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Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
11.719
0
81
Ist das inklusive Selbstmördern, die sich selbst erschießen? *erkundig*

Wahrscheinlich sind die mitgerechnet, da auch Selbsttötung mit einer Schußwaffe eine Straftat nach dem Waffengesetz ist.

quelle

:rolleyes:

ist ja nicht so, dass ein verbot der aufbewahrung von seinen knarren den täter davon abgehalten hätte, sie seinem vater zu mopsen.

Die Einhaltung des bereits bestehenden Gesetzes hätte gereicht: Waffe muß im Tresor für alle Nicht-Berechtigten unerreichbar verschlossen sein.

fällt das mit der aufbewahrung eigentlich unter's waffenrecht?

alles was mehr bums hat als ein luftgewehr gehört nicht in private haushalte, fertig. damit kann man seinem sport auch nachgehen. ich sehe da kein problem.

Ja, die Aufbewahrung ist im Waffengesetz geregelt:
Langwaffen müssen in einem Panzerschrank der Kategorie A verschlossen sein, Kurzwaffen in einem Schrank der Kategorie B. Waffen und Munition müssen räumlich getrennt gelagert werden, die Waffe darf keinesfalls geladen sein.

Übrigens: Alles was mehr Bums hat als AC/DC hören nur Ruhestörer, das gehört nicht in private Haushalte, also ich brauche das nicht, und wenn ich keinen Nutzen sehe muß es für alle verboten werden.

Ich hätte ein Problem damit.
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
76.479
0
121
40
Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
Wahrscheinlich sind die mitgerechnet, da auch Selbsttötung mit einer Schußwaffe eine Straftat nach dem Waffengesetz ist.

Rofl, wieso definiert man was als Straftat, wenn der Täter sowieso nicht mehr bestraft werden kann? :confused: Oder kommt es nur darauf an, dass eine Schusswaffe gegen einen Menschen gerichtet wurde, ganz gleich ob das nun ein anderer oder man selbst ist?
 
L

Lord Soth

Guest
Übrigens: Alles was mehr Bums hat als AC/DC hören nur Ruhestörer, das gehört nicht in private Haushalte, also ich brauche das nicht, und wenn ich keinen Nutzen sehe muß es für alle verboten werden.

Ich hätte ein Problem damit.

Warum nicht ganz einfach:

Schußwaffen sämtlicher Art für Privatpersonen verbieten (Besitz, Aufbewahrung, Kauf/Erwerb, Erbschaft, etc.). Ausnahmen (die es wohl geben muß und würde) streng reglementieren. Mitglieder von Schützenvereinen dürfen Waffen NICHT im Privathaushalt aufbewahren, nur im Schützenverein, wo sie benutzt werden, ebenso wie Munition, usw.

Ich sehe da kein Problem mit.
 
L

Lord Soth

Guest
Rofl, wieso definiert man was als Straftat, wenn der Täter sowieso nicht mehr bestraft werden kann? :confused: Oder kommt es nur darauf an, dass eine Schusswaffe gegen einen Menschen gerichtet wurde, ganz gleich ob das nun ein anderer oder man selbst ist?

Du hast dir die Antwort gerade selbst gegeben.;)
 

Eliael

W:O:A Metalmaster
Rofl, wieso definiert man was als Straftat, wenn der Täter sowieso nicht mehr bestraft werden kann? :confused: Oder kommt es nur darauf an, dass eine Schusswaffe gegen einen Menschen gerichtet wurde, ganz gleich ob das nun ein anderer oder man selbst ist?

Murks. Selbsttötung ist KEINE Straftat. War mal, ists schon ne ganze Weile nicht mehr....

Die Einhaltung des bereits bestehenden Gesetzes hätte gereicht: Waffe muß im Tresor für alle Nicht-Berechtigten unerreichbar verschlossen sein.

Die Munition war verschlossen. Und ohne Munition kannst du niemanden erschießen. Der hat die Kombi vom Safe rausbekommen, wenn ich nich irre..

Man(n) wird vom Staat zum Wehrdienst gezwungen. Ersatzdienst heißt Ersatzdienst, weil er als Ersatz dient. Die eigentliche Dienstpflicht allerdings hat man bei der Armee. Und das ist gut so! Nur leider viel zu kurz, so ist es eine reine Verschwendung von Steuergeldern. Kein einziger GWDLer kann nachher militärisch sinnvoll eingesetzt werden.

ööhm...

1. Der Bund schreibt bei weitem nicht jeden an
2. wird nicht jeder männliche Bürger dazu gezwungen
3. GWDLer sind ebenso wie reguläre Soldaten der Bundeswehr nur zur Verteidigung der Landesgrenzen da und dürfen in den Gebieten in denen die Bundeswehr aktiv ist eh nicht eingesetzt werden. Und wennse 5 Jahre da wären... (Denn wie du weißt, ist um uns herum die EU-wir brauchen die Wehrpflicht gar nicht, nech ?)

Ausnahmen (die es wohl geben muß und würde) streng reglementieren. Mitglieder von Schützenvereinen dürfen Waffen NICHT im Privathaushalt aufbewahren, nur im Schützenverein, wo sie benutzt werden, ebenso wie Munition, usw.

Deutschland hat schon eines der schärfsten Waffenrechte der Welt.
Ich habe kein Problem damit, wenn die Waffen zu Hause aufbewahrt werden-Munition aber bitte nicht.

Nebenbei, wenn einer wirklich durchdrehen will, wird er es auch. Und da hilft kein Waffenrecht der Welt...

ach, und Fyodor, die von dir hochgelobte Schweiz hat seit des Verbotes der Lagerung von militärischen Waffen in Privathaushalten einen Rückgang in der Mordstatistik verzeichnet ;) Also doch ein direkter Zusammenhang, nech ?
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
76.479
0
121
40
Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
Murks. Selbsttötung ist KEINE Straftat. War mal, ists schon ne ganze Weile nicht mehr....

