Nein, das stimmt so nicht.
Davon ab, dass die Plattformen auch nicht als Zielgruppe die Personen mit Merkzeichen B haben, sondern auf Rollstuhlfahrer (auch als solche namentlich spezifiziert, ohne Nennung eines (a)G-Merkzeichens) und Personen mit Merkzeichen H, hat eine Begleitperson im Fall der Fälle erstmal eh keinen Anspruch auf die Plattform, wenn mehr Betrieb ist.
Es stimmt nicht das die Zielgruppe nur Rollifahrer sind, sowas ist und wäre auch Blödsinn! Laut Festival ABC haben Zugang zur Handicapplattform (nicht wie oft der einfachheit gesagt wird Rolliplattform) Schwerbehinderte mit Merkzeichen "G" und "aG" und das ist bis hier hin auch gut so und richtig! Ein Rollifahrer hat kein "G" der hat aufgrund der Behinderung ein "aG" mit einem "G" dürfte er sonst auch nicht auf dem Behindertenparkplatz parken weil er keine EU Parkerleichterung mit nur "G" bekommt. Also ist doch klar, auf die Plattform dürfen Gehbehinderte "G" und außergewöhnlich Gehbehinderte "aG" nicht wie du behauptest Zielgruppe sind Rollifahrer. Es haben z.B. Nutzer die auf einen Rollator angewiesen sind und nicht lange stehen können genauso den Anspruch. Wer jedoch Aufgrund z.B. einer Diabetis einen Schwerbehindertenausweis hat, hat natürlich dort nichts zu suchen.
Zu den Begleitungen Merkzeichen "B" und "H". Überall wo ich zu Konzerten war (Expo Plaza Hannover, Barclaycard Arena HH usw.) gab es nie Probleme meine Begleitperson in den Handicapbereich mitzunehmen, in der Barclaycard Arena stehen sogar extra Stühle für Begleitungen. Nur in Wacken will man bis 2018 die Begleitung nicht mit auf die Plattform lassen. So Stand es auch in dem Heft der Ordnerin die ich meinte. Ergebnis war das keiner alleine auf die Plattform wollte, beachte, die war gegen 14:00 Uhr ganz leer und das ist doch nicht im Sinne so gedacht.
Das Merzeichen "H" bedeutet "Hilflos" und definiert sich so:
"Hilflos sind diejenigen, die infolge von Gesundheitsstörungen - nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I X) 'nicht nur vorübergehend' - für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist."
Lässt man die Begleitung nicht mit nach oben und ein Notfall tritt ein, so wäre hier der Veranstalter sicher rechtlich angreifbar.
In 2018 war im Handicap ABC zu lesen, dies hast du ja schön zitiert:
Denn in der online-Broschüre ist ja recht klar erklärt, dass die Begleitpersonen eigentlich keinen Anspruch haben, auf die Podeste mit zu gehen, wenn mehr los ist:
"Bitte habt Verständnis dafür, dass das Sicherheitspersonal bei starkem Andrang vorerst keine Begleitpersonen mit auf die Podeste lässt. Dieses wird je nach Andrang entschieden."
Und genau wegen diesem neuen "Gummiparagraphen" habe ich dieses Thema eröfnet damit endlich eine eindeutige und klare für alle verständliche Regelung eintritt.
Wenn es voll wird haben
Sicherheitspersonal und
Begleitpersonen eine andere Meinung was
starker Andrang ist, und schon gibt es wieder endlos lange unnötige Diskusionen. Warum macht man solche schwammigen Aussagen?
Nach 4 mal Wacken haben wir die Erfahrung gemacht das es auf der Handicapplattform nur zu voll wird wenn sich dort Hinz und Kunz tummeln, für alle anderen auch eine Begleitperson ist der Platz ausreichend.
Daher nochmal meine Bitte: denkt über eine klare Regel nach und führt Bändchen ein dann haben alle ein Problem weniger.