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Eliael

W:O:A Metalmaster
zugegeben, wenn du nur den Wortlaut liest, kannst du als Rechtslaie das so verstehen...! (kein Vorwurf insoweit)

Fakt ist aber, dass man das Gesetz über den bloßen Wortlaut hinaus auch nach Sinn und Zweck auslegen muss!
....und dann besteht Einigkeit darüber, dass es einer Gegendemo nicht gestattet werden darf, durch eigene Gewalttätigkeit darüber zu entscheiden, ob/welche anderen Menschen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen können!

Ist korrekt. Aber eben durch die Gegendemonstrationen (und nichtmal durch alle, gab ja auch friedliche), war bei Durchführung der Aktion die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nicht gewährleistet. Irrelevant, was der Grund ist.
Es steht keine explizite Ausnahme im Gesetzestext, also gibt es keine Ausnahmen.
 

Eliael

W:O:A Metalmaster
die beiden Aussagen sind falsch.
(und mit Verlaub... das darfst du mir einfach glauben... mit Gesetzen kenne ich mich dann wohl doch besser aus...)

so. Und wo ist die Ausnahme, wenn sie nirgens festgeschrieben steht ? :confused:
Es ist eine objektive Aussage, der Grund ist schietegal-sonst stünde es wohl drin.
Da vertrau ich unserer Justiz mal.
Und WÄRE es rechtswidrig gewesen, hätte Pro Köln doch geklagt ?:confused:
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
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44
Bielefeld
so. Und wo ist die Ausnahme, wenn sie nirgens festgeschrieben steht ? :confused:
Es ist eine objektive Aussage, der Grund ist schietegal-sonst stünde es wohl drin.
Da vertrau ich unserer Justiz mal.
Und WÄRE es rechtswidrig gewesen, hätte Pro Köln doch geklagt ?:confused:

1. Es ist bereits gar keine "Ausnahme", sondern man wird schon die ("ungeschriebene") Voraussetzung, dass die Störung von der jew. Demo selbst ausgehen muss, nicht als gegeben ansehen. .....und diese ungeschriebene Voraussetzung entnimmt man aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, wie ich bereits erwähnte.

2. Wenn du dich an den Gesetzeswortlaut klammern willst, würdest du wohl dem Gesetzgeber (!), nicht der Justiz vertrauen...!

3. ProKöln hat geklagt
 

Eliael

W:O:A Metalmaster
1. Es ist bereits gar keine "Ausnahme", sondern man wird schon die ("ungeschriebene") Voraussetzung, dass die Störung von der jew. Demo selbst ausgehen muss, nicht als gegeben ansehen. .....und diese ungeschriebene Voraussetzung entnimmt man aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, wie ich bereits erwähnte.

2. Wenn du dich an den Gesetzeswortlaut klammern willst, würdest du wohl dem Gesetzgeber (!), nicht der Justiz vertrauen...!

3. ProKöln hat geklagt


1. Du hast anscheinend eines über die BRD noch nicht gelernt (ist ne alte Lebensweisheit). "Es ist grundsätzlich alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist".
Ungeschriebene Voraussetzung is nich. Gibts nich. Fertig.

2. Ich vertraue der Justiz dahingehend, dass sie das durchsetzt (und auch richtig auslegt) was der Gesetzgeber vorgibt.

3. Und, hats was gebracht ? Nein. Warum? Weils nicht rechtswidrig war.

Auch hier: Die Aktion war zweifelhaft, aber nicht rechtswidrig.


(im Übrigen find ich ProKöln auch sehr lustig. Werden ja von dem PI-Fritzen (du weißt ja, pro-israelisch und pro-amerikanisch) mitunterstützt-und wen wollten sie als Redner? Le Pen. Der schon mehrfach durch antisemitische Äußerungen aufgefallen ist. Ganz dolle Truppe, die Jungs :D :D )
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
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118
42
Hamburg
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,601445,00.h

Polizei kassiert Kneipenkunden ab

Sie lallte und konnte kaum stehen: Eine Wirtin in Mannheim war zu betrunken, um die Rechnung ihrer Kunden zu addieren. Polizisten griffen der 38-Jährigen buchstäblich unter die Arme.

