Rein Interessehalber würde ich ja dennoch mal gern wissen, was gegen den privaten Verkauf auf z.B. einem Kleinanzeigen Portal (sei das jetzt Ebay Kleinanzeigen oder das schwarze Brett im lokalen Supermarkt, rechtlich unerheblich mMn!) spricht - sofern natürlich die Regelung bezüglich dem Originalpreis eingehalten wird. Es wird ja auch vom erlaubten Weiterverkauf im "privaten" Rahmen gesprochen - was eine private Anzeige (von Privat, für Privat) zum Originalpreis ja durchaus ist.
Ja, in den AGB steht explizit es ist ein Verstoß - aber werden die auch pauschal von euch nachverfolgt solange keine Gewinnabsicht erkennbar ist? (vergleiche AGB -> 1.4.8. der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. Ebay, etc.)."