lol!
Junge, um die Rechtswidrigkeit dieser Aktion im Verlaufe der (bis dato) erlaubten und rechtmäßigen (!) Demo geht es doch gerade!!!!!
.....du kannst doch nicht ernsthaft argumentieren
"das 'Verbot' am Mittag war ok - weil es sich um ein 'Verbot' handelte!"
zu diesem Zeitpunkt hatte die Demo offiziell noch gar nicht stattgefunden.
Also war die Demo rechtswidrig.
Doch, so kann ich argumentieren. Verbot ist Verbot, fertig.
Eine verbotene Demo darf nicht stattfinden (würdest du bei linken Demos ja auch sagen)-sagt das Gesetz. Dem haben sich ALLE zu beugen, oder sehe ich da etwas falsch ?
Warum darf ich nicht so argumentieren ?
Versammlungsgesetz:
§ 15
(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von
bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung
erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der
Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.
(3) Sie kann eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, wenn sie nicht angemeldet
sind, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt
wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach Absatz 1 oder 2 gegeben sind.
(4) Eine verbotene Veranstaltung ist aufzulösen.
Auch wenns nicht unbedingt die Schuld der Rechtspopulisten von ProKöln war, so greift hier mindestens Absatz 3. Eigentlich sogar schon Absatz 1.
Die Demo hatte noch gar nicht angefangen (also die von ProKöln), also konnte die Polizei sie verbieten. Eben nach Paragraph 15, Absatz 1 des Versammlungsgesetzes...
Ist also rechtmäßig. Wenn du das ändern willst, versuchs. Ist nicht mein Problem...
