etwas mitgeführt werden muss. ;) Natürlich ist der Polizeibeamte auch eine der berechtigten "Behörden", welche die Vorlage eines Ausweises verlangen können.

Niemand bestreitet, dass eine Ausweispflicht besteht. Aber es reicht, das Ding zu besitzen - und wenn nötig von daheim zu holen.

Man findet im Internet viele Seiten/Foren, wo es um Ausweise geht. Viele davon sind ohne offizielle Quellenangaben - aber jede Diskussion kommt zum gleichen Schluss:

http://www.juraforum.de/forum/recht-politik-und-gesellschaft/ausweispflicht-251139

http://www.juraforum.de/wiki/ausweispflicht

Und in dem Wikipediaartikel zur Mitführpflicht steht ja eindeutig, dass es so eine Mitführpflicht NICHT gibt (http://de.wikipedia.org/wiki/Mitführpflicht). Warum hat das noch niemand korrigiert, wenn es falsch ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen
Das ist ja auch alles richtig ;) Trotzdem muss ich keinen Ausweis in meiner Tasche haben, wenn ich auf die Straße gehe. Es stimmt, dass ich persönlich auch nicht vom Fach bin - aber zwei meiner Freunde sind Anwälte (und es gab schon mal ausführliche Diskussionen über dieses Thema :) ). Und die Jungs sagen: Niemand muss das Ding mit sich rumtragen.

So - aber das ist ja nun auch schon alles. All die anderen Dinge stimmen ja. Wenn die Polizei deine Identität feststellen will (und zwar sofort - wie z.B. nach einem Ladendiebstahl) und du hast keinen Ausweis dabei, können sie dich selbstverständlich festnehmen. Natürlich können sie auch verlangen, dass man sich einen Ausweis ausstellen lassen muss.

Es sind sich ja alle einig, dass im Gesetzestext steht: Jeder Bundesbürger MUSS einen Ausweis besitzen (ab dem 16. Lebensjahr).

Ich bin aber NICHT verpflichtet, ihn mit nach draußen zu nehmen - ich kann das Ding jederzeit auf meinem Schreibtisch zuhause liegen lassen! Das ist eine Tatsache!

Dass aus einem nicht mitgeführten Ausweis Probleme á la "Festnahme zur Identifikation" entstehen können, ist ein ganz anderes Paar Schuhe. Und natürlich muss ich auch anderen berechtigten Behörden gegenüber ausweisen, wenn es verlangt wird. Dann muss ich den Lappen halt von daheim holen. Das kann Umstände machen und auch absolut lästig sein - keine Frage.


Das soll auch kein persönlicher Affront gegen irgendwen hier sein, diese Diskussion, bitte nicht falsch verstehen ;)

Aber wenn es diese Mitführpflicht in D gibt, muss das auch irgendwo stehen. Wieso sind die Formulierungen denn so unterschiedlich? Wenn im Waffengesetz im O-Ton steht "[...] muss seinen Personalausweis oder Pass [...] mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. [...]" dann ist das in meinen Augen eine ganz klare Angelegenheit, die auch jeder versteht.

Warum steht das dann im Gesetz über die Ausweise ganz anders? Da steht an keiner einzigen Stelle, dass irgendeine Art von Dokument MITGEFÜHRT werden muss. Wie gesagt - dass man einen Ausweis BESITZEN muss, natürlich sehr wohl.

Wie heißt es immer so schön, dem Grunde nach (Grundsatz=immer aushebelbar)
hast Du insofern recht, als dass nirgends steht, dass Du den Ausweis in der Tasche haben musst. Aber die "indirekte" Pflicht ergibt sich eben aus anderen Rechtsgebieten. Und glaub mir, mit Anwälten hatte ich sehr viel zu tun und nicht immer liegen sie richtig, vor allem im öffentlichen Recht. Da gibt es kaum einen, der richtig durchblickt.

Lies mal in diesem Link Art. 13 Abs. 2 PAG

Ne, hab ich auch nicht so verstanden, dass jemand angegriffen wird. Und Du scheinst Dich ja trotzdem auch recht gut mit der Materie auseinanderzusetzen. Das ist OK. Aber die Behauptungen, die immer so rumgeworfen werden und das halbwissen, übrigens in der Verwaltung auch sehr oft anzutreffe, deshalb immer Widerspruch :D, regen mich manchmal auf. Ich hab damit gearbeitet und arbeite damit. Du kommst mit den Dingen regelmäßig ins Schwitzen, weil jeder zu einem Fall unterschiedliche Ansichten hat. Und das letzte Wort haben immer die Richter. Aber, nochmal, die Mitführungspflicht ergibt sich eben indirekt, wenn Du Dich eben nicht ausweisen kannst, oder einen abgelaufenen Ausweis, Pass, besitzt. Das zieht in der Regel, es sei denn, die Polizisten sind überaus freundlich, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich, weil Du eben verpflichtet bist, Dich auszuweisen, wenn die Polizei es verlangt. :D:D:D Und den Grund finden sie immer.

