• Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
120
zuhause in Niedersachsen
Nein, das stimmt so nicht.
Davon ab, dass die Plattformen auch nicht als Zielgruppe die Personen mit Merkzeichen B haben, sondern auf Rollstuhlfahrer (auch als solche namentlich spezifiziert, ohne Nennung eines (a)G-Merkzeichens) und Personen mit Merkzeichen H, hat eine Begleitperson im Fall der Fälle erstmal eh keinen Anspruch auf die Plattform, wenn mehr Betrieb ist.
Und das ist sicher deswegen auch so gewählt und niedergeschrieben von der Orga, die sich hier inzwischen sehr viel gute Gedanken macht!, weil es einfacher ist, jemanden nicht hoch zu lassen, als jemanden wieder herunter zu schicken, wenn mehr los ist.
upps sorry ja hast recht, da hab ich mich nun aber voll vertan, ersetze also meine Merkmalbeispiele mit Rollifahrer und es passt wieder. ;)
 

Stuhrer

Member
9 Aug. 2016
31
29
33
Stuhr
Nein, das stimmt so nicht.
Davon ab, dass die Plattformen auch nicht als Zielgruppe die Personen mit Merkzeichen B haben, sondern auf Rollstuhlfahrer (auch als solche namentlich spezifiziert, ohne Nennung eines (a)G-Merkzeichens) und Personen mit Merkzeichen H, hat eine Begleitperson im Fall der Fälle erstmal eh keinen Anspruch auf die Plattform, wenn mehr Betrieb ist.


Es stimmt nicht das die Zielgruppe nur Rollifahrer sind, sowas ist und wäre auch Blödsinn! Laut Festival ABC haben Zugang zur Handicapplattform (nicht wie oft der einfachheit gesagt wird Rolliplattform) Schwerbehinderte mit Merkzeichen "G" und "aG" und das ist bis hier hin auch gut so und richtig! Ein Rollifahrer hat kein "G" der hat aufgrund der Behinderung ein "aG" mit einem "G" dürfte er sonst auch nicht auf dem Behindertenparkplatz parken weil er keine EU Parkerleichterung mit nur "G" bekommt. Also ist doch klar, auf die Plattform dürfen Gehbehinderte "G" und außergewöhnlich Gehbehinderte "aG" nicht wie du behauptest Zielgruppe sind Rollifahrer. Es haben z.B. Nutzer die auf einen Rollator angewiesen sind und nicht lange stehen können genauso den Anspruch. Wer jedoch Aufgrund z.B. einer Diabetis einen Schwerbehindertenausweis hat, hat natürlich dort nichts zu suchen.

Zu den Begleitungen Merkzeichen "B" und "H". Überall wo ich zu Konzerten war (Expo Plaza Hannover, Barclaycard Arena HH usw.) gab es nie Probleme meine Begleitperson in den Handicapbereich mitzunehmen, in der Barclaycard Arena stehen sogar extra Stühle für Begleitungen. Nur in Wacken will man bis 2018 die Begleitung nicht mit auf die Plattform lassen. So Stand es auch in dem Heft der Ordnerin die ich meinte. Ergebnis war das keiner alleine auf die Plattform wollte, beachte, die war gegen 14:00 Uhr ganz leer und das ist doch nicht im Sinne so gedacht.

Das Merzeichen "H" bedeutet "Hilflos" und definiert sich so: "Hilflos sind diejenigen, die infolge von Gesundheitsstörungen - nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I X) 'nicht nur vorübergehend' - für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist."
Lässt man die Begleitung nicht mit nach oben und ein Notfall tritt ein, so wäre hier der Veranstalter sicher rechtlich angreifbar.

In 2018 war im Handicap ABC zu lesen, dies hast du ja schön zitiert:
Denn in der online-Broschüre ist ja recht klar erklärt, dass die Begleitpersonen eigentlich keinen Anspruch haben, auf die Podeste mit zu gehen, wenn mehr los ist:
"Bitte habt Verständnis dafür, dass das Sicherheitspersonal bei starkem Andrang vorerst keine Begleitpersonen mit auf die Podeste lässt. Dieses wird je nach Andrang entschieden."

Und genau wegen diesem neuen "Gummiparagraphen" habe ich dieses Thema eröfnet damit endlich eine eindeutige und klare für alle verständliche Regelung eintritt.

Wenn es voll wird haben Sicherheitspersonal und Begleitpersonen eine andere Meinung was starker Andrang ist, und schon gibt es wieder endlos lange unnötige Diskusionen. Warum macht man solche schwammigen Aussagen?

Nach 4 mal Wacken haben wir die Erfahrung gemacht das es auf der Handicapplattform nur zu voll wird wenn sich dort Hinz und Kunz tummeln, für alle anderen auch eine Begleitperson ist der Platz ausreichend.
Daher nochmal meine Bitte: denkt über eine klare Regel nach und führt Bändchen ein dann haben alle ein Problem weniger.
 
Zuletzt bearbeitet:

Honkerer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2015
128
30
73
Ist working Crew also ein Behindertenausweis mit Merkmal H oder B ersatz?
Wenn nicht, dann hast du da nichts drauf zu suchen, egal ob hinten oder sonst wo.
Es sei denn, du hast zu der Zeit dort einen Auftrag zu arbeiten.

Veto - Das stimmt so nicht, du bist Berechtigt ob im Dienst oder im frei.
Vorrraussetzung ist nur das man Rücksicht nimmt.
 

