Nickolaus
W:O:A Metalhead
Ja gut, die unterliegen halt Waffengesetz, Arzneimittelgesetz und co. Ich kenn jetzt kein Eintrittskartengesetz.
Was man in AGB schreiben darf unterliegt ja schon ner Menge Beschränkungen, es darf z.B. nichts drinstehen, was unerwartet und irgendwie völlig gegen den gesunden Menschenverstand ist (weil der Gesetzgeber weiss, dass kein Schwanz AGB liest, und das respektiert), und ich schätze mal allein schon deshalb kann man nicht einfach in die AGB schreiben "weiterverkauf verboten".
Genau da liegt der Hund begraben. Viele Leute denken ja, AGB wären Gesetz aber das ist bei weitem nicht so.
Ich gehe auch davon aus, dass eBay den Prozess gewinnen wird ohne den genauen Sachverhalt jetzt zu kennen. Aber von dem was ich gelesen habe stehen die Chancen für die Wacken Veranstalter eher schlecht.