Metal-Mini
W:O:A Metalmaster
das ist sooo krank!!!!das wäre hier in europa nicht erlaubt.....
Bei 300.000.000 Einwohnern müssen rein statistisch schon ein paar Obervollpfosten dabei sein...![]()
tja, das arme kind wird mal eine menge spass mit seinen jüdischen schulkameraden haben. und später mit seinen mitstudierenden oder arbeitskollegen
die eltern gehören auf jeden fall verprügelt![]()
wir habe 80.000.000 einwohner ... und auch genug von dieser sorte
Das ist aber auch schon älter...hab ich irgendwo schon vor Monaten gelesen. Geht aber echt garnicht, was die da den Kindern antun.
Aber hab heut gelesen, dass die Kinder den Eltern weggenommen wurden und das ist auch gut so.
Das ist aber auch schon älter...hab ich irgendwo schon vor Monaten gelesen. Geht aber echt garnicht, was die da den Kindern antun.
Aber hab heut gelesen, dass die Kinder den Eltern weggenommen wurden und das ist auch gut so.
Das ist aber auch schon älter...hab ich irgendwo schon vor Monaten gelesen. Geht aber echt garnicht, was die da den Kindern antun.
Aber hab heut gelesen, dass die Kinder den Eltern weggenommen wurden und das ist auch gut so.
Das arme Kind....
Menschen sind so dämlich manchmal.
weil das völliger Quatsch ist:
wenn jede Demo-Auflösung deswegen rechtmäßig wäre, weil es sich um eine "Demo-Auflösung" handele, dann könnte die Polizei JEDE Demo ohne sonst irgendwelche Gründe immer auflösen!!!!
Du nimmst die Maßnahme selbst als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für dieselbe Maßnahme!
(Davon abgesehen war die Demo auch bereits im Gange; nur noch nicht am eigentlichen Zielort der Kundgebung angekommen)
Abs. 3 ist nicht einschlägig;
welche Variante hälst du denn für gegeben? die dritte? --> nicht gegeben mangels erfüllter "Voraussetzungen für ein Verbot nach Abs. 1 oder 2."
und Abs. 1 ist auch nicht gegeben:
Randale einer GEGENdemo können nicht zu einem Verbot der eigentlichen Demo führen! (elementarer Grundsatz der Demonstrationsfreiheit! muss auch jedem sofort einleuchten!)
Es ist die Aufgabe der Polizei die Demo vor dem gewalttätigen Mob zu schützen!
(das Versammlungsgesetz dient vor allem dem Schutz der Versammlung(sfreiheit) vor Störungen von Außen!)
.....genauso, wie es die Aufgabe der Polizei ist, eine Meinungsäußerung in Form einer im Fenster hängenden Fahne vor einem gewalttätigen Mob zu schützen!
wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung
erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der
Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.
finde ich auch ... ich nominiere Ströbele , Sodann und Bonk für den ehrenidiotenpreis...
das ist sooo krank!!!!das wäre hier in europa nicht erlaubt.....
tja, das arme kind wird mal eine menge spass mit seinen jüdischen schulkameraden haben. und später mit seinen mitstudierenden oder arbeitskollegen
die eltern gehören auf jeden fall verprügelt
Aber hab heut gelesen, dass die Kinder den Eltern weggenommen wurden und das ist auch gut so.
Das arme Kind....
Menschen sind so dämlich manchmal.
Unglaublich sowas.
.. da stehts doch.. wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung gegeben ist. Die Gefahr bestand (wenn auch durch die Gegendemo) und damit passts. Das Verbot war gerechtfertig, ist gerechtfertigt und wird solange gerechtfertigt bleiben, wie dieses Gesetz existiert. Und nu is wirklich Feierabend..![]()