Wacken-Jasper

Administrator
Teammitglied
18 Jan. 2012
6.483
6.843
130
www.wacken.com
Ich war berechtigt oben, aber nicht aufgrund einer Einschränkung sondern aufgrund meines Status (Working Crew).
Du darfst als Working Crew auf die Plattform um dort zu arbeiten, ansonsten hast du da in deiner freien Zeit nichts verloren. Wenn du etwa Fotograf bist und von dort ein Bühnenpanorama erstellt werden soll, ist das okay, wenn der Platz auf dem Podest es erlaubt. Oder wenn da etwas repariert werden muss und du Handwerker bist. Aber nicht um bequem Bands zu gucken.
 

Honkerer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2015
128
30
73
Du darfst als Working Crew auf die Plattform um dort zu arbeiten, ansonsten hast du da in deiner freien Zeit nichts verloren. Wenn du etwa Fotograf bist und von dort ein Bühnenpanorama erstellt werden soll, ist das okay, wenn der Platz auf dem Podest es erlaubt. Oder wenn da etwas repariert werden muss und du Handwerker bist. Aber nicht um bequem Bands zu gucken.
Projektmanager - in dem Fall findet man immer einen Grund :ugly:
Spaß bei Seite, dann wurde es fehlerhaft kommuniziert, hatte mit den Kollegen sogar gesprochen ob das OK ist, und die meinten kein Problem.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
107.788
7.653
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Du darfst als Working Crew auf die Plattform um dort zu arbeiten, ansonsten hast du da in deiner freien Zeit nichts verloren. Wenn du etwa Fotograf bist und von dort ein Bühnenpanorama erstellt werden soll, ist das okay, wenn der Platz auf dem Podest es erlaubt. Oder wenn da etwas repariert werden muss und du Handwerker bist. Aber nicht um bequem Bands zu gucken.
Weil das mMn rücksichtslos ist. Hier hat der @Wacken-Jasper völlig Recht!
 

Wacken-Jasper

Administrator
Teammitglied
18 Jan. 2012
6.483
6.843
130
www.wacken.com
Projektmanager - in dem Fall findet man immer einen Grund :ugly:
Spaß bei Seite, dann wurde es fehlerhaft kommuniziert, hatte mit den Kollegen sogar gesprochen ob das OK ist, und die meinten kein Problem.
Es ist ja auch grundsätzlich OK und kein Beinbruch. Aber es ist eben auch nicht so gedacht. Genau wie du dich außerhalb der Arbeitszeiten nicht auf der Bühne oder im Produktionsbereich aufhalten solltest.

Das ist dann halt der Unterschied zwischen "mit dem Band darf ich mich so verhalten" und "aktuell sollte ich mich so verhalten". Ich könnte bei jedem Act auf die Bühne laufen und den Schlagzeuger nerven, mein Band erlaubt mir das. :ugly:

Dass du mit einer nicht ganz verheilten OP-Wunde oder dergleichen das Podest als Rückzugsort nimmst - ist durchaus nachvollziehbar. Aber halt nicht die die eigentliche Spielidee.
 

Stuhrer

Member
9 Aug. 2016
31
29
33
Stuhr
Also, heißt das, dass ich, ohne Kennzeichen trotzdem auf den Platform kann? Weil ausländische Behindertenausweis, UND EU Parkausweis! Das wäre dann gleichgestellt mit dem deutschen G?
Wenn du einen EU Parkausweis hast dann bestätigt dies ja eigentlich eine Gehbehinderung. Ich kenne jedoch nicht die Vergaberichtlinien für Parkerleichterungen aller 28 EU Statten. Hier müste man im Sonderfall eine Einzelentscheidung treffen.
 

__mo__

W:O:A Metalhead
24 März 2014
1.050
1.558
108
26
Also dafür würd ich auch auf jeden Fall noch ein Bier drauflegen :ugly:
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
107.788
7.653
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Wenn du einen EU Parkausweis hast dann bestätigt dies ja eigentlich eine Gehbehinderung. Ich kenne jedoch nicht die Vergaberichtlinien für Parkerleichterungen aller 28 EU Statten. Hier müste man im Sonderfall eine Einzelentscheidung treffen.
Eigentlich sollte die EU Disability Card reichen.
Übrigens, was ist gehbehindert? Bin ich, mit meiner Sehbehinderung, gehbehindert? Einerseits ja, meine Freiheit ist beschränkt, anderseits nee, ich kann laufen wie jeder anderer. Trotzdem habe ich einen (belgischen) GdB von 66% (und 10 Punkte von max. 18). Und ein Parkausweis.
 

Stuhrer

Member
9 Aug. 2016
31
29
33
Stuhr
Übrigens, was ist gehbehindert? Bin ich, mit meiner Sehbehinderung, gehbehindert? Einerseits ja, meine Freiheit ist beschränkt, anderseits nee, ich kann laufen wie jeder anderer. Trotzdem habe ich einen (belgischen) GdB von 66% (und 10 Punkte von max. 18). Und ein Parkausweis.

Mit einer teilweisen Sehbehinderung würdest du in Deutschland keinen Parkausweis bekommen, es sei den du bist zu 100% Blind. Gehbehindert bist du nach Definition für den Parkausweis wenn du keine 100m ohne Probleme gehen kannst. Dies wird auch überprüft. Aufgrund zu weniger Schwerbehindertenparkplätze in den Städten wird die Vergabe sehr streng überwacht, nicht immer zum Vorteil der Antragsteller.

Der Parkausweis wird auf Antrag ausgestellt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Außergewöhnliche Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "aG")
  • Blindheit (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "Bl")
    Contergangeschädigte Personen (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)