Fyodor
W:O:A Metalmaster
- 2 Juni 2003
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Ist das inklusive Selbstmördern, die sich selbst erschießen? *erkundig*
Wahrscheinlich sind die mitgerechnet, da auch Selbsttötung mit einer Schußwaffe eine Straftat nach dem Waffengesetz ist.
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ist ja nicht so, dass ein verbot der aufbewahrung von seinen knarren den täter davon abgehalten hätte, sie seinem vater zu mopsen.
Die Einhaltung des bereits bestehenden Gesetzes hätte gereicht: Waffe muß im Tresor für alle Nicht-Berechtigten unerreichbar verschlossen sein.
fällt das mit der aufbewahrung eigentlich unter's waffenrecht?
alles was mehr bums hat als ein luftgewehr gehört nicht in private haushalte, fertig. damit kann man seinem sport auch nachgehen. ich sehe da kein problem.
Ja, die Aufbewahrung ist im Waffengesetz geregelt:
Langwaffen müssen in einem Panzerschrank der Kategorie A verschlossen sein, Kurzwaffen in einem Schrank der Kategorie B. Waffen und Munition müssen räumlich getrennt gelagert werden, die Waffe darf keinesfalls geladen sein.
Übrigens: Alles was mehr Bums hat als AC/DC hören nur Ruhestörer, das gehört nicht in private Haushalte, also ich brauche das nicht, und wenn ich keinen Nutzen sehe muß es für alle verboten werden.
Ich hätte ein Problem damit.