umfrage zum überwachungsstaat bei tagesschau.de

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
0
81
43
Bielefeld
hätte hier noch zwei, einer als CD sammlung, der andere als bastelkiste. der laptop meines onkels (mit dem er nur arbeitet, den er von der firma gestellt bekommen hat) war noch nie im netz.

außerdem, kann mir jemand sagen, ob da gezielt anschlussweise "geschnüffelt" würde? wenn ich im garten sitze und rein theoretisch das wlan meiner nachbarn besser zu erreichen wäre als meines, dann erwischt mich ja ggf niemand, sondern meine nachbarn?

damit sagst du, dass auch durch Online-Untersuchungen kein 100%iger Schutz vor Terror (schweren Straftaten allgemein) entsteht und dass es auch in diesem Verfahren Fehler geben kann -
nun, damit hast du recht! ....aber das ist doch kein Argument GEGEN Online-Durchsuchungen; welche Methode ist schon für sich allein gesehen ausreichend und wo können keine Fehler auftauchen (welche dann wiederum zu korrigieren sind, was ja zB. im Fall von WLan auch schnell machbar wäre..)..!
 
L

Lord Soth

Guest
- gut, aber von "auf gut Glück mal eben ALLE unbescholtenen Bürger abgrasen" kann wohl keine Rede sein, angesichts der Tatsache, dass es seit Schilys Erlass von 2002 weniger als ein Dutzend solcher Durchsuchungen gab...!

- dass Terroristen versuchen werden, ihre Daten zu schützen ist völlig klar - teilweise sicherlich auch erfolgreich; aber dass Onlinedurchsuchungen nun GAR KEINEN Nutzen bringen könnten, kann man ja auch nicht ernsthaft vertreten! Und was Schutzvorrichtungen betrifft: ich bin da kein Experte, aber wenn man sogar das Pentagon hacken konnte, spricht das doch schon Bände...!

- verstehe die Metapher, halte sie aber nicht wirklich für zutreffend, da die Behörden ja gerade nicht auf gut Glück in alle "Zelte aufm Wacken" reingucken, sondern nur in jene, bei denen sie konkrete Verdachtsmomente haben..!


Wer's glaubt! :o :rolleyes:

100% sicher ist da niemand, schon klar. Aber es geht in diesem Fallen darum, daß es eine gesetzliche Grundlage dafür geben soll, daß der Staat im Zweifelsfall auf gut Glück durchsuchen darf. Und das ist der springende Punkt. Wenn der erste Schritt getan ist, wer weiß, was danach kommt?

Wieso nicht zutreffend? Was da gefordert wird, ist genau die Pratik, die ich beschrieben habe. Bei Verdachtsmomenten wird im Normalfall auch nicht heimlich geschnüffelt, sondern mit richerlicher Grundlage/durchsungsbefehl, etc. Wenn der Staat mittels Software (Trojaner/Hintertüren/anderen Lösungen) versucht, deinen PC zu durchsuchen - und zwar heimlich, ist das nichts anderes, als würde eine Polizeieinheit in deinerAbwesenheit deine Wohnung auf Verdächtige Dokumente oder Gegenstände durchwühlen. Nur weil auf dem PC Daten sind, die zufälligerweise auch online gelesen werden können, heißt das nicht, daß jemand anderes das Recht hat, diese heimlich zu lesen oder anzusehen! Ein Privat-PC gehört zur Wohnung und zum persönlichen Eingentum. Schonmal was von der Unverletzlichkeit der Wohnung gehört?

Artikel 13
[Unverletzlichkeit der Wohnung]


(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
0
81
43
Bielefeld
Wer's glaubt! :o :rolleyes:

100% sicher ist da niemand, schon klar. Aber es geht in diesem Fallen darum, daß es eine gesetzliche Grundlage dafür geben soll, daß der Staat im Zweifelsfall auf gut Glück durchsuchen darf. Und das ist der springende Punkt. Wenn der erste Schritt getan ist, wer weiß, was danach kommt?

