können wir machen... aber so sehr brennt mir das Thema auch nicht unter den Nägeln, von mir aus können wir uns dann auch über was anderes unterhalten..!Vielleicht diskutieren wir das ja mal bei ein bis fünf Bierchen aus!
Doppelt hält besser.... kann ja nich ALLES lesen!
Ich behaupte:
mein PC = mein Eigentum mit meinen Daten = in meiner Wohnung = Teil meiner Wohnung = meine (für mich unverletzliche) Privatspähre. Punkt.
naja, wie gesagt:
deine Daten auf deinem PC sind auch von der Verfassung geschützt - allerdings wohl kaum von Art. 14 (Unverletzlichkeit dre Wohnung) sondern eher Art. 2 I, 1 I (allgemeines Persönlichkeitsrecht).
Ob ein Durchsuchen dieser Daten auch eine VERLETZUNG dieses Grundrechts darstellt, hängt davon ab, ob sie selbst formell (sprich: Verfahren, zB. richterliche Anordnung) und materiell (sprich: zB. bei begründeten Verdachtsmomenten) verfassungsgemäß GERECHTFERTIGT ist.