Wacken 2014 ein Reinfall?

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

blackstage

W:O:A Metalhead
3 Nov. 2008
430
0
61
42
@home
Da haben aber die Wacken-Macher ja nun wirklich inzwischen alles getan was nur irgendwie getan werden kann um dagegen vorzugehen.
Wer sich jetzt noch bei Ebay eine Karte holt (für die er dann mit 99,9% prozentiger Wahrscheinlichkeit kein Armbändchen bekommen wird ;) ) denen kann keiner mehr helfen, die müssen dann eben einfach die Folgen davon ertragen dass sie sich nicht beim Veranstalter informiert haben bevor sie die Karte bei Ebay gekauft haben.
Zusätzlich hoffe ich dass jeder dieser Ebay-Verkäufer vom WOA verklagt wird und so richtig "bluten" muss denn noch deutlicher kann man ja nicht darauf hinweisen dass ein Verkauf der Karten bei Ebay nicht erlaubt ist. Wer dann trotzdem noch bei Ebay verkauft und das auch noch zu höheren Preisen, der bekommt hoffentlich die wohlverdiente Strafe dafür. Wobei ich befürchte dass viele dieser Verkäufer doch ungestraft davon kommen weil es einfach zu viele sind um alle zu verklagen.

ich mach dem veranstalter auch keine vorwürfe. frage mich nur wie der verkäufer drauf kommt das die Karte 400 wert sein soll bzw. das er jemanden findet der dieses jahr 400 euronen dafür ausgibt!!!
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Sicher sind da viele geile Bands dabei, habe auch sicher volles Programm, ich denke nur, dass es gerade für das 25. noch einen Über-Headliner hätte geben müssen....

Wenn ich mal so einfach vergleiche, also Preis-Leistung, dann hat Frankreich dieses Wochenende z.B. das Hellfest, das preislich genauso liegt.
Da sind z.B. Black Sabbath dabei, Maiden, Slayer, Aerosmith (die ich persönlich nicht haben müsste), Deep Purple, Status Quo, Megadeth....
Das sind nun mal richtig viele Knaller auf einem Haufen.
Sicher sind davon ja auch welche in Wacken bzw. gewesen, das bestreite ich auch nicht, aber allein Sabbath und Maiden zusammen auf einem Festival ist schon ein Hammer.
Anderer Vergleich: das RockHarz kostet die Hälfte, da hatten wir letztes Jahr auch Accept, Avantasia waren auch schon dort, dieses Jahr Sabaton, Helloween, Powerwolf, CoB, und noch etliche mehr, also vom Kaliber der Bands nicht schlechter als beim WOA, nur eben nicht die Masse von 100 Bands...

Ich will es keinesfalls schlechtmachen, freue mich schon wieder tierisch drauf, nur meine ich, beim Kaliber der Bands und dem dazu im Verhältnis stehenden Preis für die Karten passt irgendwas nicht mehr...
Das Schlimme an der Sache ist: ich hatte schon überlegt, ob ich dann für nächstes Jahr überhaupt wieder eine Karte bestelle, andererseits: wenn ich daran denke, das WOA steht dann vor der Tür und ich habe keine Karte... grausam...

Vielleicht versuche ich es aber mal und nehme dafür neben dem für 2015 fest eingeplanten RockHarz noch 3-4 kleinere Festivals mit, mal für das gleiche Geld mehrere andere Events sehen...

Merkwürdig, dass viele Leute immer von Wacken = Kommerz reden, und dann doch wieder von Preis-Leistungs-Verhältnis. :o:D

(nein, Du hast nicht von Kommerz gesprochen, ist mir aber an anderer Stelle schon mehrfach aufgefallen)

Ja.. und dann muss man wohl doch vor Gericht, die Vertragsstrafe einklagen, wenn der Angemahnte nicht freiwillig zahlt. Bloss weil es in den AGB steht heisst es ja noch lange nicht das es auch durchsetzbar ist. Das kann ja durchaus ein ungültiger oder sittenwidriger Passus sein, Höhe nicht angemessen oder keine weitere, besondere Hervorhebung beim Kauf oder was weiss ich. Unsere Gerichte sind bei solchen Sachen ziemlich verbraucherfreundlich. Am Ende wird das einer (oder auch ein paar) Richter entscheiden, bis das durch die Instanzen und rechtskräftig ist.
Und wie heisst es so schön? Vor Gericht und auf Hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

*kopfkratz*

Ich glaube nicht, dass der Wucher-Weiterverkäufer sich in dem Fall als unbescholtener Verbraucher wähnen kann. :D

Naja, dieser ganzen Weiterverkaufsgeschichte fehlt irgendwie ein Präzedenzfall, der regelt, was man nun darf und was nicht. Ist imho momentan noch eine ziemliche gesetzliche Grauzone dabei (gewollt oder nicht).
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
120
zuhause in Niedersachsen
eroshund schrieb:
...Im forum nicht geduldet!