Wieso nicht zutreffend? Was da gefordert wird, ist genau die Pratik, die ich beschrieben habe. Bei Verdachtsmomenten wird im Normalfall auch nicht heimlich geschnüffelt, sondern mit richerlicher Grundlage/durchsungsbefehl, etc. Wenn der Staat mittels Software (Trojaner/Hintertüren/anderen Lösungen) versucht, deinen PC zu durchsuchen - und zwar heimlich, ist das nichts anderes, als würde eine Polizeieinheit in deinerAbwesenheit deine Wohnung auf Verdächtige Dokumente oder Gegenstände durchwühlen. Nur weil auf dem PC Daten sind, die zufälligerweise auch online gelesen werden können, heißt das nicht, daß jemand anderes das Recht hat, diese heimlich zu lesen oder anzusehen! Ein Privat-PC gehört zur Wohnung und zum persönlichen Eingentum.
dann halten wir als Ergebnis fest:
du glaubst nicht, dass wirklich nur bei berechtigten Verdachtsmomenten Onlinedurchsuchungen durchgeführt werden - In dem Punkt bin ich anderer Meinung, aber das können wir nicht mehr auf Diskussionsebene ermitteln, insofern belassen wir's dabei..! ^^

Ein Privat-PC gehört zur Wohnung und zum persönlichen Eingentum.
Schonmal was von der Unverletzlichkeit der Wohnung gehört?
nee, noch nie was von gehört, danke für die Nachhilfe... :o mal davon abgesehen, dass ich den Artikel weiter oben in diesem Thread schon selbst zitiert hab... :rolleyes:

PS:
und wo wir schon dabei sind: "PC" ungleich "Wohnung", und wenn du dich auf insofern auf Eigentum berufen willst, wäre das Art. 14 GG. :o
 
Zuletzt bearbeitet:
L

Lord Soth

Guest
dann halten wir als Ergebnis fest:
du glaubst nicht, dass wirklich nur bei berechtigten Verdachtsmomenten Onlinedurchsuchungen durchgeführt werden - In dem Punkt bin ich anderer Meinung, aber das können wir nicht mehr auf Diskussionsebene ermitteln, insofern belassen wir's dabei..! ^^

nee, noch nie was von gehört, danke für die Nachhilfe... :o mal davon abgesehen, dass ich den Artikel weiter oben in diesem Thread schon selbst zitiert hab... :rolleyes:

PS: und wo wir schon dabei sind: "PC" ungleich "Wohnung", und wenn du dich auf insofern auf Eigentum berufen willst, wäre das Art. 14 GG. :o

Vielleicht diskutieren wir das ja mal bei ein bis fünf Bierchen aus! :D ;)

Doppelt hält besser.... kann ja nich ALLES lesen! :)

Ich behaupte:
mein PC = mein Eigentum mit meinen Daten = in meiner Wohnung = Teil meiner Wohnung = meine (für mich unverletzliche) Privatspähre. Punkt. :o
 

Schopf

W:O:A Metalhead
23 Dez. 2006
2.820
0
61
35
Nähe Osnabrück
Vielleicht diskutieren wir das ja mal bei ein bis fünf Bierchen aus! :D ;)

Doppelt hält besser.... kann ja nich ALLES lesen! :)

Ich behaupte:
mein PC = mein Eigentum mit meinen Daten = in meiner Wohnung = Teil meiner Wohnung = meine (für mich unverletzliche) Privatspähre. Punkt. :o

ja schön dass du das behauptest.... aber ist das auch rechtslage? :D;)

edit: du hast aber das inetrnet vergessen... dadurch wird das ding ja eigentlich ein wenig ins öffentliche gerückt :o

also.. so ähnlich als ob du im vorgarten sitzt anstatt im haus :o :D:D:D
 
L

Lord Soth

Guest
ja schön dass du das behauptest.... aber ist das auch rechtslage? :D;)

edit: du hast aber das inetrnet vergessen... dadurch wird das ding ja eigentlich ein wenig ins öffentliche gerückt :o

also.. so ähnlich als ob du im vorgarten sitzt anstatt im haus :o :D:D:D

Momentan noch, solange die Gesetze nicht geändert werden... :o

Nur weil ich surfe, heißt das nicht, daß ich dadurch automatisch jedem erlaube, auf meinen Daten herumzuschnüffeln. Wenn du "in der Öffentlichkeit" bist, also z.B. auf der Straße, läßt du auch nicht einfach so die Polizei z.B. HEIMLICH in deinen Taschen, Rucksäcken, etc. suchen, oder?

Würde ja bedeuten, sobald ich ins Netz gehe, verzichte ich freiwillig auf jegliche Art von Schutz gegenüber Schnüfflern. Ein wenig gefährlich gedacht, meinste nicht auch? ;)

Sämtliche Antiviren, Antispyware, usw. Programme wären damit Makulatur, da sie genau das verhindern sollten. :o