Beschilderung/Absperrung/Bändeltausch

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harry1980

W:O:A Metalhead
3 Nov. 2003
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Dein PA musst du doch auch mittragen? (jedenfalls muss ich das in BE auch)
Den kannst du auch nicht 'liegen' lassen?
(Können natürlich immer, aber verstehst mich)

also in Deutschland gilt zwar die Ausweispflicht ,das heisst hier jedoch nur das man einen gültigen Ausweis besitzen muss. Eine Mitführpficht gibt es nicht. Man sollte ihn jedoch mitführen , das ist klar
 
Zuletzt bearbeitet:

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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Best, Nederland. Jetzt Belgien
also in Deutschland gilt zwar die Ausweispflicht ,das heisst hier jedoch nur das man einen gültigen Ausweis besitzen muss. Eine Mitführpficht gibt es nicht. Man sollte ihn jedoch mitführen , das ist klar

Wieder wat gelernt.
Mitführpflicht gilt in BE schon. Und in meinem Fall muss ich noch meine Staatsangehörigkeit dazu beweisen, d.h. einen gültigen NIEDERLÄNDISCHEN Ausweiss besitzen.
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
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Einige Stunden von Wacken entfernt
also in Deutschland gilt zwar die Ausweispflicht ,das heisst hier jedoch nur das man einen gültigen Ausweis besitzen muss. Eine Mitführpficht gibt es nicht. Man sollte ihn jedoch mitführen , das ist klar

Ist das wirklich so, ich mein der Gesetzestext ist da nicht ganz klar:

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

aber für mich kommt das so rüber, dass du den jederzeit bei einer Kontrolle vorlegen muss, was ja gleichermaßen bedeutet, dass du ihn immer mit haben musst.
 

yagdrasil

Newbie
7 Sep. 2010
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Ich hatte halt alles aufgeteilt. ID dabei und Führerschein im Wagen.

Als Schweizer muss ich in der Schweiz keinen Ausweis besitzen. Ich muss ihnen sagen wer ich bin und die können das Nachprüfen.
Als Deutscher muss man in Deutschland einen besitzen. Man muss ihn aber nicht dabei haben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
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Einige Stunden von Wacken entfernt
Sie können dich auch nach Hause begleiten, denk ich mal.

Was aber dem Satz ein wenig widerspricht:
ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen

Wenn also ein Cop zu dir kommt und sagt "Ausweis bitte", muss der ja nicht mit dir mit nach Hause fahren und das kann auch nicht erwartet werden.

Wie gesagt, es kann ja wirklich sein, dass man ihn nur Besitzen, aber nicht mitführen muss, allerdings interpretier ich den gesetzestext anders.
 

Donngal

W:O:A Metalhead
12 Jan. 2010
2.961
0
61
Münster Gremmendorf
www.festivalisten.de
Was aber dem Satz ein wenig widerspricht:


Wenn also ein Cop zu dir kommt und sagt "Ausweis bitte", muss der ja nicht mit dir mit nach Hause fahren und das kann auch nicht erwartet werden.

Wie gesagt, es kann ja wirklich sein, dass man ihn nur Besitzen, aber nicht mitführen muss, allerdings interpretier ich den gesetzestext anders.

soweit ich weiss wird man dann zur "prüfung der personalien" mitgenommen.
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Joa oder so. Aber "Den Behörden vorlegen" versteh ich nicht als "auf der Strasse jemandem zeigen".

Da geb ich dir auch wieder recht, aber auch der Punkt der zeitlichen Vorlage ist nicht eindeutig erklärt, wenn die Behörde, jetzt möchte das du dich ausweist, ist es somit auch einen Tag später noch zu erledigen (bspw.)

Klar das mit auf die Wache nehmen geht auch, allerdings gibt es da noch immer die geringe Wahrscheinlichkeit, sich mit falschen Daten preis zu geben.