siehe hier:
http://forum.wacken.com/announcement.php?f=53

Forumregeln

Nicht geduldet werden:
• Rassismus, Beleidigungen, Drohungen und Diskriminierungen in jeglicher Form
• Pornografische und sonstige jugendgefährdende Inhalte
• Werbung für kommerzielle Websites und Veranstaltungen
• die Verherrlichung von Gewalt und Drogen
• die Verbreitung von illegalen Inhalten wie Warez
• das anbieten oder suchen von personalisierten Eintrittskarten
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Lexington

W:O:A Metalhead
4 Aug. 2008
822
9
63
Hohenwestedt
siehe hier:
http://forum.wacken.com/announcement.php?f=53

Forumregeln

Nicht geduldet werden:
• Rassismus, Beleidigungen, Drohungen und Diskriminierungen in jeglicher Form
• Pornografische und sonstige jugendgefährdende Inhalte
• Werbung für kommerzielle Websites und Veranstaltungen
• die Verherrlichung von Gewalt und Drogen
• die Verbreitung von illegalen Inhalten wie Warez
• das anbieten oder suchen von personalisierten Eintrittskarten

Na, dann musst du auch konsequenterweise den Post löschen..
So ist das doch witzlos. Ausserdem vermute ich ist er seine Ticket längst los
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
107.928
7.711
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Ja.. und dann muss man wohl doch vor Gericht, die Vertragsstrafe einklagen, wenn der Angemahnte nicht freiwillig zahlt. Bloss weil es in den AGB steht heisst es ja noch lange nicht das es auch durchsetzbar ist. Das kann ja durchaus ein ungültiger oder sittenwidriger Passus sein, Höhe nicht angemessen oder keine weitere, besondere Hervorhebung beim Kauf oder was weiss ich. Unsere Gerichte sind bei solchen Sachen ziemlich verbraucherfreundlich. Am Ende wird das einer (oder auch ein paar) Richter entscheiden, bis das durch die Instanzen und rechtskräftig ist.
Und wie heisst es so schön? Vor Gericht und auf Hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Vor Gericht gehen kostet aber auch Geld, und ich vermute mal mehr als die €2.500 Strafe die die Organisation vorschlägt. Dann ist die Rechnung schnell geklärt.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
120
zuhause in Niedersachsen
Nicht,wenn man ne Vollrechtschutz hat ... Advo Cart ist Anwalts Liebling :D

Auch wenn es uns ja irgendwie gar nicht interressieren mag ob es nun rechtlich durchsetzbar ist oder nicht, gehe ich davon aus das es durchaus legitim ist.
Immerhin hat man beim bestellvorgang durch vertragsabschluss den AGB´S zugestimmt wo genau dieser Passus drin steht.
Das heisst man hat sich drauf eingelassen das man mit den 2500€ einverstanden ist wenn man gegen Punkt 3 verstösst.

somit würde ich das in dem Fall als eine art Schuldeingeständnis sehen.

Im letzten Jahr waren es im übrigen 1000€ pro Karte bei e-bay verkauf, da diese Personalisierungssache ja laut aussagen Metaltix auch mit deren Anwälten ausgearbeitet wurde, sehe ich die neue Summe schon als realistisch und durchsetzbar an.

wobei selbst die Sperrung der Karte schon ein grosser erfolg wäre um den Leuten zu zeigen das sie es ernst meinen.
Und gesperrte Karten gab es ja anscheinend auch letztes Jahr als einige mit "Merkelgesicht" vom Bändchencontainer weggeschickt wurden...




 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Auch wenn es uns ja irgendwie gar nicht interressieren mag ob es nun rechtlich durchsetzbar ist oder nicht, gehe ich davon aus das es durchaus legitim ist.
Immerhin hat man beim bestellvorgang durch vertragsabschluss den AGB´S zugestimmt wo genau dieser Passus drin steht.
Das heisst man hat sich drauf eingelassen das man mit den 2500€ einverstanden ist wenn man gegen Punkt 3 verstösst.

somit würde ich das in dem Fall als eine art Schuldeingeständnis sehen.

Im letzten Jahr waren es im übrigen 1000€ pro Karte bei e-bay verkauf, da diese Personalisierungssache ja laut aussagen Metaltix auch mit deren Anwälten ausgearbeitet wurde, sehe ich die neue Summe schon als realistisch und durchsetzbar an.

wobei selbst die Sperrung der Karte schon ein grosser erfolg wäre um den Leuten zu zeigen das sie es ernst meinen.
Und gesperrte Karten gab es ja anscheinend auch letztes Jahr als einige mit "Merkelgesicht" vom Bändchencontainer weggeschickt wurden...





Naja, das stimmt jetzt so auch nicht. Nur weil etwas in den AGB steht, heißt das noch lange nicht, dass es immer auch zulässig ist.

Gerichte haben in der Vergangenheit schon sehr viele unrechtmäßige Regelungen in AGB gekippt, und die wurden dadurch auch in anderen Fällen automatisch ungültig.