Zustimmung aus dem
Kanzleramt, Österreich und der Schweiz zu den Gesetzesplänen:
„Es kann keinen Raum geben, wo Terroristen sicher sein können.“ (Merkel)
"Zugleich wies Schäuble Vorwürfe zurück, er wolle flächendeckend Computer kontrollieren. „Das ist nicht möglich und nicht geplant. Das ist alles Unsinn.“ In bestimmten Fällen müsse es aber die Möglichkeit zu Online-Untersuchungen geben.
„Ich kann dem BKA nicht die gesetzliche Aufgabe der Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus übertragen, ohne dass es auch die entsprechenden Instrumente hat.“"
„Es kann ja nicht wahr sein, dass etwas, was die SPD gemacht hat, nun deswegen falsch ist, weil der Bundesgerichtshof dafür ein Gesetz verlangt.“ (Schäuble)
"Innenminister Günther Platter (Österreich) sagte bei dem Treffen in Weimar, es wäre fahrlässig, diese Möglichkeiten nicht zu nutzen. Über das Internet würden unglaubliche kriminelle Dinge geschehen."
weitere Zustimmung, auch aus
Reihen der SPD:
"Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz wittert „keinen rechtsstaatlichen Skandal“. Eine Eilkompetenz der Polizei sei im Sicherheitsrecht nichts Ungewöhnliches, kommentierte er Vorwürfe, Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wolle Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes (BKA) ohne richterliche Genehmigung zulassen. „Ich gehe davon aus, dass die Eilbefugnis routinemäßig in den Entwurf des BKA-Gesetzes übernommen wurde“, sagte Wiefelspütz der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Samstag. Online-Durchsuchungen bei Top-Gefährdern hätten einen langen Vorlauf. Eilfälle seien deshalb kaum denkbar."
"Bayerns Justizministerin Merk beklagt bewusste Fehlinformationen einiger Schäuble-Kritiker. In der Auseinandersetzung um Schäubles Pläne werde zum Teil „ideologisch verbrämt“ diskutiert, kritisierte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am Samstag im Deutschlandfunk."
"„Wenn man davon ausgeht, dass die Strafbehörden ihre Befugnisse missbrauchen, dürfte man etwa bei einer Alkoholkontrolle auch kein Blut abgeben“, sagte er. Denn schließlich könnten mit dem Blut auch DNA-Tests durchgeführt werden." (Internet-Strafrechtsexperte Hans Kudlich, Erlangen)