Meldung des Tages

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Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
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wir habe 80.000.000 einwohner ... und auch genug von dieser sorte

Richtig, aber ich glaube noch keiner ist auf diese Idee gekommen!
Man wird wütend wenn man darüber nachdenkt was solche Spacken ihren Kindern antun!
Wenn ihm der Name so gefällt, soll er sich doch selbst umtaufen lassen, der Hirni und sein Kind damit in Ruhe lassen...*grummel*
 

METALPOPE667

W:O:A Metalmaster
19 Mai 2002
47.608
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Website besuchen
Das ist aber auch schon älter...hab ich irgendwo schon vor Monaten gelesen. Geht aber echt garnicht, was die da den Kindern antun.

Aber hab heut gelesen, dass die Kinder den Eltern weggenommen wurden und das ist auch gut so.

mann stelle sich sich vor der bengel wird alternativmedizinexpert und wandert nach doitschland aus ... *den gedanken nicht weiterdenk*:D;)
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
247.444
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Das ist aber auch schon älter...hab ich irgendwo schon vor Monaten gelesen. Geht aber echt garnicht, was die da den Kindern antun.

Aber hab heut gelesen, dass die Kinder den Eltern weggenommen wurden und das ist auch gut so.

Echt? Wurde denen das Sorgerecht entzogen?:confused:
Haste da eine Quelle? Würd mich ma interessieren.......
 

Eliael

W:O:A Metalmaster
weil das völliger Quatsch ist:
wenn jede Demo-Auflösung deswegen rechtmäßig wäre, weil es sich um eine "Demo-Auflösung" handele, dann könnte die Polizei JEDE Demo ohne sonst irgendwelche Gründe immer auflösen!!!!

Du nimmst die Maßnahme selbst als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für dieselbe Maßnahme!

(Davon abgesehen war die Demo auch bereits im Gange; nur noch nicht am eigentlichen Zielort der Kundgebung angekommen)


Abs. 3 ist nicht einschlägig;
welche Variante hälst du denn für gegeben? die dritte? --> nicht gegeben mangels erfüllter "Voraussetzungen für ein Verbot nach Abs. 1 oder 2."

und Abs. 1 ist auch nicht gegeben:
Randale einer GEGENdemo können nicht zu einem Verbot der eigentlichen Demo führen! (elementarer Grundsatz der Demonstrationsfreiheit! muss auch jedem sofort einleuchten!)
Es ist die Aufgabe der Polizei die Demo vor dem gewalttätigen Mob zu schützen!
(das Versammlungsgesetz dient vor allem dem Schutz der Versammlung(sfreiheit) vor Störungen von Außen!)

.....genauso, wie es die Aufgabe der Polizei ist, eine Meinungsäußerung in Form einer im Fenster hängenden Fahne vor einem gewalttätigen Mob zu schützen!

wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung
erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der
Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.

.. da stehts doch.. wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung gegeben ist. Die Gefahr bestand (wenn auch durch die Gegendemo) und damit passts. Das Verbot war gerechtfertig, ist gerechtfertigt und wird solange gerechtfertigt bleiben, wie dieses Gesetz existiert. Und nu is wirklich Feierabend.. :rolleyes:

finde ich auch ... ich nominiere Ströbele , Sodann und Bonk für den ehrenidiotenpreis...

japp :D


beides. Ja nee, is klar, der Name gefällt ihm einfach :rolleyes:

das ist sooo krank!!!!das wäre hier in europa nicht erlaubt.....

Viele amerikanische Namen wären, zumindest in Deutschland, nicht erlaubt :D

tja, das arme kind wird mal eine menge spass mit seinen jüdischen schulkameraden haben. und später mit seinen mitstudierenden oder arbeitskollegen

die eltern gehören auf jeden fall verprügelt

weggesperrt. Oder zumindest in Behandlung. Bei den Namen der andren beiden Kinder hat zumindest der Vater eindeutig ne Macke.. :rolleyes:

Aber hab heut gelesen, dass die Kinder den Eltern weggenommen wurden und das ist auch gut so.

wäre vernünftig...


Das arme Kind....


Menschen sind so dämlich manchmal.

Manchmal? :confused:

Unglaublich sowas.

Meldung des Tages: Wizzi ist wieder da :D :D
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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.. da stehts doch.. wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung gegeben ist. Die Gefahr bestand (wenn auch durch die Gegendemo) und damit passts. Das Verbot war gerechtfertig, ist gerechtfertigt und wird solange gerechtfertigt bleiben, wie dieses Gesetz existiert. Und nu is wirklich Feierabend.. :rolleyes:

zugegeben, wenn du nur den Wortlaut liest, kannst du als Rechtslaie das so verstehen...! (kein Vorwurf insoweit)

Fakt ist aber, dass man das Gesetz über den bloßen Wortlaut hinaus auch nach Sinn und Zweck auslegen muss!
....und dann besteht Einigkeit darüber, dass es einem gewalttätigen, straffälligen Straßenmob nicht gestattet werden darf, durch eigene Randale darüber zu entscheiden, ob/welche anderen Menschen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen können!