Selbstmord selbst nicht mehr, das ist mir bewusst (hab extra vorsichtshalber nochmal gegoogelt). Aber es könnte ja sein, dass es generell verboten ist, außerhalb von Notwehrsituationen auf Menschen zu schießen, und dass ein Selbstmord durch Gebrauch einer Schusswaffe daher im waffenrechtlichen Sinne eine Straftat wäre. Nur mit Waffenrecht kenn ich mich nicht aus, und da such ich lieber auch nicht.

Sinnlos trotzdem, wenn der Täter tot ist. :D
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
247.477
67.318
158
Deutschland hat schon eines der schärfsten Waffenrechte der Welt.
Ich habe kein Problem damit, wenn die Waffen zu Hause aufbewahrt werden-Munition aber bitte nicht.
Du weißt schon das viele Sportschützen ihre Munition selbst herstellen? Das ist kostengünstiger.
Und die ist sicher zu verwahren. Natürlich wird die zuhause gelagert.




Und wieso schreib ich jetz hier wieder rein???:confused::rolleyes:
*sichselbstslapt*
 

Eliael

W:O:A Metalmaster
Selbstmord selbst nicht mehr, das ist mir bewusst (hab extra vorsichtshalber nochmal gegoogelt). Aber es könnte ja sein, dass es generell verboten ist, außerhalb von Notwehrsituationen auf Menschen zu schießen, und dass ein Selbstmord durch Gebrauch einer Schusswaffe daher im waffenrechtlichen Sinne eine Straftat wäre.

Sinnlos trotzdem, wenn der Täter tot ist. :D

ich vermute aber, dass da genau das Gleiche drinsteht wie bei der normalen Tötung, und dass vom Menschen im Allgemeinen geredet wird, dass Selbstmord aber eben nicht darunter fällt...
 

Eliael

W:O:A Metalmaster
Du weißt schon das viele Sportschützen ihre Munition selbst herstellen? Das ist kostengünstiger.
Und die ist sicher zu verwahren. Natürlich wird die zuhause gelagert.




Und wieso schreib ich jetz hier wieder rein???:confused::rolleyes:
*sichselbstslapt*

die Herstellung von Munition ist aber bereits verboten. Und zwar auch die nichtgewerbliche wenn ich nicht sehr scharf irre. Ebenso darf ein Feuerwerker sein Feuerwerk auch nicht selbst zusammenbauen :rolleyes:

Mit anderen Worten, was diese Deppen machen, ist bereits ziemlich illegal bzw. mindestens eine Grauzone...
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
247.477
67.318
158
die Herstellung von Munition ist aber bereits verboten. Und zwar auch die nichtgewerbliche wenn ich nicht sehr scharf irre. Ebenso darf ein Feuerwerker sein Feuerwerk auch nicht selbst zusammenbauen :rolleyes:

Mit anderen Worten, was diese Deppen machen, ist bereits ziemlich illegal bzw. mindestens eine Grauzone...
Bezeichnest du Sportschützen als Deppen?:confused:

:rolleyes:

Nein, es ist nicht verboten....es sind bestimmte Bestimmungen einzuhalten.
Jeder Sportschütze hat seine Munition die er selbst herstellt eintragen zu lassen, das wird alles akribisch dokumentiert, eben wegen der Sicherheitsbestimmungen....

aber ich glaube ich diskutiere da gar ned weiter wenn man Schützen schon als Deppen bezeichnet.....:rolleyes:
 

Metalhead of switzerland

W:O:A Metalmaster
1. Der Bund schreibt bei weitem nicht jeden an
2. wird nicht jeder männliche Bürger dazu gezwungen
3. GWDLer sind ebenso wie reguläre Soldaten der Bundeswehr nur zur Verteidigung der Landesgrenzen da und dürfen in den Gebieten in denen die Bundeswehr aktiv ist eh nicht eingesetzt werden. Und wennse 5 Jahre da wären... (Denn wie du weißt, ist um uns herum die EU-wir brauchen die Wehrpflicht gar nicht, nech ?)
Ehem...*räusper*:o;)

Deutschland hat schon eines der schärfsten Waffenrechte der Welt.
Ich habe kein Problem damit, wenn die Waffen zu Hause aufbewahrt werden-Munition aber bitte nicht.

Nebenbei, wenn einer wirklich durchdrehen will, wird er es auch. Und da hilft kein Waffenrecht der Welt...

ach, und Fyodor, die von dir hochgelobte Schweiz hat seit des Verbotes der Lagerung von militärischen Waffen in Privathaushalten einen Rückgang in der Mordstatistik verzeichnet ;) Also doch ein direkter Zusammenhang, nech ?

Keine Waffen in Privathaushalten? Das wäre mir neu;) Die Abgabepflicht tritt erst mit dem Ablauf der Dienstpflicht ein, und zu diesem Zeitpunkt ist der durchschnittliche "Soldat" etwa 30. Die Lagerung im Zeughaus während dieser Pflicht basiert auf rein freiwilliger Basis und wird nur selten genutzt, vor allem in ländlichen Gegenden, wo (nebst anderen Gründen) die Lagerung zu mühsam wäre aufgrund der obligatorischen Schiessübungen. Zudem kann man nach Ablauf der Dienstpflicht für ca. 100 Franken das Dienstgewehr "kaufen".

Edit sagt. Der besitz von Munition ist allerdings verboten. Das Problem ist, dass es absolut kein Problem ist, Munition aus einem mili. WK oder der RS zu schmuggeln.
 
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