Vielleich sieht es in anderen Bundesländern anders aus, denn Polizei ist ja Länderrecht.

www.gesetze-bayern.de/jportal/porta...=1&doc.id=jlr-PolAufgGBY1990rahmen&doc.part=X
 

Donngal

W:O:A Metalhead
12 Jan. 2010
2.961
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61
Münster Gremmendorf
www.festivalisten.de
Wie heißt es immer so schön, dem Grunde nach (Grundsatz=immer aushebelbar)
hast Du insofern recht, als dass nirgends steht, dass Du den Ausweis in der Tasche haben musst. Aber die "indirekte" Pflicht ergibt sich eben aus anderen Rechtsgebieten. Und glaub mir, mit Anwälten hatte ich sehr viel zu tun und nicht immer liegen sie richtig, vor allem im öffentlichen Recht. Da gibt es kaum einen, der richtig durchblickt.

Lies mal in diesem Link Art. 13 Abs. 2 PAG

Ne, hab ich auch nicht so verstanden, dass jemand angegriffen wird. Und Du scheinst Dich ja trotzdem auch recht gut mit der Materie auseinanderzusetzen. Das ist OK. Aber die Behauptungen, die immer so rumgeworfen werden und das halbwissen, übrigens in der Verwaltung auch sehr oft anzutreffe, deshalb immer Widerspruch :D, regen mich manchmal auf. Ich hab damit gearbeitet und arbeite damit. Du kommst mit den Dingen regelmäßig ins Schwitzen, weil jeder zu einem Fall unterschiedliche Ansichten hat. Und das letzte Wort haben immer die Richter. Aber, nochmal, die Mitführungspflicht ergibt sich eben indirekt, wenn Du Dich eben nicht ausweisen kannst, oder einen abgelaufenen Ausweis, Pass, besitzt. Das zieht in der Regel, es sei denn, die Polizisten sind überaus freundlich, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich, weil Du eben verpflichtet bist, Dich auszuweisen, wenn die Polizei es verlangt. :D:D:D Und den Grund finden sie immer.

Vielleich sieht es in anderen Bundesländern anders aus, denn Polizei ist ja Länderrecht.

www.gesetze-bayern.de/jportal/porta...=1&doc.id=jlr-PolAufgGBY1990rahmen&doc.part=X

Jedoch sind die Polizisten nach meinem Rechstverständnis verpflichtet, mir die Möglichkeit zu geben, ihnen meinen Ausweis vorzulegen, auch wenn ich ihn nicht bei mir führe.

Das heisst dann im Einzelfall begleiten bis zur Haustür oder Fristsetzung zur Vorlage.
 

Nachti

W:O:A Metalhead
10 Aug. 2010
248
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Köln
stay_on_topic.jpg


*hüstel*
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Jedoch sind die Polizisten nach meinem Rechstverständnis verpflichtet, mir die Möglichkeit zu geben, ihnen meinen Ausweis vorzulegen, auch wenn ich ihn nicht bei mir führe.

Das heisst dann im Einzelfall begleiten bis zur Haustür oder Fristsetzung zur Vorlage.

Und das ist meine Frage oben gewesen: Gibt es Fristen und wenn ja, wie lange sind die? Gesetze dazu gibt es keine, ich hab nichts dazu gefunden und ich denke, dass die Cops dir keine Frist geben werden, sondern dich im Zweifelsfrei direkt mit auf die Wache nehmen und sich den ganzen Akt auch noch schön bezahlen lassen (in Form einer Anzeige).

So wie Wacki10 das schon geschrieben hatte.
Diese indirekte Mitführpflicht klingt sehr logisch, man kann ohne ihn gehen, nur wenn explizit nach einer Ausweisung verlangt wird, dann ist man halt am arsch.
 

Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen
Und das ist meine Frage oben gewesen: Gibt es Fristen und wenn ja, wie lange sind die? Gesetze dazu gibt es keine, ich hab nichts dazu gefunden und ich denke, dass die Cops dir keine Frist geben werden, sondern dich im Zweifelsfrei direkt mit auf die Wache nehmen und sich den ganzen Akt auch noch schön bezahlen lassen (in Form einer Anzeige).

So wie Wacki10 das schon geschrieben hatte.
Diese indirekte Mitführpflicht klingt sehr logisch, man kann ohne ihn gehen, nur wenn explizit nach einer Ausweisung verlangt wird, dann ist man halt am arsch.

Stimmt teilweise. Aber man muss die Kirche im Dorf lassen. Außer wenn jetzt irgendwie ein dringender Tatverdacht für eine Straftat oder sowas besteht, dann bekommst Du natürlich wirklich enorme Schwierigkeiten, aber ansonsten die Möglichkeit, Dich auszuweisen und man muss da auch nicht unbedingt auf die Wache. Kommt denke ich auf die Polizisten an. Die könne das wie gesagt ja feststellen, auch über Funk mit der Zentrale, ob Du einen gültigen Ausweis besitzt. Wenn alles passt, lassen sie dich vielleicht ganz und gar ohne Probleme gehen. Wenn nicht, oder wenn es ihnen nicht passt, bekommst halt ne Anzeige und musst aufs EWO. Aber meistens wird die Anzeige dann fallen gelassen bei den Ämtern. Bei uns kam die immer gleich in die "Rundablage" :D Und selbst wenn, das sind keine so großen Beträge. Also alles halb so schlimm. :D
 
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harry1980

W:O:A Metalhead
3 Nov. 2003
4.254
287
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hat zwar alles überhauptnichts mehr mit dem Thema zu tun , aber hier hab ich auch noch was gefunden , das genau das bestätigt was ich schon vor einigen Seiten gesagt habe : http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html

und klar kann die Polizei jemanden festhalten um seine Personalien festzustellen ,aber das stand hier ja überhaupt nicht zur debatte.
 
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Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen