Kate McGee
W:O:A Metalgod
och, ich fänds gar nicht mal verkehrt so zum Reinhören. Ein Problem hab ich nur mit dem DRM-Kram.
Zum Reinhören kannst du eine ganz normale Tauschbörse nutzen. Garantiert ohne DRM.Kate McGee schrieb:och, ich fänds gar nicht mal verkehrt so zum Reinhören. Ein Problem hab ich nur mit dem DRM-Kram.
tuxracer schrieb:Zum Reinhören kannst du eine ganz normale Tauschbörse nutzen. Garantiert ohne DRM.
Wenn man viel Zeit hat und der Plattenladen in der Nähe liegt, ja. Ansonsten ist online reinhören bequemer und zu jeder Zeit verfügbarLord Soth schrieb:Oder in den Plattenladen gehn, und dort gemütlich reinhören wo man will, CD, Vinyl, so oft man will und so lange man will....
Video-Recording-Dienst save.tv unter Druck
Das LG Braunschweig hat es dem Online-Videorecording-Dienst save.tv per einstweilige Verfügung verboten, Filme einer Berliner Produzentin, die im Juni auf Arte gesendet werden sollen, mitzuschneiden und an seine Kunden weiterzugeben. Eben diese Produzentin hatte gegen den Dienst geklagt. Bereits Anfang Juni erhielt Darius Metzner als Geschäftsführer der Cinefacts GmbH über die Rechtsanwaltskanzlei McDermott Will & Emery eine Abmahnung des Fernsehsenders RTL, nachdem Cinefacts für save.tv geworben und einen Link auf das Angebot gesetzt hatte. Dieses Schreiben liegt heise online vor.
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Bereits seit einiger Zeit bietet save.tv Internet-Usern einen netzwerkbasierten Videorecorder (Network-based Personal Video Recorder, nPVR) an, über den man sich gegen eine monatliche Gebühr Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen lassen kann, die dann zum Download bereit stehen. Aus technischer Sicht arbeiten solche Dienste, zu denen auch shift.tv und www.onlinetvrecorder.com (OTR) zählen, nicht wesentlich anders als ein heimischer PC mit eingebauter DVB-Karte, der Timer-gesteuert das digitale Fernsehprogramm aufzeichnet. Die Betreiber dieser Dienste argumentieren daher gerne, dass sich die nPVR-Angebote rechtlich von Fernsehaufzeichnungen mit einem realen Videorecorder durch den Anwender selbst oder einen Freund nicht unterscheiden sollen.
Seit Mitte 2005 haben jedoch bereits verschiedene Gerichte im Wege von einstweiligen Verfügungen die Aufzeichnungen von Fernsehsendungen einiger Privatsender durch die Netlantic GmbH auf deren Seite www.shift.tv verboten – wodurch sich auch das eingeschränkte Senderangebot erklärt. So urteilte beispielsweise das LG Leipzig im Mai 2006, dass Online-TV-Recorder gegen das Urheberrecht von RTL verstoßen. c't hatte sich in der Ausgabe 7/06 ausführlich mit den Diensten und der rechtlichen Einschätzung des Angebots auseinandergesetzt.
In seiner Begründung zum aktuellen Urteil gab der zuständige Richter Jochen Meyer laut dpa an, dass die Rechte grundsätzlich bei den Urhebern liegen würden. Ausnahmen seien zwar Kopien zu reinen Privatzwecken, die beklagte Firma ermögliche ihren Kunden jedoch auch Aufnahmen, die vom eigenen Wohnzimmer nicht möglich wären. Damit verstoße sie gegen das Gesetz. So könnten auch Filme von nicht empfangbaren Sendern (etwa Dritten Programmen) aufgenommen werden. Die von RTL beauftragte Kanzlei hatte in ihrem Schreiben an Cinefacts vorgetragen, dass nur dem Sender das Recht zustehe, das Programm zu senden und weiterzusenden, zu kopieren und öffentlich zugänglich zu machen.
Zudem sei save.tv nicht durch ein geeignetes Altersverifikationssystem gesichert. Dadurch, dass der Dienst Kindern und Jugendlichen ermögliche, "entwicklungsbeeinträchtigende Sendungen" wahrzunehmen, handele er gegenüber dem Sender wettbewerbswidrig. Hierzu ist anzumerken, dass das OLG Köln in einem Urteil zu shift.tv die Ansicht vertrat, dass ein Fernsehsender mit einem Anbieter von virtuellen PVR nicht in einem Wettbewerbsverhältnis stehe und deshalb wettbewerbsrechtliche Ansprüche der Fernsehsender abgelehnt hatte. (nij/c't)
Darf ich ja offiziell nicht. (Und funktioniert in Bamberg dank der Uni-Firewall nicht.)tuxracer schrieb:Zum Reinhören kannst du eine ganz normale Tauschbörse nutzen. Garantiert ohne DRM.
Dafür müsste ich allerdings das Haus verlassen.Lord Soth schrieb:Oder in den Plattenladen gehn, und dort gemütlich reinhören wo man will, CD, Vinyl, so oft man will und so lange man will....
Fyodor schrieb:Aha! Der Dienst ist also rechtswidrig, weil ich damit Sendungen aufnehmen (und dann ansehen) kann, die in meinem Teil von Deutschland gar nicht ausgestrahlt werden, obwohl sie über meine Abgaben mit finanziert werden.
Hier soll also verhindert werden, daß man Programme sehen kann, die nicht für einen bestimmt sind.
Ich bin begeistert, wie gut wir schon geschützt sind in diesem modernen Jahr 1984, pardon 2006.
Fyodor schrieb:Letzte Woche habe ich "Charly und die Schokoladenfabrik" von DVD geguckt. So eine Frechheit wie dort ist mir zuvor noch nie untergekommen:
Man muß seinen Wohnort aus einer Liste mit zirka 40 Ländern auswählen. Dann bekommt man in Landessprache erklärt, daß man ein Verbrecher ist. Das kann man nicht abbrechen oder überspringen. Der Film ist übrigens nur in zwei Sprachen auf der DVD.
Fyodor schrieb:Die DVD ist natürlich nicht mit dem Internet verbunden. Ich muß mein Land aus der Liste auswählen, damit ich meiner eigenen Sprache beschimpft werden kann. Ist doch logisch .
Da das nicht meine DVD ist, sondern meinem Bruder gehört, kann ich sie auch nicht in den LAden zurückbringen. Ich kaufe mir keine DVDs, sondern leihe nur, und auch das selten. Ich komme wunderbar ganz ohne Glotzophon aus.
Die PLZ erfragen sie, weil sie ihr Einzugsgebiet ermitteln wollen. Das stört mich nicht, denn meine PLZ kann mich nicht identifizieren, zumal sie außer der Nummer keine anderen Daten von mir bekommen.
DAS denke ich mir manchmal auch...Lord Soth schrieb:Orwell hatte keine Vision. Er hatte eine Zeitmaschine....
Fyodor schrieb:DAS denke ich mir manchmal auch...