Mannheim - Die Polizisten hatten im Rahmen einer Kontrolle um kurz vor 21 Uhr bemerkt, dass die Wirtin einer Mannheimer Kneipe stark lallte und sich kaum noch auf den Beinen halten konnte, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Schnell stellte sich heraus, dass die Frau mit 3,1 Promille schlichtweg zu betrunken war.

Die Beamten griffen der 38-Jährigen unter die Arme: Zum Schutz der Wirtin schlossen sie nach Angaben eines Sprechers die Kneipe vorzeitig. Da weder die Wirtin noch ihre beiden letzten Gäste in der Lage waren, die ausstehenden Rechnungen aufzuaddieren, halfen die Polizisten auch dabei kurzerhand aus.


jjc/dpa

:D
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
1. Du hast anscheinend eines über die BRD noch nicht gelernt (ist ne alte Lebensweisheit). "Es ist grundsätzlich alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist".
Ungeschriebene Voraussetzung is nich. Gibts nich. Fertig.

Argh!!

Von all den Dummheiten die du hier in diesem Thread schon geschrieben hast, ist dieser Quatsch ungefähr.. irgendwo im oberen Viertel! 0o
 
Zuletzt bearbeitet:

Eliael

W:O:A Metalmaster
(und das ist eigentlich noch dümmer als das eben zitierte: )

Warum? ---> weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist!!! *mööööp*


Herr, lass mehr Hirn regnen!!!

oh-okay, ich gebe zu, ich wusste nicht, dass es noch nicht abgeschlossen ist. Dann warte ich ab, was das zuständige Gericht sagt.

und soviel zum Thema "niveaulose Argumentation". :rolleyes:
Ich find dich im Übrigen immernoch putzig. So putzig wie nen kleinen braun angemalten Gartenzwerg :o

Wieso sprichst ausgerechnet du vom Recht auf freie Meinungsäußerung, wenns doch deiner Meinung Linken und Grünen untersagt wäre :confused:

Seien wir mal ehrlich: Käme es zu Ausschreitung von Gegendemonstranten bei einer linken Demo, hättest du doch auch kein Problem damit, dass die Demo aufgelöst wird :confused:

Und immernoch: Diese Demo hätte (zumindest mit Le Pen als angekündigtem Gastredner) von Anfang an nach Absatz 1 verboten werden können. Schließlich ist er wegen "Anstachelung zum Rassenhass", Körperverletzung und andren Dingen einschlägig vorbestraft :rolleyes:
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
Diese Lebensweisheit war nicht ernstzunehmen :rolleyes:
Aber soweit ICH mich mit Jura beschäftigt hab, gibt es so etwas wie "ungeschriebene Voraussetzungen" eben nicht.

"soweit du dich mit Jura beschäftigt hast" - und vor diesem Hintergrund meinst du es besser zu wissen als ein studierter Diplom-Jurist??? :rolleyes:
 

Eliael

W:O:A Metalmaster
"soweit du dich mit Jura beschäftigt hast" - und vor diesem Hintergrund meinst du es besser zu wissen als ein studierter Diplom-Jurist??? :rolleyes:

ach, du hast endlich dein Diplom ? (btw, war Jura nicht was mit Staatsexamen und nich mit Dipl.?-achnee, einige Unis verleihen statt des 1. Staatsexamens das Diplom. Also bist du noch nichtmal fertig :o)


Wenn du es wagst einem studierenden Chemiker vorwerfen zu können, dass er keine Ahnung von Mathematik hätte, kann ich dir auch vorwerfen, dass du (als nicht ganz fertiger Jurist, korrekt? :D) auch nicht sonderlich viel von deinem Fach verstehst :o