echt krass.... als ich nur die erste Meldung gelesen hab, hielt ich das ja noch für einen Scherz.. (vor allem "Aryan Nation" als Name!!! lol!?^^)
zugegeben, wenn du nur den Wortlaut liest, kannst du als Rechtslaie das so verstehen...! (kein Vorwurf insoweit)
Fakt ist aber, dass man das Gesetz über den bloßen Wortlaut hinaus auch nach Sinn und Zweck auslegen muss!
....und dann besteht Einigkeit darüber, dass es einer Gegendemo nicht gestattet werden darf, durch eigene Gewalttätigkeit darüber zu entscheiden, ob/welche anderen Menschen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen können!
Irrelevant, was der Grund ist.
Es steht keine explizite Ausnahme im Gesetzestext, also gibt es keine Ausnahmen.
die beiden Aussagen sind falsch.
(und mit Verlaub... das darfst du mir einfach glauben... mit Gesetzen kenne ich mich dann wohl doch besser aus...)
so. Und wo ist die Ausnahme, wenn sie nirgens festgeschrieben steht ?
Es ist eine objektive Aussage, der Grund ist schietegal-sonst stünde es wohl drin.
Da vertrau ich unserer Justiz mal.
Und WÄRE es rechtswidrig gewesen, hätte Pro Köln doch geklagt ?![]()
1. Es ist bereits gar keine "Ausnahme", sondern man wird schon die ("ungeschriebene") Voraussetzung, dass die Störung von der jew. Demo selbst ausgehen muss, nicht als gegeben ansehen. .....und diese ungeschriebene Voraussetzung entnimmt man aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, wie ich bereits erwähnte.
2. Wenn du dich an den Gesetzeswortlaut klammern willst, würdest du wohl dem Gesetzgeber (!), nicht der Justiz vertrauen...!
3. ProKöln hat geklagt
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,601445,00.h
Polizei kassiert Kneipenkunden ab
Sie lallte und konnte kaum stehen: Eine Wirtin in Mannheim war zu betrunken, um die Rechnung ihrer Kunden zu addieren. Polizisten griffen der 38-Jährigen buchstäblich unter die Arme.
Mannheim - Die Polizisten hatten im Rahmen einer Kontrolle um kurz vor 21 Uhr bemerkt, dass die Wirtin einer Mannheimer Kneipe stark lallte und sich kaum noch auf den Beinen halten konnte, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Schnell stellte sich heraus, dass die Frau mit 3,1 Promille schlichtweg zu betrunken war.
Die Beamten griffen der 38-Jährigen unter die Arme: Zum Schutz der Wirtin schlossen sie nach Angaben eines Sprechers die Kneipe vorzeitig. Da weder die Wirtin noch ihre beiden letzten Gäste in der Lage waren, die ausstehenden Rechnungen aufzuaddieren, halfen die Polizisten auch dabei kurzerhand aus.
jjc/dpa
das is mal service
1. Du hast anscheinend eines über die BRD noch nicht gelernt (ist ne alte Lebensweisheit). "Es ist grundsätzlich alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist".
Ungeschriebene Voraussetzung is nich. Gibts nich. Fertig.
3. Und, hats was gebracht ? Nein. Warum? Weils nicht rechtswidrig war.
Argh!!
Von all den Dummheiten die du hier in diesem Thread schon geschrieben hast, ist dieser Quatsch ungefähr.. irgendwo im oberen Drittel! 0o
(und das ist eigentlich noch dümmer als das eben zitierte: )
Warum? ---> weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist!!! *mööööp*
Herr, lass mehr Hirn regnen!!!
Diese Lebensweisheit war nicht ernstzunehmen
Aber soweit ICH mich mit Jura beschäftigt hab, gibt es so etwas wie "ungeschriebene Voraussetzungen" eben nicht.
"soweit du dich mit Jura beschäftigt hast" - und vor diesem Hintergrund meinst du es besser zu wissen als ein studierter Diplom-Jurist???![]()